Scheidung zurückziehen?
Hallo! Ich brauche bitte Eure Hilfe! Ich lasse mich gerade von meinen Mann scheiden. Bald wird der erste Termin der Verhandlung sein. Doch jetzt möchte ich die Scheidung erstmal ruhen lassen oder auch zurück ziehen. Wir möchten es nochmal probieren. Ich habe einen Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt. Nun meine 1 Frage: Ich darf doch jeden Momment die Scheidung zurückziechen? 2. Was für Kosten kommen auf uns zu? ( Stimmt es wirklich, dass man sogar bis zu 6.000,00 € für die Scheidung zahlen kann?) Vielen Dank im Vorraus
9 Antworten
Es kommt darauf an, ob die Prozesskosten vom Staat übernommen werden. Wenn das der Fall ist, kostet die Scheidung nichts. Da werden alle Deine Kosten voll übernommen. Erst, wenn in der mündlichen Verhandlung beide Parteien der sofortigen Scheidung zustimmen, wird sie sofort ausgesprochen. Selbst dann kann man noch um Bedenkzeit bitten, dann wird die Scheidung nicht gleich ausgesprochen. Und wenn ihr es jetzt noch einmal miteinander versuchen wollt, dann geht zum Anwalt und zieht die Scheidungsklage zurück. Mehr passiert dann nicht!
Wenn Du den Scheidungsantrag gestellt hast, kannst Du den Antrag jederzeit zurücknehmen. Wenn Dein Mann aber auch einen Antrag gestellt hat, läuft das Scheidungsverfahren weiter
Hallo Tanja67,
Zur 1.Frage: Ja du kannst die Scheidung wann immer du willst zurück ziehen
Zu 2.Frage. Ja so eine Scheidung kann sehr teuer werden, kommt drauf an um was es alles geht.
Ich drücke die Daumen das es bei Euch doch nicht so weit kommt und Ihr wieder zueinander findet.
Wenn beide Parteien zustimmen, kann ein Antrag auf Ruhen des Verfahrens gestellt werden, da die Möglichkeit einer Versöhnung besteht. Der Vorteil ist, falls die Versöhnung scheitert, muss nicht alles wieder von vorne beginnen, im Gegensatz dazu wenn du den Scheidungsantrag zurückziehst. Lass dich am besten von deinem Anwalt aufklären. Du hast PKH beantragt, ist diese auch bewilligt worden - mit oder ohne Ratenzahlung?. Die Anwaltskosten und die Gerichtskosten für das gerichtliche Verfahren werden über die bewilligte PKH abgedeckt, nicht aber die Tätigkeiten, die der Anwalt außergerichtlich erledigt hat. Für die Höhe der Gebühren ist der Streitwert maßgeblich, er wird vom Gericht festgesetzt. Je nach Vermögenswerte, Unterhalt, Sorgerecht, Zugewinnauseinandersetzung usw. kann der ganz schön hoch sein und entsprechende Gebühren für den Anwalt anfallen.
Man/frau kann sicherlich soviel dafür ausgeben, aber wenn das einvernehmlich läuft, wirds erheblich günstiger. Und wenn Du PKH beantragt hast, sollte selbst der Anwalt nicht zu teuer werden.
Bei mir gings damals noch mit nur einem Anwalt und da hat das Ganze so ca 1200 DM gekostet.
Und wenn Ihr zurückzieht, werden mglw die Kostendes Verfahrens gegeneinander aufgehoben und nur die Anwälte kriegen noch was. Im schlimmsten Fall frag da nach Ratenzahlung.