Weiterverkauf von Ratenkäufen -> Privatinsolvenz.
Hallo. Ein Bekannter von mir hat sich vor einiger Zeit mehrere Artikel per Ratenkauf in einem großen Versandhaus gekauft. Zu dem Zeitpunkt war es auch so, das er einen Arbeitsplatz hatte und die Raten dementsprechend abzahlen konnte. Leider hat er vor ca 6 Monaten seinen Arbeitsplatz verloren (eigene Schuld), und weil er zuletzt die Raten von insgesammt 250€ Monatlich, nicht mehr aufbringen konnte, hat er sämtliche Artikel verkauft und die Raten die letzten Monate damit bezahlt... Nun steht er vor der Privatinsolvenz und wartet auf einem Termin bei der Schuldnerberatung (ca. 2 Monate wohl noch wurde ihm gesagt)
Kann es für Ihn strafrechtliche Folgen geben, weil er die Artikel verkauft hat? Er hat's ja getan weil er Panik bekam und nicht mehr wusste wie er die Raten bezahlen konnte. U.A gehts um eine Spielekonsole, einen Laptop und anderen Sachen, die sich mit der Zeit zu einem großen Haufen geläppert haben...Mit anderen Worten hat er irgendwann auch den Überblick verloren und sich selbst überschuldet.
Wäre nett wenn jemand Rat wüsste... Mir fällt dazu nicht viel ein, außer das ich ihn schon vor Monaten gewarnt habe, das er nicht soviel auf pump kaufen soll. Er ist wg. dem Jobverlust wohl auch psychisch arg angeknackts und befindet sich seit 2 Monaten in einer psychologischen Tagesklnik..
4 Antworten
Wenn zum Zeitpunkt des Kaufs die Raten bezahlt werden konten, liegt erst mal kein Betrug vor.
Die meisten Händler, die Ratenzahlung anbieten werden einen Eigentumsvorbehalt vereinbaren. Das heißt, der Kunde bekommt zwar die Ware und wird Besitzer, das Eigentum bleibt aber so lange beim Händler, bis die Ware vollständig bezahlt ist. Wenn man solche Gegenstände verkauft, kann man das Eigentum an den Käufer nicht übertragen, denn man ist ja nicht Eigentümer. Der Käufer wird aber in diesen Fällen, wenn er von den Umständen der noch nicht vollständig gezahlten Raten keine Kenntnis hat, gutgläubig Eigentum erwerben. Er wird also kein Problem haben.
Es wird aber eine Unterschlagung nach § 246 StGB vorliegen. Als Unterschlagung sind die Zueignung von Waren, die unter Eigentumsvorbehalt geliefert wurden, und die Zueignung von Sachen, an denen das Eigentum im Wege der Sicherungsübereignung auf einen anderen übertragen ist strafbar. Bestraft wird also, dass man einer Person (hier der Händler) das Eigentum widerrechtlich weggenommen hat.
Die nächste Frage ist aber, ob die Händler deswegen Strafanzeige erstatten und das Ganze überhaupt hochkocht. Meiner Erfahrung nach ist den meisten Händlern scheinbar der Aufwand zu hoch und sie lassen das Ganze auf sich beruhen.
Unabhängig ob ein Händler was macht oder nicht: Das Kind ist ohnehin in den Brunnen gefallen, denn strafbar gemacht hat sich der Bekannte ohnehin. Also würde ich an seiner Stelle in die Insolvenz gehen und hoffen, dass kein Händler Strafanzeige erstattet.
Dazu ist noch zu sagen das er seit nem 3/4 Jahr auch nichts mehr bestellt hat soweit ich weiß.
Noch was: Soweit ich es auch verstanden habe, ist das meiste zur Hälfte ab bezahlt.
Es ist egal, ob er seit einem 3/4 Jahr nichts mehr bestellt hat und ob die bestellten Sachen zur Hälfte ab bezahlt sind. Genauso egal ist es, ob man (was ich auch so sehe) von vielen Seiten geradezu ermutigt wird, auf Raten zu kaufen und möglicherweise manche Firmen die Bonität nicht so genau prüfen.
Jeder ist für sich selbst verantwortlich und muss wissen, ob er Dinge die er bestellt auch noch bezahlen kann.
Die Tatsache, dass im Verkauf von Gegenständen, die sicherungsübereignet sind, eine Unterschlagung liegt kann nicht nachträglich beseitigt werden, auch nicht dadurch, dass ein Teil bezahlt wird.
Ob tatsächlich ein Strafverfahren eingeleitet wird hängt im wesentlichen davon ab, ob eine der Firmen, deren Eigentum verkauft wurde, Strafanzeige erstattet. Ohne Strafanzeige wird voraussichtlich kein Strafverfahren in Gang kommen.
Egal, wie man es dreht und wendet.man kann eine einmal geschehene Straftat nicht nachträglich rückgängig oder ungeschehen machen. Jetzt bleibt einfach nur die Hoffnung, dass kein Strafverfahren eingeleitet wird.
Gato,
dringender Tipp, er soll sich schleunigst mit den Gläubigern in Verbindung setzen. Denn die Versandhäuser dürften von seiner Vorgehensweise nicht begeistert sein, da meistens bei Ratenkäufen ein Eigentumsverhalt vereinbart worden ist.
D.h. er wird wohl eher Miteigentümer der Sachen sein.
Auf jeden Fall sollte er sich überlegen, ob er den Gäubigern die Wahrheit erzählt. Das kann Gut oder aber auch schlecht ausgehen.
Möglicherweise muss er damit rechnen, dass ein Strafverfahren wegen Betrugs eingeleitet wird. Da kann entscheidend sein, ob er vor oder nach seiner Kündigung die Sachen bestellt hat.
Aber da Du schreibst, da er vor 6 Monaten arbeitslos wurde und Du ihn vor zwei Monaten vor Pumpkäufen gewarnt hast, also mich weiß nicht.
Entscheidend dürfte sein, ob er zu diesem Zeitpunkt seinen Ratenzahlungen nachkommen konnte. Wenn er das offensichtlich nicht konnte, dann sieht es eher ungünstig aus.
Na ja so Sachen auf Punp kaufen und sie dann, obwohl sie unter Eigentumsvorbehalt stehen, dass riecht schon stark nach einer Betrugsmasche.
Hallo,
meines Erachtens sollte er kein Wirbel machen und einfach versuchen den Weg in die Insolvenz zu gehen.
Alles ist bezahlt? Dann interessiert in der Regel das genaue Verkaufsdatum nicht mehr. ganz theoretisch könnte man da was konstruieren, aber die Verkäufer wollen Geld und keinen Ärger.
Erstmal vielen Dank für diese ausführliche Antwort.
So wie ich jetzt erfahren habe, hat er Schulden bei 3 Versandhäusern, von je ca 3900€, 2500€ und 800€., sowie eine komplett ausgelastete Kreditkarte von ca 3000€... Seit seiner Arbeitslosigkeit, hat er jetzt sämtliche Artikel die er je gekauft hat und sich zu Geld machen ließen, verkauft und damit die Raten in den letzten Monaten gezahlt.
Für diesen Monat wird er das letzte mal genug Geld zusammenbekommen, um die Raten zu bezahlen.
Ich hab mit Ihm jetzt einen Termin für die Schuldnerberatung vereinbart, leider ging es frühestens am 2. Mai. Verkauft werden kann wie gesagt nichts mehr, da alles weg ist.
ALG II kann er erst ab Juni beantragen, wenn er 25 wird, im moment lebt er bei einem Freund, der ihn spätestens dann aber rauswerfen will. Zu seinen Eltern kann er auf keinen Fall zurückziehen.
Er hat panische Angst das er wg. den Verkäufen ne Anzeige bekommt und dann eine Freiheitsstrafe... Kann dies im schlimmsten Fall wirklich passieren?
Ich persönlich wundere mich allerdings aber immer noch, das es erst soweit kommen konnte. Er hat zwar gearbeitet die ganze Zeit wo er kaufte, aber auch nur ein recht "kleines" Gehalt bzw. Geld für Maßnahmen bekommen...
Wie kann das passieren das man ohne Vermögensnachweise und ohne eine Vollzeitstelle, für soviele € einfach soviel kaufen kann? Bzw. das man zum Teil richtig dazu ermutigt wird dies zutuen? Ich denke er hat sich einfach irgendwann total verzettelt und den Überblick total verloren.