Braucht man für längere Fenster und Nebeneingang ein Bauntrag?
Hallo,
abgesehen von Statik und Architektur: Braucht man wenn man die Fenster Bodenlang verlängert (Breite gleich) oder im Keller einen Außeneingang anbringt eine Genehmigung bzw. Bauantrag bei der Stadtverwaltung/Gemeinde? Beispiel Bayern oder BaWü?
Viele Grüße
5 Antworten
Ja, brauchst Du und zwar unabhängig vom Bundesland. Alles, was die äußere Optik eines Gebäudes - des einst genehmigten Bestandes - verändert, bedarf der Zustimmung der genehmigenden Behörde; hier Bauaufsichtsamt.
Bauhilfeforum; Epi
Danke. Zählt für außen an das Haus auch die Zugangstreppe bzw. eine Rampe die zur Eingangstür führt?
Im Prinzip sind das Baumaßnahmen geringen Umfanges für die man auch eine Genehmigung braucht, eigentlich... :-)
ein Anruf bei der Stadt oder Gemeinde klärt die Frage zuverlässig,
denn Baurecht ist auch Landesrecht
und da bekommst du hier unterschiediche Antworten,, die alle richtg sind - für die entsprechende Region ...
.... bei uns für jede Veränderung, die von außen sichtbar ist.
... ja, wenn dieser wie ein Balkon an die Wand getackert werden soll.
Wie der Sand allerdings dort halten soll, bleibt mir verborgen.
Die Rampe kann ja mit Erde aufgefüllt werden und an den Seiten mit Pflanzsteine abgesichert
Ja brauchst du
Danke. Dazu zählt dann auch wahrscheinlich auch evtl. der Hauseingangsweg (statt Außentreppen bsp. eine Rampe)