Sanierung des Bades in bewohnter Wohnung?
Hallo, vieleicht kann mir jemand antworten auf folgendes geben!
Ich wohne seit 2 Jahren in einer Mietwohnung und jetzt soll das Bad Kernsaniert werden! Also es soll alles raus Dusche Bad WC waschbecken ..... Zudem sollen auch die Rohre freigelegt werden und auch erneuert werden! Die Firma die das macht rief mich an und teilte mir mit, dass sie 14 Tage für mein Bad bräuchten und ich doch schauen möchte das ich im August diese Zeit da sei!
1 Bekomme ich von meinen Arbeitgeber da eine freistellung? 2 Kann ich ansprüche stellen bezüglich des langenzeitraum 14 Tage ohne Dusche etc. gegenüber meiner Vermieterin? 3 Wer übernimmt die Reinigungskosten für meine restlichen Wohnräume? 4 Wenn dusche und badewanne vorhanden waren darf die Vermieterin einfach die Dusche weg lassen?(Im Mietvertrag stehen keine angaben über die verfügbarkeit der Dusche und Badewanne)
Das sind meine Fragen dazu. Natürlich würde ich mich über ein neues Bad freuen aber 14 Tage ohne Bad, der Schmutz der anfällt , die reinigung der gesamten Wohnung über wahrscheinlich Wochen gibt mir zu bedenken!
Danke für eure bemühung!
3 Antworten
Ja, haben wir auch mitgemacht, war eine fürchterliche Sauerei. Generell hat dein Vermieter das Recht dazu, selbst wenn du dagegen bist. Zu 1: Nein, was hat dein Arbeitgeber damit zu tun? 2: Ja, du kannst die Miete kürzen, die Sätze und gesetzlichen Grundlagen findest du im Internet ("mietminderung badezimmer") 3: Du musst selbst putzen, wenn allerdings Renovierungen zB wegen beschädigter Tapete anfallen, ist der Vermieter zuständig 4: Ja, darf sie, wenn es im Vertrag nicht anders geregelt ist. Tipp: Dusche + Sportgelegenheit jeden morgen ab 7 Uhr im Schwimmbad deines Vertrauens.
Ich würde versuchen alle anderen türen mit Folie abzukleben und die Räume zusperren, so dass keiner rein kann. Dein AG hat damit nichts zu tun, du kannst höchstens Urlaub nehmen. Reinigung musst auch du selbst machen soweit ich weiß. Ich würde vorher mit dem Vermieter reden ob Dusche und Wanne weiter geplant sind und dann erst mal schaun ob man überhaupt darüber streiten muss ;)
zu 1
Du wirst Urlaub nehmen müssen oder unbezahlten Urlaub.
zu 2
Der VM hat Dir eine Möglichkeit zu bieten.
Dies kann in Form von Gutscheinens ein, mindestens an zwei Tagen in der Woche ein öffentliches Bad zu besuchen, bei Berufstätigen je nach Art der Tätigkeit, sogar täglich.
Der VM kann auch in Absprache mit Nachbarn euch die Möglichkeit einräumen, dort zu duschen.
zu 3
Der durch Bauarbeiten entstandene Schmutz ist von Dir wohl zu beseitigen, Du solltest allerdings mit dem VM vereinbaren, dass er Dir hier einen Mietnachlass gewährt.
zu 4
Wenn Dusche und Badenwanne bei Einzug vorhanden waren, hat der VM diese auch wieder einzubauen. Besprich dies einfach mit ihm.
Ein Mietminderung - bei Unbenutzbarkeit des Baden von mindestens 12 % ist angemessen.