Lautstärke und erlöschen der Betriebserlaubnis?

3 Antworten

Salue

Du verwechselst zwei Dinge. Die für die Homologation nötige Geräuschmessung wird bei einer Vorbeifahrts-Messung unter genau definierten Bedingungen ermittelt.  Es wird aus einer Ausgangsgeschwindigkeit von 50 km/h im zweiten und dritten Gang während 20 Metern Vollgas gegeben und dieser Wert auf beiden Seiten mittels Mikrophonen gemessen.

Da man diese Nachprüfung in der Praxis nicht machen kann, macht man eine Referenzmessung im Stand, deren Resultat wird in den Fahrzeugpapieren eingetragen. Denn man darf davon ausgehen, dass wenn das ein Fahrzeug diesen einfach ermittelten Wert ohne Last schon nicht erfüllt, der Wert bei der offiziellen Messung mit Vollgas nie unterschritten werden kann.

Eine direkte Umrechnung ist nicht möglich. Ich besitze ein Motorrad mit Dieselmotor, welches im Stand (direkt beim Auspuffausgang gemessen) bei 2700/min stolze 92 dB/A produziert. Bei der Vorbeifahrt (Distanz zum Fahrzeug 7 m) hingegen liegt der Wert bei bescheidenen 75 dB/A.

Jede 10 dB/A mehr bedeuten eine Verdoppelung des Lärms. 2 dB/A sind deshalb schon deutlich mehr und ab diesem Wert könnte die offizielle Messung nicht mehr erfüllt werden. Die Verkehrstauglich ist nicht mehr gegeben.

Leider gibt es Leute, die einen satten und schönen Ton mit Radau verwechseln.   

Tellensohn

Verstehe ich die Frage richtig:

Im Fahrzeugschein steht 81 dB, gemessen werden 87 dB (also 5 dB Toleranz + 2 Überschreitung). Trotzdem hat der Auspuff eine Abnahme durch den TÜV bekommen?

Das Problem ist nun, warum der TÜV so nachlässig ist oder dass die Polizei das Gesetz mit einer Stilllegung umsetzt, anstatt einfach nur einen Mängelbericht zu verfassen? Dass hier ein Fahrzeug außerhalb der zugelassenen Parameter betrieben wird, ist aber schon klar. Wie wäre es einen Auspuff zu verwenden, der innerhalb des Limits liegt? Damit würde man der Allgemeinheit viel weniger auf die Nerven gehen und hätte keinen Ärger mit der Polizei.

Das Argument, dass andere Autos noch lauter sind, zieht nicht so richtig. Düsenjäger sind noch lauter, trotzdem darf man ein Auto nicht mit einem Nachbrenner antreiben.

Ich denke, das Problem, dass Du hier andeutest, ist der Nachteil an jeder Gesetzgebung: Es werden bestimmte Regeln erlassen, um das Zusammenleben aller zu vereinfachen. Es gibt aber immer ein paar Ausnahmen, bei denen die Anwendung der Regeln nicht mehr ganz dem gesunden Menschenverstand entspricht. Trotzdem hat sich ein starrer Satz von Regeln immer wieder als hilfreich erwiesen und Diskussionen im Einzelfall sind entweder etwas für einen Richter, oder Zeitverschwendung. Du möchtest gerne einen lauten Auspuff haben, ich habe lieber meine Ruhe. Ich wollte mal an einem schnittigen Renn-Tandem eine batterie-betriebene Lichtanlage verwenden, ging aber nicht, weil es über 11 kg wog. Dass die Regel für Fahrräder für eine Person konzipiert war, war mein Pech. Das Abschaffen von Regeln würde die Welt aber nicht angenehmer machen. Und den Polizisten kann man auch keinen Vorwurf daraus machen, denn die setzen nur bestehendes Recht um.

Hallöchen.

Wie Tellensohn bereits gut beschrieben hat, gibt es einen Großen unterschied zwischen dem Standgeräusch und dem Fahrgeräusch. Wenn du dir mal von aktuellen Sportwagen die Daten anschaust, wirst du feststellen, dass ALLE Sportwagen, welche über 200PS pro eine Tonne Fahrzeuggewicht haben im Fahrzeugschein bei Fahrgeräusuch 75 dB(A) stehen haben. Alle Sportwagen welche unter den 200PS pro eine Tonne Fahrzeuggewicht liegen, sind bei 74 dB(A) oder sogar drunter.

Das Fahrgeräusch ist der Wert, welcher nicht geändert werden kann/darf. Mit Ausnahmen natürlich bei Leistungssteigerungen wenn man von vorher unter 200PS pro Tonne Gewicht auf Über 200PS Pro Tonne gewicht kommt. Dann kann eine erhöhung auf aktuell 75 db(A) erfolgen.

Das Standgeräusch ist lediglich ein Wert, welcher für schnelle überprüfungen durch Sicherheitsorganisationen oder anderen verwendet wird (z.B. die Polizei). Bei deinem Standgeräusch kann ALLES, wirklich ALLES eingetragen werden. Solange das Fahrgeräusch eingehalten wird, ist es vollkommen egal wie laut das Standgeräusch ist. Hier gibt es KEINE Grenzwerte.

Da wir das nun geklärt haben, kommen wir nun zu deinen Stillegungen.

Stillgelegt wird ein Fahrzeug nicht nur weil es einen anderen Endschalldämpfer verbaut hat und 2 dB(A) über den im Fahrzeugschein stehenden Werten liegt. Es wird Stillgelegt weil die Betriebserlaubnis erloschen ist und womöglich sogar ein Fall von Steuerhinterziehung vorliegt.

Mit Steuerhinterziehung ist übrigens die CO2 Ausstoß gemeint. Du Zahlst Jährlich KFZ Steuer für einen bestimmten Wert mit dem dein KFZ zugelassen wurde. Durch z.b. leeren des Katalysator hat er einen höheren CO2 Ausstoß und wird natürlich lauter, daher ist dies auch immer ein Gedanke im Hinterkopf der Polizisten.

Bei einer anderen Abgasanlage steht eigentlich immer im Gutachten, egal ob Teilegutachten oder ABE in den Anlagen wie laut welches Fahrzeug mit dieser Anlage ist. Und sobald diese Werte überschritten werden, wird davon ausgegangen, dass du abseits des Gutachten noch änderungen an der Abgasanlage vorgenommen hast und um das zu überprüfen wird dein Fahrzeug halt sichergestellt und einem Prüfer vorgestellt.

Du sagtest, die Polizisten legen die Autos Still, weil es eine Gefährdung für den Straßenverkehr ist. Das stimmt einfach nicht. Selbst wenn sie es sagen, es entspricht nicht der Wahrheit. Wenn dein Fahrzeug z.b. durch eine änderung an der Abgsanlage auch bei der Fahrt lauter wird als im Schein, nehmen wir mal z.b. 80 dB(A) ist dies noch lange keine gefährdung für den Straßenverkehr.
Warum?
Weil es andere, ältere Fahrzeuge gibt, welche noch lauter sind. Ich habe hier einen Oldtimer welcher satte 86 dB(A) im Fahrgeräusch hat. DAS IST LAUT. Aber es ist nunmal Legal, weil es damals noch keine so niedrigen Grenzwerte gab. Und die Fahrzeuge sind weiterhin legal mit diesem Geräuschpegel fahrbar.

Ich hoffe ich konnte dich etwas aufklären.