Welche Kündigungsfrist gilt für einen Mietvertrag aus 1987?
In meinem Mietvertrag aus 1987 steht "Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen." Als Fußnote sind die Kündigungsfristen aufgeführt, die 1987 galten. Da ich länger als 10 Jahre in der Wohnung wohne, betrüge die Kündigungsfrist aus 1987 zwölf Monate.
Auf der Seite vom Deutschen Mieterbund finde ich : "Mieter können nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes (DMB) einen unbefristeten Mietvertrag immer mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen. Auf die Wohndauer kommt es nicht an."
Ich habe es jetzt nicht ganz verstanden : Gilt für mich nun eine Kündigungsfrist von drei oder von zwölf Monaten ? Danke für Eure Hilfe ! !
4 Antworten
Es handelt sich bestimmt um einen Formularmietvertrag und angeführt sind logischerweise die Kündigungsfristen, die 1987 galten.
Zwischenzeitlich ist es so, dass Mieter immer drei Monate Kündigungsfrist haben. Zwar mit ganz bestimmten Ausnahmen, die die Frist eher verkürzen, aber länger als 3 Monate gibt es für Mieter im Wohnungsmietrecht nicht.
Also hast auch Du drei Monate Kündigungsfrist, wenn Du die Wohnung wechseln willst.
Ich gehe von den 3 Monaten aus!
Du willst kündigen? Dann hast du die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten einzuhalten. Ich weiß nicht, ob es 1987 auch 3 Monate waren, aber es gilt immer aktuelles Recht.
Oder will dein Vermieter dich kündigen? Dann beträgt die Kündigungsfrist 9 Monate.
Gemäß § 573c BGB beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate.
Interessant ist hier der Absatz 4: Dort steht geschrieben, dass eine zum Nachteil des Mieters getroffene Vereinbarung wirksam ist.
Das heißt wiederum, dass 3 Monate hier das Maximum sind.