Welche finanzielle Unterstützung bekommen junge Erwachsene außerhalb des Elternhauses?

6 Antworten

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Ein volljähriger Schüler kann nicht gezwungen werden in elterliche Haus zurück zu kehren, auch können die Eltern nicht gezwungen werden ihn aufzunehmen, auch bei Kindern unter 25. Es muss nachgewiesen werden, dass es für beide unzumutbar ist, zusammen zu leben. Da er ja schon eine eigene Wohnung hat, ist der Beweis erbracht

Wer will den Eltern vorschreiben wer in ihrem Haus wohnt. Ist das Verhältnis zwischen Eltern und volljährigen Kindern zerüttet dann muss die Arge Hartz 4 zahlen. Schülerbafög, Kindergeld und eventuell Unterhalt der Eltern wird auf den Bedarf des Schülers angerechnet.

Den Eltern muss 1300 Euro pro Elternteil verbleiben , wobei der Unterhalt für jüngere Geschwister vorgeht. Wenn du Hilfe brauchst, schreib mir

Falls du auf irgend welche staatlichen Gelder spekulierst: Fehlanzeige!

Cercei 
Beitragsersteller
 26.07.2016, 18:25

Warum?

Es gibt nur zwei Alternativen: Entweder, die Eltern haben ein geringes Einkommen. Dann kann der Sohn BaföG beantragen. Oder die Eltern verdienen einigermaßen gut. Dann kann der Sohn von ihnen Unterhalt verlangen. Was nicht geht: von Eltern mit gutem Einkommen keinen Unterhalt zu fordern, sondern stattdessen Geld vom Staat haben zu wollen.

Grundsätzlich sind hier die Eltern im Rahmen einer Erstausbildung unterhaltsverpflichtet.

Zwingen ( die Wohnung wieder aufzugeben ) nicht direkt, aber Leistungen verweigern. Wohngeld nur, wenn Du ein gewisses Mindesteinkommen hast. Jedoch nicht kombinierbar mit Bafög oder Hartz 4.

Gibt / gab es zwingende Gründe für den Auszug dann kann auch Grundsicherung in Betracht kommen. Je nach Schulart u.U. Bafög. Eltern müssen hier immer ihr Einkommen ( des Vorjahres ) offenlegen.

Cercei 
Beitragsersteller
 26.07.2016, 18:32

Bei den Eltern ist nix zu holen nachweislich. Gründe für Auszug...na ja...unüberbrückbare Differenzen. Aber was bringt den Leuten das, wenn sie das fragen bzw wissen wenn Rückzug nicht verlangt werden kann?

Man kann doch nicht ewig alle Leistungen verweigern.

Was bekäme der Schüler?

wilees  26.07.2016, 19:20
@Cercei

Warum rufst Du nicht einmal bei der für Dich zuständigen Bafögstelle ( Schülerbafög ) an und fragst. Etws Geduld bis Du telefonisch jemanden erreichst, aber Du erhältst eine schnelle Antwort.

Frage beim JA ( berät auch junge Erwachsene )  nach, ob sie Dich beraten können. ( Ob ein Auszug auch aus deren Sicht notwendig gewesen wäre. ) - Dann kannst Du möglicherweise auch Unterstützung durch das Sozialamt durchsetzen.

wilees  26.07.2016, 19:22
@wilees

Habe ich das richtig gesehen - Du hast ein Kind?

vwzicke64  26.07.2016, 21:07
@wilees

Wilees das ist alles falsch

du kannst Schülerbafoeg beantragen. Dann wird das Einkommen deiner Eltern überprüft, weil sie ja noch unterhaltspflichtig sind. Wenn sie nicht zahlen können, kannst du Bafoeg erhalten.