Gilt die Kündigungsfrist auch bei Umzug?
Hallo,
die Kündigungsfrist meiner Tanzschule beträgt drei Monate. Jedoch weiß ich erst seit kurzem, dass ich zum 1. Oktober umziehen werde. Die Tanzschule sagt, ich müsste den Oktober trotzdem bezahlen.
Stimmt das? Gilt die Kündigungsfrist auch bei Umzug oder gibt es da eine Sonderregelung?
Vielen Dank für Eure Antworten!
5 Antworten
Ja. Das liegt daran, dass die Tanzschule nichts mit der Wohnung zu tun hat.
Es ist beim Abschluss von Verträgen über sogenannte Dauerschuldverhältnisse wichtig, dass entweder die Kündigungsfristen möglichst kurz sind oder die Vertragsschließenden sich wirklich so lange binden wollen.
Sowohl der Mietvertrag für die Wohnung als auch der Vertrag mit der Tanzschule haben ein Dauerschuldverhältnis zur Grundlage.
Vertrag ist Vertrag und bindent.Die Tanzschule kann nichts dafür,dass du dich entschlossen hast umzuziehen.Verträge dienen der Sicherheit beider Vertragspartner.
Einen Umzug plant man normalerweise ja auch 3 Monate im voraus. Da wirst du diesen einen Monat wohl auch in der Tanzschule weiter zahlen müssen.
Umzug gibt dir kein Sonderkündigungsrecht, wenn dir durch die AGB keins eingeräumt wird.
Die Schule kann ja nichts dafür das Du umziehst.