Finanzielle Unterstützung für junges Paar

8 Antworten

Anspruch auf Wohngeld. WARUM? Ihr wollt zusammen ziehen, das ist doch euer Privatvergnügen. Warum soll die Allgemeinheit dafür gerade stehen??? Die Freundin kann ja jobben gehen und du z. B. auch.

StupidGirl  29.01.2013, 11:26

oder einfach noch ein bißchen warten, bis man sich das auch leisten kann........

pascal2013 
Beitragsersteller
 29.01.2013, 11:26

Weil wir ein geringes bzw. kein Einkommen haben. Wohngeld wird augezahlt, um solche Fälle zu unterstützen. So verstehe ich es zumindest.

Mein Studium ist ein Vollzeitstudium. Es ist also unklar, ob ich noch nebenbei arbeiten kann.

Meine Freundin wird einen Nebenjob am Wochenende annehmen.

LanaXX  29.01.2013, 11:54
@pascal2013

Die meisten Studenten haben ein Vollzeitstudium ;).

Studierende, die dem Grunde nach einen Anspruch auf BAföG haben, können grundsätzlich kein Wohngeld erhalten, es sei denn, es liegt eine der folgenden Ausnahmen vor. Wer BAföG als Bankdarlehen bezieht, kann seit dem 1.1.2009 einen Wohngeldantrag stellen. Auch wer dem Grunde nach einen Anspruch auf BAföG hat und mit Kindern und/oder sonstigen Familienmitgliedern bzw. einem Partner zusammenwohnt, kann u.U. einen Wohngeldanspruch haben, sofern es im Haushalt mindestens eine Person gibt, die weder dem Grunde nach einen Anspruch auf BAföG noch auf Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld hat. Darüber hinaus haben alle Studierenden eine Chance auf Wohngeld, die dem Grunde nach keinen BAföG-Anspruch (mehr) haben, weil sie z. B. ein Teilzeitstudium absolvieren, die Fachrichtung zu spät gewechselt haben, aufgrund ihres Alters von der Förderung ausgeschlossen sind oder wegen einer Verzögerung ihres Studiums ohne gesetzlich anerkannten Grund aus der Förderung herausgefallen sind (verspätete Vorlage des Leistungsnachweises, Überschreiten der Regelstudienzeit).

Quelle http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/wohngeld.php

pascal2013 
Beitragsersteller
 29.01.2013, 11:31

Wir haben beide Anspruch auf Bafög und beziehen auch welches. (Auch wenn das bei meiner Freundin nur 20 Euro monatlich sind)

Also haben wir keine Chance auf Wohngeld, wenn ich das nun richtig lese ?!

Zicke1008  29.01.2013, 11:35
@pascal2013

Richtig, Wohngeld bekommt ihr nicht.

pascal2013 
Beitragsersteller
 29.01.2013, 11:36
@Zicke1008

Alles klar. Vielen Dank!

Wie wäre es damit, Euren Lebensunterhalt mit Jobtätigkeiten zumindest teilweise selbst zu finanzieren, anstatt nach weiteren Quellen im Sozialstaat zu forschen?!

pascal2013 
Beitragsersteller
 29.01.2013, 11:28

Mein Studium ist ein Vollzeitstudium. Es ist also unklar, ob ich noch nebenbei arbeiten kann.

Meine Freundin wird einen Nebenjob am Wochenende annehmen.

Nur von Euren Eltern - diese sind nämlich verpflichtet, bis zum Ende der ersten Ausbildung für Euch aufzukommen.

Du hast Anspruch darauf, dass dein Vater dir Unterhalt zahlt.