welche möglichkeiten gibt es um die Prozesskostenhilfe nicht zurück zu zahlen?

3 Antworten

Wenn sich die finanzielle Situation - welche ja Voraussetzung zur Bewilligung der PKH war - innerhalb von 4 Jahren erheblich verbessert (hat), kann es sein, dass das Amtgericht die Kosten oder einen Teil davon zurückfordert.

Das heißt, das Gericht kann 4 Jahre lang Deine finanzielle Lage abfragen und u. U. eine Rückforderung erheben.

Sollte dies der Fall sein, wird Dir natürlich eine Ratenzahlung genehmigt.

Wenn ich das richtig sehe, wurde bereits eine Rückzahlung vom Gericht gefordert - Möglichkeiten, diese nun nicht zahlen zu müssen, gibt es im Nachhinein nicht.

Wenn festgestellt wurde, dass Du die Kosten tragen kannst, kannst Du lediglich um Ratentilgung bitten.

Unbekanntjoleen 
Beitragsersteller
 11.04.2017, 15:43

Danke für die Antwort,

also ich habe nur ein Schreiben bekommen, in dem steht das ich nachweisen muss wie viel ich an Miete zahle, KFZ Versicherung  und die Kontoauszüge der letzten drei monaten vorzeigen soll.

Ich frage mich ob die das recht haben in meine Kontoauszüge reinzuschauen????

ich wohne zurzeit noch bei meine Eltern und wir sind zu 6 Personen. Wir zahlen warmmiete 1000 € dazu kommen Lebensmitel und Versicherungen noch dazu. Und sonstiges...

Also es wurde noch nicht entscheiden wie viel ich zurück zahlen muss, aber am telfon hat die bearbeiterin gesagt das es noch verrechnet wird, aber ich müsste wohl trotzdem etwas zurück bezahlen. Gibt es da einen Paragraph oder irgendwie die möglichkeit daraus zu kommen um nichts zu bezahlen?

Samika68  11.04.2017, 15:48
@Unbekanntjoleen

Nur wenn die Rückzahlung aufgrund der finanziellen Situation unzumutbar ist, verzichtet das Gericht.

Wird festgestellt, dass Du Zahlungen (kleine Raten) tragen kannst, kann - und wird vermutlich - das Gericht eine Rückzahlung anordnen.

Da jedoch noch nichts entschieden ist, würde ich mich erst einmal nicht so verrückt machen.

Im schlimmsten Fall zahlst Du eben kleine Monatsraten.

http://www.bafoeg-aktuell.de/recht/prozesskostenhilfe.html

Da sich die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse schnell ändern können, kann das Gericht diese bis zu vier Jahre nach Beendigung des Verfahrens erneut überprüfen und die Prozesskostenhilfe widerrufen oder abändern.

Die Rückzahlungstabelle dürfte ja wohl allgemein anwendbar sein.

Und um die Rückzahlung wirst Du nach erfolgter neuerlicher Einkommensverhältnisse nicht herumkommen. Aber regelmäßig wird hierfür auf Antrag hin eine Ratenzahlung gestattet.

Frag Deinen Anwalt. Hast Du verloren? Dann musst Du das zahlen, es sei denn, Du hast Privatinsolvenz angemeldet.

lg Lilo

Unbekanntjoleen 
Beitragsersteller
 11.04.2017, 15:10

nein ich habe gewonnen. Aber im Arbeitsrecht muss jeder die kosten für sich tragen. Deshalb meine frage wie man aus dieser sache rauskommt. welche möglichkeiten gibt es dafür.