Kündigungsfrist Bundesmanteltarifvertrag Privatkrankenanstalten 1993?
Mein Arbeitsvertrag ist von 1993. Grundlage war damals der Bundesmanteltarifvertrag des Bundesverbandes der Deutschen Privatkrankenanstalten.
Anfang der 2000er Jahre hat mein Chef diesen gekündigt und mit der DHV einen deutlich schlechteren Vertrag ausgehandelt. Finanziell ist dies durch eine Besitzstandszulage abgefedert worden. Seither gilt der Landesmanteltarifvertrag der Privatkrankenanstalten für Hessen und Rheinland-Pfalz. Laut diesem Vertrag hätte ich drei Monate Kündigungsfrist. Gilt diese Frist für mich? Wo kann ich herausfinden, welche Kündigungsfrist 1993 im BMTV verankert war? In der Personalabteilung kann ich nicht wirklich nachfragen, ohne schlafende Hunde zu wecken.
Hat jemand einen Tipp für mich oder selbst eine Kopie dieses BMTV in seinen Akten? Für jede Idee bin ich dankbar.
2 Antworten
In den Akten habe ich sowas nicht, aber 2 Ideen: Entweder über die mitverhandelnden Gewerkschaften oder die Geschäftsstellen des BDPK den alten Manteltarif organisieren. Wichtig ist jedoch, dass du seit 93 keinen Änderungsvertrag unterzeichnet hast, oder dass dein Arbeitsvertrag keine eigenen Kündigungsfristen beinhaltet.
Habt ihr keinen Betriebsrat, den du fragen könntest?
Vielen Dank.
Betriebsrat frage ich, geht aber erst nächste Woche.
Ich habe sicherlich die ein oder andere Verhragsergänzung zu meinem Arbeitsvertrag unterschrieben, die lediglich veränderte Arbeitszeiten fixierten. Mehr nicht.
In meinem Arbeitsvertrag selber sind keine eigenen Fristen angegeben.
Wenn Kündigungsfristen durch einen Tarifvertrag geregelt sind, wird es dazu keine Abmachungen im Arbeitsvertrag geben.
Ich habe nur den Manteltarifvertrag für die privaten Krankenanstalten in Bayern gesehen. Darin sind Kündigungsfristen vereinbart, die in etwa den gesetzlichen Kündigungsfristen des BGB entsprechen. Bei deiner Beschäftigungsdauer müsstest du also sechs Monate Kündigungsfrist jeweils zum Monatsende haben.
Wenn der für deinen Betrieb gültige Tarifvertrag sich ändert, dann wirkt sich das auch auf deinen Arbeitsvertrag aus. Es gibt keine Besitzstandsgarantien für alles und jeden nach dem Status von 1993.
Der Bremser von der E-Lok lässt grüßen.
Zum Einstellungszeitpunkt war der Tarifvertrag aber ein anderer als heute. Zählt das gar nicht?
Mit dem Landesmanteltarifvertrag stehen wir uns eh schon deutlich schlechter als mit dem alten Bundesmanteltarifvertrag. Urlaub, etc.