Auto gepfändet, TÜV abgelaufen, Bußgeld - wer zahlt?
Hallo liebe Community, folgendes Szenario:
Ein Auto wird durch den Gerichtsvollzieher gepfändet, der Fahrzeugbrief geht in seinen Besitz über. Da sich der Versteigerungsauftrag des Fahrzeugs in die Länge zieht, läuft der TÜV des KFZ ab und der ehemalige Besitzer des KFZ bekommt nun Bußgeld und Punkte, obwohl er nicht mehr Halter des PKW ist. Frage: Wer kommt für das Bußgeld auf? Muss der ehemalige Halter des KFZ die Punkte anerkennen? Oder Einspruch einlegen? Wie stehen da die Chancen?
8 Antworten
Erstmal bekommt der in die Verantwortung, den die Ämter nachvollziehen können. Dass deren Datensätze gegebenenfalls nicht mehr aktuell sind, musst Du denen erstemal bescheidgeben.
Allerdings wird auch nur dann ein Bußgeld fällig, wenn Du mit dem Auto unterwegs bist und der TÜV nicht aktuell ist.
Einfach so, nur weil der TÜV abgelaufen ist, kommt nichts auf Dich zu.
Das ist grundsätzlich richtig, sieht aber in der Praxis meist anders aus.
Nur aufgrund der normalerweise schlechten Kontrollmöglichkeiten
Das Fahrzeug geht ja nicht in Eigentum des Gerichtsvollziehers über. Er soll im schlimmsten Fall versteigert werden. Erst wenn es versteigert ist geht es auf einen neuen Besitzer über. Bis dahin ist der alte Eigentümer für alles haftbar.
wenn der TüV abgelaufen ist sollte der Schuldner den Wagen abmelden oder einer HU vorstellen.. die erforderlichen Papiere kann er beim Insovenzverwalter / Gerichtsvollzieher sicherlich bekommen oder in Absprache mit diesem ev sogar gemeinsamm mit diesem den Wagen beim Tüv vorführen.
Sowohl der Gerichtsvollzieher als auch ein möglicher Insolvenzverwalter haben ein intresse daran das der schuldner e seine verbindlichkeiten bereinigt... also werden die wenn man höflich anfrägt diesem im Normalfalle auch zustimmen
Bei Sicherstellung zur Versteigerung die Vorführung erlauben den das bringt deutlich höhere Erlöse und damit sind die Schulden auch zu reduzieren.. dafür zu sorgen bzw das zu inniziren ist jedoch Aufgabe des Schuldners und der muß sich auch kümmern..
Wenn Zwei Monate überzogen ist dann hat der Schuldner das verpennt und ist dafür auch entsprechend zu verwarnen. Ausnahmen sind nur zu sehen wenn die Karre das einfach nicht mehr wert ist oder erkennbare erhebliche Mängel vorliegen die einer Erteilung der Prüfplakette im Wege stehen.. aber dann ist das Fahrzeug auch als Pfand untauglich..
Ich würde das Gespräch mit dem Gerichtsvollzieher suchen denn die sind keine Unmenschen und das Fahrzeug entweder abmelden oder der Hu zu unterziehen.. und dann dem Gerichtsvollzieher zur Sicherung wieder zu Übergeben. Abmelden ist jedoch die deutlich günstigere alternative den versicherung und alle Kosten laufen ja weiter .. Joachim
Wenn das Auto noch nicht versteigert wurde, natürlich. Wer sonst? Wenn der Besitzer es selbst nicht mehr nutzen will oder darf, kann er es ja abmelden
WO steht das besagte Fahrzeug? öffentlicher Verkehrsraum? Punkte und Bußgeld zahlt der Halter, das bist immer noch du. Auch wenn du die Zulassungsbescheinigung abgeben durftest.
Es reicht, ein angemeldetes Auto zu besitzen und den TÜV um mehr als 2 Monate zu überziehen, um einen Bußgeldbescheid zu "gewinnen", wenn es festgestellt wird. Nicht erst ab einer Fahrt mit 5 kmh oder so