Privatinsolvenz , Konto gesperrt wovon jetzt mit dem Kind leben?
Hallo liebe Experten und Vielwisser, da meine Tochter sehr mitgenommen ist schreibe ich hier für sie: Bin sehr verzweifelt und hoffe hier auf im Forum auf hilfreichen Rat. Bin ,26, Jahre Alleinerziehende Mutter eines neun Wochen alten Kindes ( Erzeuger steht noch nicht fest ) und Hartz 4 beziehend. Seit etwa Zwei Monaten in der Privatinsolvenz. Durch gewisse Umstände hat es über zwei Monate gedauert bis es mit den Geldern geklappt hatte,( war auf Hilfe von Angehörigen angewiesen. bekam dann Nachzahlungen, leider auch Überzahlungen. Nun hatte ich dadurch noch ca.. 1000 Euro auf dem Konto welches jetzt gesperrt wurde. Konnte nicht mehr meinen Einkauf bezahlen zudem Sachen gekauft die noch bezahlt werden müssen ( Rückgaberecht abgelaufen ) Wovon soll mein Kind und ich die kommenden acht Tage leben, meine Angehörigen können nicht mehr helfen sind selbst im Minus. Wo bekomme ich jetzt Hilfe ?? Im voraus vielen Dank.!!! Mfg.
11 Antworten
Im Insolvenzverfahren finden hinsichtlich der Insolvenzmasse größtenteils die regulären Pfändungsvorschriften Anwendung. Das bedeutet, dass das Konto bei der Bank in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden muss, um über den monatlichen Freibetrag i.H.v. ~ 1100 Euro zu verfügen.
Da hat die Bank unrecht, denn wie gesagt findet § 850k ZPO Anwendung. Dort ist auch der zusätzliche unpfändbare Betrag für unterhaltsberechtigte geregelt. Du musst lediglich eine Bescheinigung vorlegen, welche du wohl schon kennst.
Das ist egal, das Konto in der Inso ist nicht Pfändbar. Zugriff darauf hat, nach Eröffnungsbeschluß, allein der Insolvenzverwalter/Treuhänder. Sicher kann er nur das nehmen was zur Masse gezogen werden kann, der Rest ist dann ohnehin nicht mehr pfändbar.
Zudem wird der Gläubiger dem es gelungen sein sollte doch noch was zu pfänden, wenig Freude daran haben, da der Insolvenzverwalter/Truhänder das Geld einfordern wird.
Das Konto wurde inzwischen vom Insolvenzverwalter wieder freigegeben, nur schade um die ganze Aufregung !!!
Das wurde gemacht , was ist mit dem Kind gibt es dafür keinen Freibetrag, es wurde dem Insolvenzverwalter, einem Anwalt gemeldet . Die Bank sagt es muss wieder ein Guthabenkonto sein, vom Insolvenzverwalter freigeschaltet werden
In einem laufenden Insolvenzverfahren braucht es kein P-Konto mehr. Über das Konto bestimmt zunächst nur der Treuhänder, ob P-Konto oder nicht. Danach ist das Konto durch die laufende Insolvenz ohnehin pfändungsgeschützt.
Geh zu einer gemeinnützigen Einrichtung wie Caritas, Diakonie und laß Dich dort beraten.
Lebensmittel bekommst Du kostenlos von der Tafel, wenn Du nachweist, daß Du Hartz IV beziehst.
Giwalato
Sprich bitte mit deinem Insolvenzbetreuer. Nur er kennt deine Situation genau und kann dir helfen.
Alles Gute!
Was bitte ist ein Insolvenzbetreuer?
Er meint sicher den Treuhänder. Dieser wird ja bei einer Insolvenz vom Gericht zugewiesen.
Immer wenn es hier um Insolvenverfahren geht rate ich den Betroffenen ihre "Keksdose" zu füllen, da es in den meisten Fällen zu Kontosperrungen und eventuell Kontoauflösungen kommt. Schuldnerberater geben diesen Rat meist durch die Blume, das sie es offiziell nicht dürfen.
Nun ist es aber zu spät. Wende Dich umgehend an Deinen Treuhänder, nur er kann bestimmen was mit dem Geld auf dem Konto passiert. Eventuell ist die Sache schnell erledigt. Wenn nicht, wird Dir nichts anderes übrig bleiben als Dich an das Sozialamt zu wenden um zumindest die nächsten Tage über die Runden zu kommen.
Also wenn du bereits in der Insolvenz bist, wurdest du/sie bestimmt auch darauf hingewiesen, dass es Sinn macht ein Pfändungsschutzkonto einzurichten.
Sie soll schnell zur Bank gehen und das Konto umwandeln lassen.
Dann soll sie einen Antrag auf Freigabe stellen beim Amtsgericht (hier sind Musterschreiben:
https://goo.gl/AUJk9p)
Vielleicht kommt sie dadurch dann wieder an ihr Geld ran
Das stimmt nicht. Der Insolvenzverwalter kann erst einmal nur über Forderungen "bestimmen", die zur Insolvenzmasse gehören. Über § 36 InsO findet 850k ZPO Anwendung, welcher die Vorschriften zum P-Konto enthält. D.h. dass der Freibetrag nicht in die Insolvenzmasse fällt, ansonsten alles. Nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens und Weiterlauf der Wohlverhaltensperiode ist Vermögen und damit auch Kontoguthaben nicht mehr der Pfändung unterworfen bzw. gehört nicht mehr zur Masse.