Kann die SF bei Stilllegung meines Kfz auf ein neu angemeldetes Kfz übertragen werden?
Hallo, mein Sohn möchte seinen jetzigen neuen PKW vorübergehend stilllegen und einen Gebrauchten anmelden. Ich kenne mich Versicherungstechnisch nicht sonderlich gut aus aber vielleicht kann uns jemand helfen. Kann er die jetzige SF auf das dann andere Kfz auf sich übertragen lassen oder geht das nur bei anderen Personen? Z.B. wenn man das Fahrzeug verkauft bzw. überschreibt? Ich hoffe ihr versteht annähernd was ich meine - vielen Dank im voraus.
Andreas
4 Antworten
Das geht problemlos bei einem Fahrzeugwechsel.
Es ist aber zu beachten, dass das abgemeldete Fahrzeug nur auf einem Privatgrundstück abgestellt werden darf und natürlich so sicher wie möglich abgestellt sein sollte. Immerhin besteht keinerlei Versicherungsschutz, auch nicht bei Diebstahl.
Beitragsfreie Ruheversicherung gibt es nur bei Fahrzeugen mit Saison-Kennzeichen, nicht für abgemeldete KFZ.
Es könnte eine solche Ruheversicherung ggf. gegen Beitragszahlung abgeschlossen werden. Dann hat man aber immer noch das Problem, das man abgemeldete Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehrsraum abstellen darf. Es bleibt also nur Privatgrundstück übrig.
Die Ruheversicherung ist in der Regel eine beitragsfreie Versicherungsleistung, die sich nach einer Außerbetriebsetzung, auch Stilllegung genannt, dem bisherigen Versicherungsvertrag nahtlos anschließt und ideal für Saisonfahrzeuge wie z. B. Wohnmobile, Motorräder und Cabrios.
Folgende grundlegende Bedingungen sind in aller Regel zu beachten:
• Die Dauer der Außerbetriebsetzung beträgt mindestens 14 Tage.
• Der Versicherungsschutz umfasst die bisherige Haftpflichtversicherung und eine Teilkaskoversicherung, falls das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung teilkasko- oder vollkaskoversichert war.
• Die beitragsfreie Ruheversicherung endet, abhängig von der Versicherungsgesellschaft, 12 bis 18 Monate nach der Außerbetriebsetzung automatisch.
• Während der Ruheversicherung muss das Fahrzeug in einer Garage oder auf einem umfriedeten Abstellplatz abgestellt sein.
• Das Fahrzeug darf sich während dieser Zeit nicht in Gebrauch befinden.
Bei Saisonkennzeichen deckt die Ruheversicherung automatisch den Zeitraum außerhalb der Saison ab. Das Fahrzeug muss dafür nicht abgemeldet werden.
Neben der beitragsfreien Ruheversicherung kann auch eine beitragspflichtige Versicherung abgeschlossen werden. Sinnvoll ist diese Versicherungsleistung für all jene, die ein abgemeldetes Fahrzeug außerhalb der Saison kaufen und bis zum Beginn der Saison unterstellen wollen. Eine für das abgemeldete Fahrzeug abgeschlossene Teilkaskoversicherung würde im Falle eines Diebstahls, unter Beachtung der genannten Regeln, dieses Risiko abdecken.
Sprechen Sie bei einem konkreten Bedarf Ihren Versicherer auf die genauen Bedingungen und Preise an.
Neben den genannten Regeln für den Versicherungsschutz sei auch darauf hingewiesen, dass abgemeldete Fahrzeuge nie an oder auf öffentlichen Plätzen bzw. Straßen abgestellt werden dürfen. Bei Zuwiderhandlungen drohen hohe Bußgelder. Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen sind hierbei ausgenommen.
.... der neue hat sicherlich auch seinen Wert und benötigt sicherlich deshalb eine Ruheversicherung und somit sollte eingebunden werden der "Berater".
Immer wenn ein Fahrzeug in den Bestand kommt, können die SF-Klassen getauscht werden, so jedenfalls bei meiner.
Sobald er den "Altwagen" abgemeldet hat, kann er den Gebrauchten zulassen und fährt mit der vorherigen SF weiter.
Der andere Wagen soll aber auf den gleichen Versicherungsnehmer zugelassen werden?
Ja!
Dann ändert sich auch an der SF nichts.
nein geht, ist quasi ein Fahrzeugwechsel, so heisst das bei uns
Doch, es besteht eine beitragsfreie Ruheversicherung - unter bestimmten Umständen auch in der Kasko.