Wohnung bei Rente untervermieten?
Kann ein Rentner mit unter 900€ seine Wohnung beliebeig untervermieten? Ab wann sind es einkünfte die er wieder abgeben muss?
6 Antworten
Untervermieten darf ein Mieter, egal ob Rentner oder nicht, seine Wohnung teilweise nur mit Erlaubnis des Vermieters.
Ist der Rentner Eigentümer der Wohnung braucht er natürlich niemanden um Erlaubnis fragen.
Einkommen aus Vermietung, egal wie gering, ist bei der Steuerklärung anzugeben.
genau so! DH!
Wenn du die Genehmigung des Vermieters eingeholt hast (darf er nicht willkürlich verweigern), ist die vereinnahmte Miete zwar Einkommen, das heißt aber noch lange nicht, dass du tatsächlich Steuern zahlen musst.
Ein Problem besteht, wenn du freiwilliges Mitglied der Krankenkasse bist. Dann musst du für die Mieteinnahme auch Beitrag zahlen.
Da vermutlich bei dieser relativ geringen Rente und einer demzufolge schwer finanzierbaren Miete ein wirtschaftliches Interess zur Untervermietung gegeben ist, darfst du mit Zustimmung des Vermieters untervermieten. Die Zustimung ist hier reine Formsache unter diesem Sachverhalt. Trotzdem muss sie eingeholt werden.
Eine steuerliche Belastung durch die Miete des Untermieters sehe ich nicht. Zumal ja ein Teil deiner Rente steuerbefreit ist. Damit erreichen deine Einkommen verm. nicht die Ober-Grenze der Befreiung. Trotzdem solltest du eine Einkommensteuererklärung machen, möglicherweise hast du ja auch Kapitalerträge. Andererseits gibt es auch pauschale Abzüge vom Einkommen.
Hol dir die Formulare bei der Meldestelle (Mantelbogen und Anlagen R, KAP etc.
Kann ein Rentner mit unter 900€ seine Wohnung beliebeig untervermieten?
Kommt drauf an.
Wenn es sich um eine Mietwohnung handelt, muss er die Untervermietung auch mit seinem Vermieter abklären.
Ab wann sind es einkünfte die er wieder abgeben muss?
Ab dem ersten €.
Er muss auf jeden Fall eine Einkommensteuererklärung angeben und die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung neben seiner Rente angeben (Anlage V, Anlage R, Anlage Vorsorgeaufwand). Es können selbstverständlich Werbungskosten abgezogen werden.
rentner dürfen einen festgelegten betrag, d.h. ca 450 mtl.hinzuverdienen un d ich glaube noch je einmal jährlich url + weihnachtsgeld, das wären per anno 6.300 euro . die besteuerung der rente ist ja gestaffelt und beginnt schon bei ca 1600 euro mtl. rente , kann man aber exakt bei der bfa , rente, nachlesen.
die miete ist ein gewinn aus vermietung und verpachtung.muss in der steuererkl. angegeben werden.
NIcht ganz richtig. Rentner dürfen bis zu einem gewissen Alter nur 450€ pro Monat dazu verdienen, egal, ob man einen Teil des Einkommes als Weihnachtsgeld deklariert. Nichts weiter, sonst gibts Abzu bei der Rente. Ab einem gewissen Alter darf ein Rentner soviel dazu verdienen, wie er will! Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung wird nie zur Rente angerechnet! Außer dies wird gewerblich betrieben. Wird eine Wohnung an wen zur Untermiete vermietet, so geht das nur in Absprache des Vermieters/Wohnungsbesitzer.
rentner dürfen einen festgelegten betrag, d.h. ca 450 mtl.hinzuverdienen
Regelaltersrentner dürfen beliebig hinzuverdienen. Da wird nichts angerechnet. Leider fehlen hierzu Angaben.
kann man aber exakt bei der bfa , rente, nachlesen.
Eine BfA gibt es nicht mehr.
die miete ist ein gewinn aus vermietung und verpachtung.muss in der steuererkl. angegeben werden.
Überschuss. Es müssen alle Zuflüsse angegeben werden, auf der zweiten Seite werden die auf den Untermieter umgelegten Betriebskostenanteile eingetragen und die Werbungskosten. Was übrig bleibt sind die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
Ein Zuverdienst von 450,00 € geht nur in Form eines Minijobs, der auch ordnungsgemäß angemeldet ist.
Mit einer Mieteinnahme hat das nichts zu tun.