Geschwindigkeitsüberschreitung Schweiz
Hallo zusammen,
im zurückliegenden Herbst bin ich in der Schweiz in einem Tunnel geblitzt worden, und zwar mit 35km/h zu viel auf dem Tacho. Einige Wochen später erhielt ich dann von der Kantonspolizei ein Schreiben, bei dem es um die Fahrerermittlung ging. Da mir bekannt war, daß Bußgelder aus der Schweiz in Deutschland nicht vollstreckt werden habe ich kurzerhand nicht auf diesen Anhörungsbogen reagiert und nicht geantwortet. Sicherlich weiß ich auch, daß ich nun die kommenden drei Jahre nicht mehr in die Schweiz reisen kann, aber das nehme ich ´mal so in Kauf.... Heute klingelte es dann an der Türe und ein deutscher Polizeibeamter stand vor mir. Er hielt ein Schreiben einer Schweizer Staatsanwaltschaft in der Hand, schön mit Foto von mir, Kennzeichen meines Kfz etc. Die Schweiz hat somit ein Rechtshilfeersuchen an die deutschen Behörden - wohl zur Fahrerermittlung - gestellt. Der Polizeibeamte konnte mich nun also anhand des Bildes identifizieren und sagte mir nur, daß ich jetzt noch ein Vorladung von der deutschen Staatsanwaltschaft erhalten werde. Meine Frage: wofür soll ich denn jetzt vorgeladen werden? Es gibt doch weiterhin kein Vollstreckungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz?!? Worum kann es bei dieser Vorladung gehen?
Ich freue mich über Infos.
5 Antworten
Ich freue mich über Infos
Naja, das glaube ich weniger.. -wie hier schon richtig angemerkt wurde, sind dermaßen krasse Geschwindigkeitsübertretungen in CH keine Ordnungswidrigkeiten, sondern Straftaten, siehe: https://www.ch.ch/de/geschwindigkeitsuberschreitungen/
35km/h zuviel bedeuten in der Schweiz automatisch eine Straftat, d.h.: Du bist (mindestens) 3 Monate den Führerschein weg, bekommst einen Eintrag ins Strafregister und bekommst ein normales Strafverfahren vor Gericht. Theoretisch sind dabei (bedingte oder gar unbedingte) Haftstrafen möglich, in der Regel kommen bei Ersttätern dagegen -sehr empfindliche- Geldstrafen zum Zuge.
Diese richten sich dabei nach Deinen persönlichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen -und dem Ermessen des Richters.
Bei einem "Ersttäter" und 35km/h kann man so etwa 2 Monatsgehälter als Strafe erwarten; hinzu kommen die Prozesskosten, die ebenfalls zu Deinen Lasten gehen und so bei ca. ein..zwei tausend Euro liegen dürften.
Wie gesagt: Alles Richtwerte, da alles Einzelfälle vor Gericht. Da kommt es auf den Richter an, Deine Kooperationsbereitschaft, etc. pp.
Nein, es gibt nach wie vor kein Vollstreckungsabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland. Aber eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 35 km/h ist keine kleine Gesetzesüberschreitung mehr, sondern wird als grobe Verletzung der Verkehrsregeln nach Art. 90, Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetzes (SR 741.01) angesehen, was mit einer hohen Geldstrafe oder mit Haft bis zu drei Jahren geahndet wird. Es geht also nicht bloss um eine kleine Busse, sondern bereits um ein Verkehrsdelikt. Dementsprechend wurde jetzt ein Rechtshilfeersuchen gestellt.
ganz ehrlich, ich würde zahlen! möglichst schnell. es kann sonst noch sehr viel teurer werden. das mit den 3 jahren ist ein märchen, du wirst dort sehr viel länger im computer stehen. und wehe sie halten dich dann nochmal auf. dann musst du bezahlen, sofort und cash, zusätzlich verzugszinsen, bearbeitungsgebühren, usw. kannst du nicht bezahlen dann pfänden sie dich sofort. gutes mobile, laptop oder das ganze auto. die schweizer sind da zu recht sehr nachtragend, das siehst du schon daran mit welcher energie sie dich ermitteln wollen.
weiß ich nicht, sorry. ich weiß nicht genau wie weit bei einem rechtshilfeersuchen der deutsche staat als vollstrecker in erscheinung tritt. aber du kannst es ja jetzt ausprobieren und uns vielleicht das ergebnis mitteilen? natürlich beantwortet dies jetzt auch nicht deine frage. trotzdem hast du mich jetzt auch neugierig gemacht.
Weil Du keine einfache Busse erhälst, sondern das Strafmass durch einen Einzelrichter festgelegt wird. Zieh Dich warm an, das wird ziemlich teuer (schon alleine die Gerichtsgebühren liegen bei ca. 500 CHF + Geldstrafe).
Bei schweren Vergehen wird der Fall an die Deutsche Staatsanwaltschaft übergeben und du wirst dann von der deutschen Staatsanwaltschafft gebüsst. 35km/h drüber in einem Tunnel ist kein Kavaliersdelikt mehr!
Du bist nicht richtig informiert, inzwischen gibt es dieses Abkommen mit Deutschland.
Danke für Deinen Tipp! Leider beantwortet er nicht meine Frage. Wieso werde ich eine Vorladung von der hiesigen Staatsanwaltschaft erhalten, wenn meine Identität doch heute schon durch den Polizisten festgestellt wurde und ich zweifelsfrei der Fahrer war?