Tapezieren, obwohl die Wohnung bei Einzug nicht tapeziert war?
Moin liebe Community,
ich versuche mein Anliegen kurz und präzise zu formulieren.
Ich wohne seit knapp über einem Jahr in meiner ersten Wohnung. Möchten aber aufgrund des Viertels demnächst ausziehen.
Die Wohnung war zu Mietbeginn weiss gestirchen, bis auf eine Wand (braun) und es waren keine Tapeten vorhanden. Wir selber haben zwei Wänder "bunt" gestrichen. Wurde aber nichts in einem Protokoll o.ä. aufgenommen.
Das ich alles streichen muss ist mir klar aber muss ich die Wohnung auf komplett Tapezieren ?
Hier die Klausel aus meinem Vertrag:
"Der Mieter ist während der Mietzeit verpflichtet die laufende Schönheitstemperaturen innerhalb der Wohnung auszuführen, soweit diese durch den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache seit Mietbeginn erforderlich werden. Zu den Schöngheitsreperaturen gehören: Das Taperzieren, Anstreichen von Wänden und der Decken, das Pflegen und Reihnigen der Fußböden, das Streichen der Innentüren, der Fenster und der Außentüren von innen, sowie das Streichen der Heizkörper und der Versorgungsleitungen innerhalb der Wohnung. Die Arbeiten sind handwerksgerecht auszuführen. Demgemäß sind die Mieträume zum Ende des Mietverhältnisses in dem Zustand zurückzugeben, der bestehen würde, wenn der Mieter die erforderlichen Schönheitsreparaturen durchgeführt hätte."
Also hier nochmal die Fragen: 1.) Muss ich taperzieren ? 2.) Heizkörper streichen auch wenn sie noch gut aussehen ? 3.) Türen auch wenn sie ebenfalls gut aussehen ?
Vielen Dank für die Antworten schonmal.
Grüße R.
6 Antworten
Du musst normalerweise den Zustand herbeiführen, wie du ihn hattest. Solche Klauseln sind oft wie diese hier sehr allgemein gehalten. Frag mal beim Vermieter nach, wenn die Heizungen noch so aussehen wie beim Einzug, vielleicht brauchst du es ja nicht.
" Demgemäß sind die Mieträume zum Ende des Mietverhältnisses in dem Zustand zurückzugeben, der bestehen würde, wenn der Mieter die erforderlichen Schönheitsreparaturen durchgeführt hätte." = War es denn so???? Also hat er die damals durchführen lassen? Laut deinem Text nämlich nicht. auf sowas sollte man bei Einzug achten und möglichst schriftlich festhalten, dann lassen sich solche Fragen einfacher klären.
Wenn der Vermieter sagt du musst, lass das lieber von einem Anwalt überprüfen ob du wirklich ALLES machen musst, denn so war es ja schon bei Einzug nicht....
Mit etwas Glück musst du nicht alles machen, Streichen aber ja allemal (hast du ja auch selbst gesagt). Ich würde mal den Vermieter ansprechen und mich sonst wirklich an einen Anwalt wenden, die können dir das definitiv sagen
Gruß
Die Wohnung war zu Mietbeginn weiss gestirchen, bis auf eine Wand (braun) und es waren keine Tapeten vorhanden. Wir selber haben zwei Wänder "bunt" gestrichen. Wurde aber nichts in einem Protokoll o.ä. aufgenommen.
Das ich alles streichen muss ist mir klar aber muss ich die Wohnung auf komplett Tapezieren ?
Auf keinen Fall.
Heizkörper streichen auch wenn sie noch gut aussehen ?
Nein.
Türen auch wenn sie ebenfalls gut aussehen ?
Nein.
MfG
Johnny
Die Klausel ist unwirksam. Sie müsste drauf abgestellt sein, dass eine Endrenovierung dann erforderlich ist, wenn dazu ein konkretes Erfordernis gegeben ist und nicht auf jeden Fall. Die braune Wand musst du allerdings trotzdem weiß oder mit einer anderen neutralen hellen Farbe überstreichen.
Wer verlangt denn, dass du beim Ausziehen tapezieren musst? In dem von dir zitierten Teil des Mietvertrags steht nichts davon, dass du es machen musst.
Ich würde sagen nein , nur Besenrein. Es wird immer wieder der Fehler gemacht , das beim Einzug die Wohnung nicht in Bildern festgehalten wird .Es gibt doch heut zu Tage , so viele möglichkeiten dazu..