Was sind "weitere sonstige Betrugsarten"?

2 Antworten

Ich würde mir den konkreten Tatvorwurf "Betrug" bei der Polizei anhören und dann entscheiden, ob ich eine Aussage mache oder mich verabschiede. Man kann auch mitteilen, dass man bei der Polizei keine Aussage machen möchte. Dann aber lädt die Justiz vor.Wenn man ein reines Gewissen hat, dann kann man die Sache kooperativ klären.Der Betrug (§ 263 StGB umschreibt eine Täuschungshandlung (Also Täuschen über Tatsachen), die dazu führt, dass bei dem Geschädigten ein Irrtum entsteht. Dieser Irrtum führt zu einer Vermögensverfügung (Geld wird gegeben), die sich zum Nachteil des Geschädigten und zum Vermögensvorteil des Tatverdächtigen auswirkt. Das erscheint vielleicht etwas kompliziert, erfasst aber fast alle "Spielarten" der kreativen Ganoven. So klassifiziert die Kriminologie (Lehre vom Verbrecher und Verbrechen) in ihrer Phänomenologie (Lehre über die Erscheinungsfomen des Verbrechens) gleichförmige Betrugsarten z.B. als "Einmietebetrug" oder "Warenkreditbetrug" etc. Die Justiz aber prüft und straft immer nur nach den Tatbestandsmerkmalen des § 263 StGB.

die werden dir da deine rechte vorlesen müssen. wenn das nicht im schreiben steht. und wenn du dann da warst. kannst du eigentlich wieder gehn und einen anwalt fragen ob er helfen kann

Loandres2 
Beitragsersteller
 05.05.2016, 22:14

Aber kann es jetzt an dem Strafzettel liegen was ich bis heute dann nicht bezahlt habe, oder bzw. das ich mich falsch "Ausgewiesen" habe?

sukuum  05.05.2016, 22:21
@Loandres2

das kann ich jetzt nicht sagen, wenn dann das mit der krankenkassenkarte. aber das ist ein irrtum. das fällt dann spätestens der krankenkasse auf weil die auch die neue adresse haben.

sukuum  05.05.2016, 22:22
@sukuum

kann auch sein das die krankenkasse nicht bezahlt hat und der arzt das aus vorsicht gemacht hat. also die anzeige

Loandres2 
Beitragsersteller
 05.05.2016, 22:27
@sukuum

Warum müsste dann die Krankenkasse das bezahlen?
ich hab ja denen nur das gezeigt weil ich grad nix anderes dabei hatte um mich auszuweisen? :S

Loandres2 
Beitragsersteller
 05.05.2016, 22:28
@sukuum

Und außerdem, die würden mich net vorladen obwohl ich die strafe bis heute net bezahlt habe? wäre das denn nicht betrug?? :S

sukuum  05.05.2016, 22:31
@Loandres2

du musst nicht bezahlen. nur der arzt wird VIELEICHT kein geld bekommen haben. und einer von beiden vermutet das du das nicht bist auf der karte. daher villeicht zur vorsicht die anzeige.

wenn es das mit der karte ist, dann kannst du das sicher ohne anwalt vor ort klären. aber dazu raten will ich nicht(ich mein auf den anwalt zu verzichten)

Loandres2 
Beitragsersteller
 05.05.2016, 22:47
@sukuum

Ja dann muss es eins von beiden oder beide sachen sein worum es evt. geht..