Betriebliches Eingliederungsmanagement-Ablehnungsgründe?
Hallo, gestern habe ich eine Einladung von meinem Arbeitgeber erhalten. Es geht um ein sog. BEM. Ich wurde gekündigt. Mein Arbeitgeber hat vor Gericht verloren. Nun müssen sie mein Gehalt nachzahlen. Seit Freitag arbeite ich. Am Samstag hatte ich eine Einladung erhalten. Ich möchte nicht dahingehen, weil ich denen nicht vertraue. Wie kann ich die Ablehnung formulieren, sodass ich später keine Nachteile vor Gericht habe. Nicht dass die mir irgendwann mal krankheitsbedingt kündigen und später vor Gericht sagen, dass die mir ein BEM angeboten haben.
4 Antworten
Schwierig ohne den Gesamtzusammenhang und den Kündigungsgrund zu kennen.
Das Recht ein BEM abzulehnen, steht dir zu. Damit dokumentierst du: die Ursache deiner Krankheit kann nicht durch den AG geändert werden und steht nicht im ursächlichen Zusammenhang mit der Arbeit.
Ein BR Mitglied ist doch üblicherweise beim BEM anwesend. Solange du nichts unterschreibst, kann doch eigentlich nicht passieren.
also hängt deine Krankheit doch mit dem AG zusammen.
Einfaches Beispiel: für ein gebrochenes Bein im Skiurlaub, kann ich getrost mein BEM Gespräch ablehnen.
https://www.forum-verlag.com/blog/detail/sCategory/299/blogArticle/1163
Im Moment wird ja nur ein Ziel festgehalten. Es wird deine Vorstellung erfragt, was geändert werden könnte.
Ob du deinem BR nun trauen kannst, kann ich nicht beurteilen.
später vor Gericht sagen, dass die mir ein BEM angeboten haben.
Das kann passieren, wenn Du nicht hingehst. Schließlich geht es um Dich, Deinen Arbeitsplatz, Dein Einkommen usw.
Wenn Du an einer Eingliederung nicht teilnimmst, gibst Du Deinem Arbeitgeber möglicherweise ein Argument an die Hand, wenn Du aufgrund Deiner Erkrankung Deine Arbeitsleistung nicht (mehr) erbringen kannst.
Vermutlich habt ihr einen Betriebs-/Personalrat. Den könntest Du um Teilnahme bitten.
Ehrlich gesagt, vertraue ich den Betriebsrat nicht. Die hatten damals mich bei der Kündigung nicht korrekt beraten. Die sind auf der Seite von meinem Chef. Die haben sogar privat viel miteinander zu tun.. Deswegen vertraue ich denen nicht.
Der ArbG ist, bei Vorliegen gewisser Voraussetzungen, verpflichtet das BEM anzubieten - Du mußt aber daran nicht teilnehmen - Du kannst das ohne Angaben von Gründen verweigern; auch wenn man schon an Maßnahmen teilnimmt, kann man die Teilnahme jederzeit widerrufen oder einzelne Maßnahmen abbrechen oder ablehnen.
Wieso gehst du nicht dahin? Du brauchst ja nichts zu sagen, dazu bist du nicht verpflichtet. Dann kann es dir auch nicht zum Nachteil vor Gericht gesehen werden.
Ich glaube ich müsste denen schon sagen, was die unternehmen können, damit ich in der Zukunft nicht krank werde. Anschließend müsste ich die Maßnahmen unterschreiben