Erbrochenes im Treppenhaus, muss der Vermieter die Sauerei nicht wegmachen?
Hallo, ich habe ein problem und zwar wohne ich in einem Mietshaus und im Treppenhaus wo man naürlich durchmuss (wohne im 3.Stock, kein Fahrstuhl) hat einer in die zweite Etage gekotzt. Ich ekel mich so sehr vor erbrochenem das mir jedes mal schwindelich und selber schlecht wird wenn ich daran vorbei muss. Ich habe den Vermieter kontaktiert der gleichzeitig auch für die Hausverwaltung zuständig ist gesagt er solle doch bitte dafür sorgen das es endlich weggemacht wird. Seine Aussage ist er kümmert sich drum aber er macht nichts seit 5 Tagen geht das schon so.
Danke für eure Antworten.
4 Antworten
Soweit ich weiß, müsste er es eigentlich weg machen. Ruf doch morgen nochmal an und sag dass es immer noch net weg ist. Schließlich könnte sogar jemand drüber rutschen u dann hat er richtig verkackt
Der der diese "Sauerei" verursacht hat ist auch in der Pflicht diese zu beseitigen. Wobei dieser jemand hier nicht auffindbar ist (richtig?). Dein Vermieter hat daran ebensoviel Schuld wie du, nämlich keine. Aber wenn es nicht auszuhalten ist kannst du ja eine Reinigungsfirma beauftragen.
Eine Instandhaltungspflicht obliegt dem Vermieter. Es ist demnach nicht Aufgabe des Mieters, hier eine Firma zu beauftragen
Ja aber der Vermieter kassiert ja die Miete dann muss er doch für soetwas sorgen oder? Ich kenne mich aber mit den Gesetzen auch nicht aus und eine Reinigungsfirma ist doch viel zu teuer
Ja aber der Vermieter kassiert ja die Miete dann muss er doch für soetwas sorgen oder? Ich kenne mich aber mit den Gesetzen auch nicht aus und eine Reinigungsfirma ist doch viel zu teuer
Aber in unseren Hütten trocknet das immer an und was läuft denn da bei euch unrund? Zudem gibt es in unseren Hütten eine Hausordnung und darin steht, daß die Bewohner für die Reinigung Treppenhaus und Zuwege und Boden und Kellergang und den Winterdienst zuständig sind. Aus anderen Hütten kenne ich, daß es auch Reinigungsfrimen gibt und die Mieter diese Kosten und Lasten dann mit der BK-Abrechnung wuppen müssen. Somit doch alles eigentlich ganz einfach.
...ist doch völlig in Ordnung, wenn die Bewohner damit so einverstanden sind, dies auch nie rügen, aber mit der BK-Abr. bezahlen.
Das ist die Pflicht des Kotzers.
aber das problem ist keiner weiß wer es war sone menschen sind wiederlich
Dann der Hausmeister. Wird das nicht, könntest du die Miete mindern.
okay aber bei mir steht die hausverwaltung ist zustndig für die reinigung 14 tägig hält sich nur nie dran