Welche Mietminderung bei 2 monatigem Fahrstuhlausfall möglich?
Liebe Community,
ich habe da eine Frage...
Unser Fahrstuhl wird 2 Monate wegen Sanierungsarbeiten ausfallen. Wir wohnen im 4. Stock. Normalerweise würde ich sagen, ach komm, Augen zu und durch, aber unser Treppenhaus ist so konzepiert, dass man nach jedem Stockwerk noch ein ganzes Stück zum nächsten braucht, also in unseren Augen eine Möglichkeit, einen Mietmangel geltend zu machen. Wir wohnen im 4. Stock, der Fahrstuhl fährt auch nur bis zum 4. und für den 5. gibt es noch eine kleine Treppe. Wir wurden so informiert, dass am Fahrstuhl ein Schreiben des Fahrstuhlherstellers stand.
Meine Frage wäre nun, ob man die Miete um 5, 10 oder 15 % reduzieren kann?
Wie sind eure Erfahrungen?
Sorry, hab oben ein Wort zu viel bei der Frage, habe eine Änderung schon beantragt
3 Antworten
Das ist eine erhebliche Beeinträchtigung. Deshalb darfst du gut und gerne die Bruttomiete für die Zeit des Ausfalles die Miete um 30% mindern. Es gibt diesbezüglich diverse Urteile, findest du bei Tante Google.
- Wohnung in der 4. Etage: 10 %
Guckst Du hier:
Dankeschön. :-)
Ganz so einfach dürfte das nicht gehen es sei den ihr seid auf den Fahrstuhl angewiesen zb wegen einem Rollstuhlfahrer oder weil jemand immer auf Krücken laufen muss!
Ob ein mietmangel möglich ist sollte ihr euren anwalt fragen!
Auch kommt es darauf an was in euren Mietvertrag steht!
Das sehe ich anders:
Bei einer Vermietung einer Wohnung im 4. Stock mit oder ohne Fahrstuhl, ändert sich das Interesse gewaltig.
Der Fahrstuhl wird da in seiner Lebensplanung miteingerechnet, und wenn der ausfällt, soll das kein Mangel sein?