Welche Ansprüche bei Wasserschaden (Mieter)?

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Als Mieter kannst du eine erhebliche Mietminderung geltend machen, da du ja extrem eingeschränkt bist und zudem zusätzliche Kosten auf dich zukommen.

Ob dein Vermieter dir eine Duschmöglichkeit zur Verfügung stellen muß, da bin ich überfragt.

Die zusätzlichen Kosten für die Reinigung der Wäsche muß die Versicherung/der Vermieter aber übernehmen.

schleudermaxe  18.05.2016, 15:43

Wo steht das und wer rechnet die Ersparnis aus für Waschmittel, Strom, Wasser, Trocknung, etc.?

DerHans  18.05.2016, 05:12

Kompletter Quatsch

Der Vermieter meldet das einem Klempner und seiner Gebäudeversicherung. Die Reparatur wird normalerweise innerhalb von 24 Stunden erledigt.

Für euer loses Inventar ist der Vermieter nicht verantwortlich. Da müsst ihr eure Hausratversicherung in Anspruch nehmen. 

Wenn ihr keine habt >>>> Pech gehabt.

Der Vermieter wäre hier nur in der Haftung wenn er nachweislich, trotz Hinweis, die notwendige Reparatur nicht durchgeführt hätte.

Die Reparatur des geplatzten Rohres dauert keinen Monat. Das wird unverzüglich erledigt.

Heißt Ihr seid bestenfalls einige Stunden bis Tag ohne Wasser.

Natürlich könntet Ihr für die Zeit die Miete mindern. Aber der Betrag wird so gering sein das es kaum der Rede wert ist.

Blogger78  18.05.2016, 11:23

Vermutlich wird zur Schadenbehebung die Wand augeschlagen. Dazu werden die sanitären Einrichtungfn entfernt. Falls eine technische Trocknung des Schachts erforderlich wird, kann es durchaus einen Monat andauern bis das Bad wieder nutzbar ist. Der Zeitraum ist durchaus nachvollziehbar.

Ein Wasserschaden und die damit verbundenen Unanehmlichkeiten stellen einen Mangel an der Mietsache dar.

Insofern der Vermieter den Schaden nicht verschuldet hat, kann er auch nicht haftbar gemacht werden. Er muss weder eine Ersatzunterkunft zur Verfügung stellen oder deine Wäsche waschen.

Du hast bei einer mangelhaften Mietsache die Möglichkeit eine Mietminderung vorzunehmen. Die Höhe richtet sich nach dem Einschränkungsgrad.

Die Gebäudeversicherung übernimmt den Mietausfallschaden.

Eine externe Unterkunft kannst du bei Bedarf bei deiner eigenen Hausratversicherung anmelden. In einer Standartpolice sind 90-100 Tage mit einem Tagessatz von ca. 100 EUR je Tag versichert. Dies gilt natürlich nur, wenn du den Schaden nicht verursacht hast. Einfach mal in die Police schauen.

Auch klassische Hausratschäden, also zu ersetzender, auszulagernder oder zu reinigender Hausrat ist bei der Hausratversicherung anzumelden.

DerHans  18.05.2016, 05:14

Auch die Gebäudeversicherung sieht eine Unterbringung der Mieter vor, wenn sie NOTWENDIG ist. Das ist bei einem normalen Rohrbruch aber keineswegs der Fall. Eine normale Klempnerfirma erledigt die Notversorgung innerhalb von 24 Stunden. So lange muss ein Mieter das aushalten.

Blogger78  18.05.2016, 11:17

in die Gebäudeversicherung kann die externe Unterbringung von Mietern subsidiär eingeschlossen werden. Das bedeutet, falls vereinbart, dasd die Gebäudeversicherung greift, wenn eine Hausratversicherung nicht besteht. Es handelt sich zum einen nicht um einen standardisierten Leistungseinschluss, zum anderen geht die Hausratversicherung vor.

Hier bei uns urteilen die Gerichte: Duschen ist kein muß und kann ggf. beim Nachbarn, auf der Arbeitsstelle, beim Sportverein bzw. in einem Schwimmbad erfolgen. Oft helfen auch Großeltern oder die Patentante einmal aus.

Wäsche muß auch nicht tagesaktuell gewaschen werden, denn so ein Gerät kann ja meist rd. 7 KG fassen, bedeutet eben sammeln.

Mietminderung natürlich, denn diesen Baustein bezahlen doch die Mieter mit der BK-Abrechnung und warum sollten sie dann auf solch Sponsoring verzichten?

Viel Glück.

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