Fahrstuhl fällt mehr als 2 Wochen ... was kann Ich als schwerbehinderter da vom Mietrecht her tun?

8 Antworten

Selbstverständlich ist hier eine erhebliche Beeinträchtigung gegeben die automatisch dazu führt, dass die Miete Kraft Gesetz gemindert ist. Du solltest also nach Abschluss der Arbeiten dem Vermieter schriftlich per Einwurfeinschreiben mitteilen, dass du für die Zeit des Ausfalls des Aufzuges die Miete (Brutto!) um 15% minderst. Das sind in Summe xxx EURO die du im nächsten Monat von der Miete abziehen wirst.

Deichgoettin  22.03.2014, 03:16

kannst du sagen, welches Gesetz da greift? Und wieso 15%?

albatros  22.03.2014, 09:22
@Deichgoettin

§ 536 BGB. 15% s. Urteil AG Berlin-Mitte MM 2007, 227 und möglicherweis andere.

Wenn das Steuerteil bestellt werden muss, kann die Reperatur durchaus solange dauern. Es gibt das Recht zur Mietminderung, wenn der Fahrstuhl für längere Zeit ausfällt. Du kannst ergoogeln, unter welchen Bedingungen das Recht anwendbar ist und um wieviel Prozent du die Miete kürzen kannst.

ruf den Besitzer an / die Verwaltung und frag nach, wie Du jetzt vorgehen sollst. Wie die sich das vorstellen, du bist auf den Lift angewiesen. Vielleicht hat man gar nicht so weit gedacht...

Bei den Antworten geht ja einige Durcheinander. Hier mal zur Klarstellung:

  1. Eine Mietminderung ist auch möglich, wenn der Vermieter nichts für den Mietmangel kann. Es muss also kein Verschulden des Vermieter vorliegen.
  2. Das Recht zur Mietminderung tritt automatisch - gesetzlich - ein.

Zur Frage der Mietminderung bei einem kaputten Fahrstuhl: Mietminderung bei Ausfall des Fahrstuhls: Kann man bei einem kaputten Fahrstuhl die Miete mindern? http://www.refrago.de/Mietminderung_bei_Ausfall_des_Fahrstuhls_Kann_man_bei_einem_kaputten_Fahrstuhl_die_Miete_mindern.frage253.html