Welche Farben sind beim Türen streichen erlaubt?

14 Antworten

1. In der Tat, ihr hättet die Türen nicht streichen müssen. Die abblätternde Farbe war ein Mangel der Mietsache. Da hättet ihr den Vermieter zum Streichen auffordern können.

2. Das ist auch nichts, was unter die Schönheitsreparaturen fällt. Zum einen sind nach einem Jahr in der Regel noch keine Schönheitsreparaturen erforderlich, es sei denn, ihr hättet euch wie eine Horde Wildsäue benommen. Zum anderen gehören Arbeiten, die auf einem Mangel der Mietsache beruhen, nie zu den Schönheitsreparaturen.

3. Nun habt ihr sie aber gestrichen. Das habt ihr hoffentlich ordentlich gemacht. Denn auch nicht geschuldete Schönheitsreparaturen muss man ordentlich machen. Lichtgrau sieht sehr ordentlich aus. Der Bundesgerichtshof hat gedeckte Farben gefordert. Das gehört sicherlich dazu und ist nicht besser oder schlechter als altweiß.

Nein, die Kaution müsst ihr nicht vergessen. Allerdings hat die Vermieterin sechs Monate Zeit, bis sie sie auszahlen muss.

LG

C.

Einfach behaupten, dass die Türen schon immer so ausgesehen heben. Ne andere Möglichkeit habt ihr sowieso nicht.

Falls es Hart auf Hart kommt, habt ihr ja bestimmt Bilder und Beweise der abblätternden Farbe. Dann sollte die Vermieterin froh sein, dass die Türen ordentlich gestrichen sind.

hier gibt es ne sichere Faustregel...auf jeden Fall weiß.Lichtgrau geht doch auch noch das entspricht ja eher so einer Eierschalenfarbe.

Ich würde hier auch nicht so einen Tamtam machen darum.Farbe drüber und gut ist.

Nach dem Streichen auf jeden Fall Fotos machen zwecks eventueller Revision deines Vermieters. So kannst du beweisen das die Wohnung in diesem Zustand übergeben wurde.Und ne Rechnung ausstellen lassen von dem Handwerker als Beweismaterial.

Heute muss man echt aufpassen da Vermieter sich gerne an der Kaution bereichern.

Wieso habt ihr die Türen denn beim Einzug nicht reklamiert? Spätestens, als sie abblätterten, hättet ihr das dem Vermieter anzeigen müssen. Jetzt habt ihr es an der Backe. Der Vermieter kann verlangen, dass die Türen in der ursprünglichen Farbe gestrichen werden.

Bei mir geht Lichtgrau durch. Nur "knallige" Farben haben wir untersagt.

imager761  27.11.2011, 11:26

Schön, aber der Charme einer Feuerschutztür des Heizungskellers ist in einem Wohnraum bestimmt nicht jedermanns Geschmack - und danach richtet sich der Gesetzgeber :-)

G imager761