Braucht man für längere Fenster und Nebeneingang ein Bauntrag?

5 Antworten

Ja, brauchst Du und zwar unabhängig vom Bundesland. Alles, was die äußere Optik eines Gebäudes - des einst genehmigten Bestandes - verändert, bedarf der Zustimmung der genehmigenden Behörde; hier Bauaufsichtsamt.

Bauhilfeforum; Epi

micholee 
Beitragsersteller
 11.06.2017, 14:15

Danke. Zählt für außen an das Haus auch die Zugangstreppe bzw. eine Rampe die zur Eingangstür führt?

Im Prinzip sind das Baumaßnahmen geringen Umfanges für die man auch eine Genehmigung braucht, eigentlich... :-)

ein Anruf bei der Stadt oder Gemeinde klärt die Frage zuverlässig,

denn Baurecht ist auch Landesrecht

und da bekommst du hier unterschiediche Antworten,, die alle richtg sind - für die entsprechende Region ...

.... bei uns für jede Veränderung, die von außen sichtbar ist.

micholee 
Beitragsersteller
 05.06.2017, 11:45

Danke. Dazu zählt dann auch wahrscheinlich auch evtl. der Hauseingangsweg (statt Außentreppen bsp. eine Rampe)

schleudermaxe  05.06.2017, 13:23
@micholee

... ja, wenn dieser wie ein Balkon an die Wand getackert werden soll.

Wie der Sand allerdings dort halten soll, bleibt mir verborgen.

micholee 
Beitragsersteller
 06.06.2017, 22:54
@schleudermaxe

Die Rampe kann ja mit Erde aufgefüllt werden und an den Seiten mit Pflanzsteine abgesichert

Ja brauchst du