Welche finanzielle Unterstützung bekommen junge Erwachsene außerhalb des Elternhauses?
Angenommen ein junger volljähriger Schüler (macht Abi) hat eine eigene kleine Mietwohnung in derselben Stadt in der seine Eltern wohnen und kann sich den Lebensunterhalt nicht mehr leisten.
Gezwungen werden, wieder zurück zu den Eltern zu ziehen kann er laut Google nicht, wenn ich das richtig gelesen habe.
Was und wie viel kann er aber wo beantragen und bekommen? Wohngeld? Leistungen nach HARTZ IV gibts nur für dem Arbeitsmarkt zur Verfügung Stehende.
Kann der Schüler gezwungen werden, die Schule abzubrechen?
Gibts Alternativen? BAföG?
Wie viel und was kann er bekommen und wo? Werden die Eltern nach dem Einkommen gefragt? Was passiert mit dem Schüler wenn die Eltern nachweisen können, dass sie keine finanzielle Unterstützung leisten können?
6 Antworten
Ein volljähriger Schüler kann nicht gezwungen werden in elterliche Haus zurück zu kehren, auch können die Eltern nicht gezwungen werden ihn aufzunehmen, auch bei Kindern unter 25. Es muss nachgewiesen werden, dass es für beide unzumutbar ist, zusammen zu leben. Da er ja schon eine eigene Wohnung hat, ist der Beweis erbracht
Wer will den Eltern vorschreiben wer in ihrem Haus wohnt. Ist das Verhältnis zwischen Eltern und volljährigen Kindern zerüttet dann muss die Arge Hartz 4 zahlen. Schülerbafög, Kindergeld und eventuell Unterhalt der Eltern wird auf den Bedarf des Schülers angerechnet.
Den Eltern muss 1300 Euro pro Elternteil verbleiben , wobei der Unterhalt für jüngere Geschwister vorgeht. Wenn du Hilfe brauchst, schreib mir
Falls du auf irgend welche staatlichen Gelder spekulierst: Fehlanzeige!
Warum?
Es gibt nur zwei Alternativen: Entweder, die Eltern haben ein geringes Einkommen. Dann kann der Sohn BaföG beantragen. Oder die Eltern verdienen einigermaßen gut. Dann kann der Sohn von ihnen Unterhalt verlangen. Was nicht geht: von Eltern mit gutem Einkommen keinen Unterhalt zu fordern, sondern stattdessen Geld vom Staat haben zu wollen.
Grundsätzlich sind hier die Eltern im Rahmen einer Erstausbildung unterhaltsverpflichtet.
Zwingen ( die Wohnung wieder aufzugeben ) nicht direkt, aber Leistungen verweigern. Wohngeld nur, wenn Du ein gewisses Mindesteinkommen hast. Jedoch nicht kombinierbar mit Bafög oder Hartz 4.
Gibt / gab es zwingende Gründe für den Auszug dann kann auch Grundsicherung in Betracht kommen. Je nach Schulart u.U. Bafög. Eltern müssen hier immer ihr Einkommen ( des Vorjahres ) offenlegen.
Warum rufst Du nicht einmal bei der für Dich zuständigen Bafögstelle ( Schülerbafög ) an und fragst. Etws Geduld bis Du telefonisch jemanden erreichst, aber Du erhältst eine schnelle Antwort.
Frage beim JA ( berät auch junge Erwachsene ) nach, ob sie Dich beraten können. ( Ob ein Auszug auch aus deren Sicht notwendig gewesen wäre. ) - Dann kannst Du möglicherweise auch Unterstützung durch das Sozialamt durchsetzen.
Habe ich das richtig gesehen - Du hast ein Kind?
Wilees das ist alles falsch
du kannst Schülerbafoeg beantragen. Dann wird das Einkommen deiner Eltern überprüft, weil sie ja noch unterhaltspflichtig sind. Wenn sie nicht zahlen können, kannst du Bafoeg erhalten.
Bei den Eltern ist nix zu holen nachweislich. Gründe für Auszug...na ja...unüberbrückbare Differenzen. Aber was bringt den Leuten das, wenn sie das fragen bzw wissen wenn Rückzug nicht verlangt werden kann?
Man kann doch nicht ewig alle Leistungen verweigern.
Was bekäme der Schüler?