Mietminderung in Gewerberäume durch Fahrstuhlerneuerung?
Hallo Leute. Wir besitzen Gewerberäume in eine Mietobjekt. (3. Stock). Patienten von unserer Praxis sind darauf angewiesen diesem Fahrstuhl zu benutzen. So nun meine Frage der bestehende Fahrstuhl wird nicht repariert, sondern komplett erneuert – und die soll circa drei Wochen dauern. Wie ist das im Gewerberecht kann ich beim Vermieter eine Mietminderung Anfragen bezüglich der Erneuerung des Fahrstuhl es – da es keine Reparatur ist. Wenn möglich habt Ihr vielleicht auch noch einen Link, oder einen Paragraphen dazu.
Vielen Dank
3 Antworten
Wenn du Schadensersatz willst, musst du diesen Schaden belegen. Es reicht nicht, dass du jetzt "schlechter" erreicht werden kannst.
Der Fahrstuhl wird ja nicht zum Vergnügen des Eigentümers erneuert. Wenn das notwendig ist, muss es eben gemacht werden.
Da er ja erneuert wird, keine Mieteminderung.
Wäre was anderes wenn er kaputt ist und nichts gemacht wird.
So wird die Unzulässlichkeit ausgeräumt in übersehbarer Zeit, das ist hinzunehmen.
Der Richter wird sagen: Gute Frau, drei Tage sind ohne Schadenersatz zumutbar. Suchen Sie Streit? Sie quengeln gerne rum, nicht wahr? Sie wollen aus allen möglichen Sachen Kapital schlagen, oder? Ok Spaß beiseite. Also keine Chance.