Ist frühzeitige Kündigung sinnvoll? Darf Arbeitgeber mir dann noch früher kündigen?
Angenommen, ein Arbeitnehmer weiß heute, dass er in drei Monaten seine Arbeitsstelle beenden möchte.
Weil er seinem Arbeitgeber möglichst früh die Chance geben möchte, sich nach einem neuen Mitarbeiter umzusehen, kündigt er schon drei Monate im Voraus, obwohl er nur einen Monat Kündigungsfrist hat.
Kann der Arbeitgeber nun seinerseits aber die Kündigung "vorverlegen", indem er dem Arbeitgeber schon zum nächsten Monat kündigt? (Angenommen, für ihn gilt diese Frist)
Gibt es ggf. einen Unterschied, ob sich jemand noch in der Probezeit befindet (außer, dass die Kündigungsfrist nur 2 Wochen beträgt, wenn ich richtig informiert bin), ob der Arbeitgeber sozusagen eine zweite Kündigung von seiner Seite aus "davor setzen" darf?
Wenn der Arbeitgeber nämlich eine frühere Kündigung setzen darf, schneidet man sich als rücksichtsvoller Arbeitnehmer sonst ja mitunter selbst ins Fleisch und sollte das besser lassen... (?)
4 Antworten
Eine Arbeitgeberseitige Gegenkündigung, die das Arbeitsverhältnis früher als vom ArbN gewünscht beendet, ist möglich. Sowohl in der Probezeit, als auch danach unter Beachtung des Kündigungsschutzgesetzes.
Die Arbeitgeberfreundliche Denkweise zahlt sich nicht immer aus. Deshalb sollte man mE nicht all zu lange vor der eigentlichen Frist kündigen.
Einige behaupten ja, andere nein - gibt es eine verlässliche Quelle für dein Urteil?
Der Arbeitgeber darf nicht einfach eine frühere Gegenkündigung aussprechen. Wenn du noch in der probzeit wärst, wäre allerdings eine Kündigung ohne Angabe von Gründen möglich. Falls du allerdings bereits eine Anschlussbeschäftigung hast, könnte dir das relativ egal sein, Dann wärst du anspruchsberechtigt für AlG 1 für die Zwischenzeit.
... oder anspruchberechtigt für Alg II, je nach Dauer und Art der Beschäftigung.
Und ob das (beides) so toll ist, sei mal dahingestellt.
Beides geht mit Lohnverzicht einher, u.U. ist man nicht mal Empfangsberechtigt, z.B. dann, wenn das Arbeitsverhältnis noch nicht lange genug bestanden hat, die Vermögenswerte aber schon zu "hoch" (=150*Lebensalter) sind. Dann muss man die Monate aus eigener Tasche bezahlen - und das nur, weil man so rücksichtsvoll war...
Einige behaupten ja, andere nein - gibt es eine verlässliche Quelle für dein Urteil?
Der vom Arbeitnehmer frühzeitig gekündigte Vertrag ist ja bis zum letzten Arbeitstag gültig D.h. der Arbeitgeber kann seinerseits mit den vereinbarten Fristen kündigen und, wie Du bemerkt hast, in dieser Weise das Arbeitsverhältnis früher beenden.
Ob er das tatsächlich tut ist eine ganz andere Sache. Ich persönlich denke, daß viele Arbeitgeber ihrem Arbeitnehmer mangelnde Arbeitsbereitschaft und -einsatz unterstellen, in einigen Positionen auch die Veruntreuung von Firmeneigentum oder -wissen befürchten und deshalb umgehend kündigen, oft auch mit Freistellung. Daher sollte man so knapp wie irgend möglich kündigen.
Hallo Caro9,
ich finde Deine Einstellung gut, aeusserst arbeitgeberfreundlich .... smile ...
Wenn Du weisst, dass Du kuendigst und bereits einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben hast, dann kannst Du auch gleich mit Deinem Chef reden, bzw. die Kuendigung sofort abgeben.
Sollte man dann der Ansicht sein, dass man schon fruehzeitiger auf Deine Arbeitsleistung verzichten kann und Dir vorher kuendigt, musst Du halt fuer den Uebergang bis zu Deinem neuen Job Unterstuetzung bei der Arge beantragen.
Liebe Gruesse
Naja, Leistungen von der Arge sind aber nicht so dolle...
Wenn das Vermögen zu "hoch" ist (=150*Lebensalter), bekommt man außerdem keine.
Und arbeitslos "rumzuhocken" will der Arbeitnehmer vmtl. auch nicht mit seiner frühzeitigen Kündigung erreichen...