Wie lange dauert es, bis der Gerichtsvollzieher vollstreckt?
Hallo!
Ich habe Ende Januar 2018 einen Antrag auf Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher zusammen mit einem vollstreckbaren Titel (ca. 500 EUR) an das AG Ulm gesandt. Bisher habe ich keinerlei Reaktion vom Gericht erhalten.
Wie lange dauert es zirka, wenn ein Antrag auf Vollstreckung durch den Gerichtvollzieher gestellt wird bis hin zur Durchführung.
Bekommt man eine Nachricht vom Gericht?
Ab wann kann man beim Gericht nachfragen, oder sollte man das unterlassen?
Tritt irgendeine Verjährung ein?
Vielen Dank für fundierten Rat!
4 Antworten
Das kommt darauf an wie ausgelastet die GV sind, hier dauert es ca. 4-6 Wochen.
Ich würde zunächst einmal höflich bei der Gerichtsvollzieherverteilstelle des zuständigen AG anfragen, ob dein Antrag überhaupt eingegangen ist.
Der GV legt hier bei Privaten Auftraggebern ohne Anwalt in der Regel erst los, wenn die Kostennote beglichen wurde. Daher solltest du eigentliche eine Nachricht bekommen einschl. Aktenzeichen.
Ich hoffe der Titel wurde per Empfangskenntnis (Einschreiben) versendet, sonst kann es, wenn dieser verschwunden ist, Probleme geben und teuer werden.
Verjährung bei einem Vollstreckbaren Titel tritt erst nach 30 Jahren ein.
.... bei uns derzeit so rd. ein Jahr. Die Damen und Herren GV sind völlig überlastet.
.... es gibt eine Kostenaufforderung des GV.
Korrektur
Laut GVGA hat der GV den Schuldner innerhalb des ersten Monats mindestens einmal aufzusuchen. Frist 2-3 Wochen OK.
Innerhalb von 3 Monaten solltest du Infos erhalten haben.
Wenn nicht Dachstandsanfrage an GV
Gruss
Ein GV
Hallo Pendeln 2012,
der Gerichtsvollzieher hat die Auftrage ohne zeitliche Verzögerung auszuführen. Bei der Abarbeitung der eingegangen Aufträge geht er nach Eilbedürftigkeit vor. (§ 5 Abs. 1 und 2 GVGA). Als Zeitpunkt der Auftragserteilung gilt der Eingang des Auftrages bei der Gerichtsvollzieherverteilerstelle am zuständigen Amtsgericht.
Aufträge werden in der Regel nach Eingang bei der Gerichtsvollzieherverteilerstelle vom zuständigen GV noch am selben oder Folgetag dort abgeholt und in das Erfassungssystem eingetragen. Innerhalb einer Woche sucht er bei einem Pfändungsauftrag entweder den Schuldner persönlich auf oder stellt den Erstkontakt brieflich mittels Zahlungsaufforderungsschreiben her. Sodann geht die Sache für ca. 2 bis 3 Wochen auf Wiedervorlage. Ist bis dahin kein Geldeingang zu verzeichnen, sucht er den Schuldner persönlich auf. Trifft er ihn nicht an, dann versucht er es normalerweise ein drittes Mal. Ist der Schuldner anwesend und zahlt, ist alles in Ordnung und Du erhältst in der Regel binnen einer Woche das Vollstreckungsprotokoll. Gleichzeitig überweist Dir der Gerichtsvollzieher die Hauptforderung samt Zinsen und etwaig von Deiner Seite geltend gemachter Vollstreckungskosten. Zahlt der Schuldner nicht und es liegt wie in Deinem Fall nur ein Pfändungsauftrag vor, so erhältst Du das Protokoll zur Fruchtlosigkeit der Pfändung mitsamt der Gebührenrechnung, welche Du dem GV gutzubringen hast. Das alles kann einige Wochen in Anspruch nehmen. In Deinem Fall müsstest Du bald eine Nachricht erhalten, da Du Dich immer noch im tolerierbaren Zeitfenster befindest.
Beim Gericht selbst nachfragen bringt nichts, da diese bei Pfändungen nur die Aufträge entgegennehmen und an den zuständigen GV weiterleiten. Ich würde noch etwas zuwarten und dann direkt beim GV eine Sachstandsanfrage stellen. Den GV erfährst Du beim zuständigen Vollstreckungsgericht des Amtsgerichtes.
Eine Verjährung hinsichtlich eines bereits gestellten Vollstreckungsauftrages tritt nicht ein bzw. ist mir nicht bekannt. Bezüglich des zugrundeliegenden Titels gilt eine dreißigjährige Verjährungsfrist nach § 197 Abs. 1 Nr. 4 BGB.
Ich denke, hiermit konnte ich Dir weiterhelfen.
Beste Grüße
itasca
Ach Herrje! - So lange?!? - Aber woher weiß ich, ob der Antrag überhaupt in Ulm angekommen ist?