Welche Kündigung ist wirksam bei Kündigung am gleichen Tag?

3 Antworten

Beide Kündigungen sind wirksam. Außerdem stellt sich die Frage gar nicht, weil sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber dasselbe Ziel verfolgen, nämlich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Lemo1991 
Beitragsersteller
 07.08.2016, 16:42

Naja also für den Anspruch auf Arbeitslosengeld und die Formulierung im Zeugnis wäre das schon wichtig zu wissen

Mignon4  07.08.2016, 16:53
@Lemo1991

Du hast Recht. Die Folgen wie Zeugnis und Arbeitslosengeld hatte ich nicht bedacht. Sorry.

Ich würde der Antwort von "Uni1234" zustimmen. Die zuerst beim jeweiligen Vertragspartner eingegangene Kündigung ist rechtswirksam und maßgebend für das Zeugnis und das Arbeitslosengeld. Allerdings wird es schwierig sein und möglicherweise strittig bleiben, dies einwandfrei festzustellen bzw. beweisen zu können.

Wenn der Arbeitnehmer ggekündigt hat, ist fast immer eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld fällig - siehe auch http://www.abfindunginfo.de/abfindung-und-arbeitslosengeld.html

Es sei denn, er weist nach, dass es für seine Kündigung einen wichtigen Grund gribt.

Die Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Das heißt, sie wird erst dann wirksam, wenn sie der anderen Seite auch zugeht. In Deinem Beispiel ist die Kündigung des Arbeitnehmers dem Arbeitgeber zu erst zugegangen, also auch zu erst wirksam geworden. 

Wenn der Arbeitnehmer eine fristlose Kündigung ausgesprochen hat, dann bestand ab diesem Zeitpunkt kein Arbeitsverhältnis mehr. Die Kündigung des Arbeitgebers würde also ins Leere gehen und wäre unwirksam.

Bei einer normalen Kündigung wäre eine wirksame Kündigung seitens des Arbeitgebers dagegen noch möglich. Dann würden halt zwei Kündigungen existieren.

Lemo1991 
Beitragsersteller
 07.08.2016, 13:44

Aber da muss es doch eine rechtlich einwandfreie Lösung geben? Was schreibt man ins Arbeitszeugnis, hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld etc