zu viele personen im auto
Hallo
was passiert wenn ich im PKW statt 5 Personen 6 mitnehme. - also 4 Leute auf der Rückbank??
Hat das irgendwelche Konsequentzen mit der Betriebserlaubnis? Erlischt die dadurch weil das Auto nur auf 5 Personen zugelassen ist??
Oder darf man nur das Zulassungsgewicht nicht übersteigen??
Oder muss mann nur für die Leute Strafe zahlen die nicht angeschnallt sind??
Welche Konsequentzen erwarten den Fahrzeugführer?
3 Antworten
Verschiedene Tatbestände des Bußgeldkatalogs kämen für den Fahrzeugführer in Betracht in Betracht:
- Nr. 97: Gegen eine Vorschrift über die Mitnahme von Personen auf oder in Fahrzeugen verstoßen --> 5€
- Nr. 107.2: Als Fahrzeugführer nicht dafür gesorgt, dass das Fahrzeug, der Zug, die Ladung oder die Besetzung vorschriftsmäßig war oder die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht litt --> 25€
- Nr. 108: Als Fahrzeugführer nicht dafür gesorgt, dass das Fahrzeug, der Zug, die Ladung oder die Besetzung vorschriftsmäßig war, wenn dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war oder die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung wesentlich litt --> 80€
Bei Vorsatz und/oder Gefährdung erhöhtt sich die Geldbuße schnell. Punkte sind hier nicht genannt. Von diesen Tatbeständen unabhängig ist für die Tatsache, dass ein Mitfahrer nicht angeschnallt ist, möglicherweise auch ein Bußgeld fällig.
§21 StVO und §23 Abs.1 StVO sollten das eigentlich klären, obwohl es meiner Meinung nach nicht eindeutig ist, denn: Gurtpflicht gilt ja nur für Sitzplätze, die auch mit Gurt versehen sind. Außerdem muss die Anzahl der Leute, die du legal im Auto transportieren kannst, nicht mit der Anzahl der im FZS eingetragenen Sitzplatzanzahl übereinstimmen, solange die Personen SICHER transportiert werden können. Also rechtlich ist diese Situation ziemlich vage. Dennoch: Falls es eine Strafe dafür gibt, dann entweder nach Punkt 107.2 des Bußgeldkataloges (25 €, keine Punkte), oder nach Punkt 108 des Bußgeldkataloges, wenn die Polizei der Meinung war, dass die Verkehrssicherheit dadurch wesentlich beeinträchtigt war. Dann wären es 80 € Bußgeld und 3 Punkte. Ist aber keine verbindliche Auskunft, sondern nur meine persönliche Vermutung.
Für die Personen, die du mitnimmst, muß der Sitz mit einem Gurt ausgerüstet sein. (Ich fahre einen Sharan, habe 7 Sitze mit Gurten). Wenn der Wagen dafür nicht ausgestattet ist, dann kassierst du eine Strafe.