BAB - Besteht wirklich noch Unterhaltspflicht meiner Eltern?
Hi Leute.
Ich bin 27 Jahre alt und bin momentan im ersten Lehrjahr. Vor ca 3 Jahren hatte ich schon einmal eine Ausbildung angefangen, diese musste ich aber abbrechen. In dieser Zeit wurde ich von meinem Vater finanziell unterstützt. Seit ich nach der 9. Klasse die Schule verlassen habe, bin ich arbeiten gegangen und habe mir meinen Lebensunterhalt selbst verdient. Nun ist mein Problem und meine Frage: Ich habe zu beginn meiner jetzigen Ausbildung BAB beantragt, das wurde abgelehnt. Der Widerspruch ebenfalls. Mit der Begründung, mein Vater würde zu viel verdienen. Auf die Frage bei der Arbeitsagentur ob mein Vater überhaupt noch unterhaltspflichtig sei, wurde mir gesagt bei meiner ersten Ausbildung definitiv, auch wenn ich schon 50 wäre und meine erste Ausbildung anfangen würde! o.O
Kann es denn nun aber trotzdem sein (weil ich hier schon ein paar mal so etwas ähnliches gelesen habe) dass mein Vater unter umständen garnicht mehr unterhaltspflichtig ist? Wie oder wo kann ich das sicher rausfinden? Die Arbeitsagentur hat mir nahegelegt die Ausbildung abzubrechen, wenn ich sie mir nicht leisten kann. Wobei mir vorher ständig gesagt wurde ich solle eine Ausbildung machen! -,-' Langsam verstehe ich die Welt nicht mehr.
Naja mein Vater würde gerne für mich bezahlen, kann aber nicht. Also wenn ich nicht in kürze eine Lösung finde werde ich gezwungen sein meine Lehre abzubrechen. Da ich eine Ausbildungsvergütung von 360 € bekomme, Miete in Höhe von 250 € zahle, einen Handyvertrag (den ich schon vor ausbildungsbeginn hatte) weiterzahlen muss, knapp 60 € Strom, usw... Das passt halt vorne und hinten nicht, die Rechnungen stapeln sich schon :-/
Naja ich bedanke mich schon mal für Antworten und hoffe dass ich meinen Fall recht verständlich beschrieben und nichts vergessen habe ^^
Gruß Chris
5 Antworten
Für volljährige Kinder sind die Eltern (beide!) während ihrer ersten Ausbildung unterhaltspflichtig. Das Kind hat diese dann best- und schnellstmöglich zu absolvieren, da es seinen Anspruch ansonsten "verwirken" könnte.... Allerdings wird ein Wechsel der Ausbildung zumeist zugestanden.
".. Vor ca 3 Jahren hatte ich schon einmal eine Ausbildung angefangen, diese musste ich aber abbrechen..."
Wenn zwischen der ersten Ausbildung und dem Beginn deiner jetzigen keine große Zeitspanne liegt, so sind dir deine Eltern ggf. auch jetzt noch unterhaltspflichtig (wobei ihnen das in der Regel nur bis zum 27. Geburtstag des Kindes zugemutet wird...) Das muss aber wohl als Einzelfall entschieden werden.
Sollte eine Unterhaltspflicht seitens der Eltern bestehen, so hat jeder Elternteil einen Selbstbehalt von 1200 Euro, von dem er dann seinen eigenen Lebensunterhalt (Nahrung, Kleidung, Wohnkosten, Versicherungen, Kredite, etc...) bestreiten müsste. Bevor Du staatliche Unterstützung beanspruchen könntest (die dir im Ausnahmefall auch als AZUBI gewährt werden könnte...) müsstest Du erst den dir zustehenden Unterhalt einfordern....
Da scheint mir ein Widerspruch zu sein. Die BAB wird abgelehnt, weil dein Vater leistungsfähig ist, du bestätigst, dass dein Vater gerne zahlen würde, es aber nicht kann. Versuch, das zu klären. Gib auf keinen Fall die Ausbildung auf. Vielleicht kannst du einen Kredit aufnehmen oder am Wochenende etwas dazuverdienen (das ist zwar hart, aber da du weißt, worum es geht und als du als Erwachsene(r) sicher nicht soviel pauken musst wie die Kids, kannst du das durchhalten).
Beim Antrag auf BAB muss man ja das Einkommen der Eltern aufzeigen. Dabei wird berücksichtigt, was an Einkommen erzielt wird. Die Ausgaben werden dabei natürlich nicht berücksichtigt. Und da ist das Problem, mein Vater muss schon sehr viel zahlen. Meine Eltern sind getrennt, mein Vater hat einige Kredite für ein Haus zu zahlen, etc. Da ich mich mit meinem Vater gut verstehe kriege ich ja auch mit was er gerne mal machen würde, sich aber auch nicht leisten kann weil er auf jeden Cent achten muss. Im Moment ist es da halt auch mehr Überleben als Leben. Und da will ich jetzt natürlich das Fass nicht zum Überlaufen bringen. Na ich werde versuchen für Sonntags wenigstens ein paar Stunden einen Job bei unserer Tankstelle zu kriegen wenn etwas frei werden sollte. Bedanke mich ersteinmal.
Für ewige Bummler müssen Eltern nicht zahlen.
aber es gibt auch das Urteil...3. Juli 2013 17:39 Urteil des Bundesgerichtshofs Eltern müssen auch bei verspäteter Ausbildung zahlen
Mehr Zeit zur Orientierung: Der Bundesgerichtshof nimmt den Druck von jungen Menschen, gleich nach der Schule einen Ausbildungs- oder Studienplatz finden zu müssen.** Doch wer von den Eltern finanzielle Unterstützung will, darf nicht auf der faulen Haut liegen**.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Pflicht von Eltern präzisiert, ihren volljährigen Kindern eine Erstausbildung zu finanzieren. Diese Verpflichtung gilt auch dann, wenn zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn mehrere Jahre liegen. Mit seinem Urteil (Az: XII ZB 220/129) gab der BGH einer heute 24-Jährigen recht, die ihren Vater auf Unterhalt verklagt hatte.
Bis irgendeine Ausbildung zu Ende ist ja. Aber: der Vater kann genau kontrollieren und Beweise verlangen, dass es klappt. Bummeln geht nicht mehr. Wenn die Eltern nicht können, arbeiten!
Ok, das wurde mir auch gesagt. Ich hatte allerdings von einigen Fällen gelesen, das die Eltern nicht unterhaltspflichtig waren, wenn die Eltern bereits eine Ausbildung finanziert haben die nicht abgeschlossen wurde und man bereits seit Jahren seinen Unterhalt selbst verdient hat. Bummeln ist auch nicht in meinem Fall, jeden Tag klingelt um 5 der Wecker und zu Hause bin ich meist gegen 19 Uhr. Am Wochenende muss ich auch was tun, ich muss ja auch was für die Schule machen und samstags teilweise auch arbeiten. Leider bleiben da nicht viele Möglichkeiten für noch einen Job.
Naja mein Vater würde gerne für mich bezahlen, kann aber nicht. - Und jetzt soll der Steuerzahler zahlen, weil du mit 27 Jahren noch nichts auf die Reihe gebracht hast? Das verstehe ich nicht!
Das kommt ganz drauf an, wenn mein Vater Unterhaltspflicht hat, natürlich nicht. Aber ich habe selbst auch schon einiges an Steuern gezahlt, ich habe ja nicht ewige Zeiten zu Hause gesessen und mich vom Steuerzahler durchziehen lassen. Wenn ich allerdings zu Hause und arbeitslos bleiben würde, würde ich sofort ALG I bekommen und das wäre wesentlich mehr als der Betrag, um den es sich bei mir beim BAB drehen würde. Wie gesagt, wenn ich BAB bekommen müsste würde ich das schon gerne, um überleben zu können ohne meine Ausbildung abbrechen zu müssen. Auch wenn das jetzt unverständlich sein mag, dass ich die Ausbildung gerne machen möchte o.O