Was sind "weitere sonstige Betrugsarten"?
Hallo,
Ich hab ein Problem. Unzwar bekam ich eine Vorladung von der Polizei wegen "weitere sonstige Betrugsarten" und muss halt bzw. kann vorsprechen und die Lage schildern. Nur das Problem ist jetzt, dass ich kein Plan hab was ich gemacht habn soll weil ich an dem besagten Tag ( 27.04 ) nichts außergewöhnliches gemacht hab da ich nur Arbeiten war und Abends nur zuhause dann war. Deswegen ist es schwer für mich nachzuvollziehen weshalb ich Vorgeladen werde.. Und bevor jmd. sagt das ich selbst wissen muss was ich getan hab oder das dieser Bereich recht groß ist und man nicht pauschal sagen kann was sache ist, ich hab auch dort angerufen und die wollten es mir nicht sagen sondern ich solle dann kommen und dann würde man mirs sagen. Ich hab mir nix zu schulden lassen kommen bis auf eine Mahnung bzw. vor nem Monat also im März ungefähr wurde ich angehalten weil ich mitm Fahrrad ohne Licht fuhr und eine 15€ strafe zahlen musste die ich nicht tat da ich die Post von der Polizei den ich bekam mit den Bankdaten verlor und ich danach nix tat da ich dachte man würde mir eine weitere schicken ( egal ob eine erhöhte Strafe oder eine art "erinnerungspost" ) aber es kam nix deswegen dacht ich das es vielleicht daran liegen könnte. Aber auch falls dies es nicht ist, ich hatte in meinem portemonnaie zwei Krankenkarten und hab mich mit der einen identifizieren lassen sozusagen um zu bestätigen wer ich bin und hab ausversehn die Karte mit der Adresse und co. von meiner alten Stadt gegeben da ich umgezogen war. (Das ich die 2. Karte noch bei mir hatte hab ich im nachhinein entdeckt) . Deshalb frage ich, weiß einer obs vielleicht an einem der beiden Sachen liegen könnte? Und wenn ja , wieso steht dann das falsche Datum und nicht vom Tattag sozusagen? Hoffe jemand liest das und kann mir weiterhelfen ^^
2 Antworten
Ich würde mir den konkreten Tatvorwurf "Betrug" bei der Polizei anhören und dann entscheiden, ob ich eine Aussage mache oder mich verabschiede. Man kann auch mitteilen, dass man bei der Polizei keine Aussage machen möchte. Dann aber lädt die Justiz vor.Wenn man ein reines Gewissen hat, dann kann man die Sache kooperativ klären.Der Betrug (§ 263 StGB umschreibt eine Täuschungshandlung (Also Täuschen über Tatsachen), die dazu führt, dass bei dem Geschädigten ein Irrtum entsteht. Dieser Irrtum führt zu einer Vermögensverfügung (Geld wird gegeben), die sich zum Nachteil des Geschädigten und zum Vermögensvorteil des Tatverdächtigen auswirkt. Das erscheint vielleicht etwas kompliziert, erfasst aber fast alle "Spielarten" der kreativen Ganoven. So klassifiziert die Kriminologie (Lehre vom Verbrecher und Verbrechen) in ihrer Phänomenologie (Lehre über die Erscheinungsfomen des Verbrechens) gleichförmige Betrugsarten z.B. als "Einmietebetrug" oder "Warenkreditbetrug" etc. Die Justiz aber prüft und straft immer nur nach den Tatbestandsmerkmalen des § 263 StGB.
die werden dir da deine rechte vorlesen müssen. wenn das nicht im schreiben steht. und wenn du dann da warst. kannst du eigentlich wieder gehn und einen anwalt fragen ob er helfen kann
das kann ich jetzt nicht sagen, wenn dann das mit der krankenkassenkarte. aber das ist ein irrtum. das fällt dann spätestens der krankenkasse auf weil die auch die neue adresse haben.
kann auch sein das die krankenkasse nicht bezahlt hat und der arzt das aus vorsicht gemacht hat. also die anzeige
Warum müsste dann die Krankenkasse das bezahlen?
ich hab ja denen nur das gezeigt weil ich grad nix anderes dabei hatte um mich auszuweisen? :S
Und außerdem, die würden mich net vorladen obwohl ich die strafe bis heute net bezahlt habe? wäre das denn nicht betrug?? :S
du musst nicht bezahlen. nur der arzt wird VIELEICHT kein geld bekommen haben. und einer von beiden vermutet das du das nicht bist auf der karte. daher villeicht zur vorsicht die anzeige.
wenn es das mit der karte ist, dann kannst du das sicher ohne anwalt vor ort klären. aber dazu raten will ich nicht(ich mein auf den anwalt zu verzichten)
Ja dann muss es eins von beiden oder beide sachen sein worum es evt. geht..
Aber kann es jetzt an dem Strafzettel liegen was ich bis heute dann nicht bezahlt habe, oder bzw. das ich mich falsch "Ausgewiesen" habe?