Darf ich von der Polizei grundlos weglaufen?
Hört sich komisch an ist aber eine ernst gemeinte Frage: Stellen wir uns folgende Situation vor: Ich gehe in der Stadt und es gehen zwei Polizeibeamte in meiner Nähe. (Wir gehen davon aus, dass ich nicht straffällig geworden bin. Also nix gemacht hab.) wenn ich nun einen Beamten ansehe und er mich auch sieht ich irgndwas wie mist! oder verdammt! rufe und weglaufe. ich gehe davon aus dass sie die verfolgung aufnehmen und ich denke wenn einer stopp polizei ruft muss ich stehen bleiben. ich bleibe also stehn und werde gefasst. die beamten können mir nichts nachweisen. Droht mir nun eine Strafe? (Ich will es nicht versuchen. mich interessiert nur der rechtliche aspekt)
9 Antworten
Die Flucht ist ein Recht, dass jeder, ob schuldig oder unschuldig in Deutschland besitzt. Selbst wenn du straffällig geworden bist, darfst du flüchten sofern du dich der Verhaftung selbst nicht widersetzt oder bei deiner Flucht zusätzliche Straftaten oder Sach bzw Personenschaden erzeugst. Für diese könntest du später dann zur Rechenschaft gezogen werden. Die Flucht an sich bleibt aber straffrei.
Die Anführungen stimmen so oder so!
Voraussetzung ist, dass man überhaupt von einem Polizisten als Flüchtiger insoweit erkannt wird und zum anhalten aufgefordert wird.
Ansonsten greift weder § 118 OWiG, noch § 36 StVO .
Ob bloßes rennen/umherlaufen als allgemeine Belästigung wegen angeblichen groben Unfugs gilt, ist doch sehr fragwürdig. Rum rennen/sprinten ist kein grober Unfug.
als Flüchtiger insoweit erkannt wird und zum anhalten aufgefordert wird.>
Lustiger Kommentar.
Das ist ja wohl bei jeder Tathandlung so, dass man für diese nur belangt werden kann, wenn diese von der Polizei auch erkannt wird.
Ob bloßes rennen/umherlaufen als allgemeine Belästigung wegen angeblichen groben Unfugs gilt, ist doch sehr fragwürdig. Rum rennen/sprinten ist kein grober Unfug.>
Der Fragesteller hat aber nicht geschrieben, dass er nur durch bloßes rumrennen auffallen will, er hat geschrieben:
wenn ich nun einen Beamten ansehe und er mich auch sieht ich irgndwas wie mist! oder verdammt! rufe und weglaufe. ich gehe davon aus dass sie die verfolgung aufnehmen und >
Dann reden wir von eine gezielten Provokation der Polizeibeamten, was man auch als groben Unfug definieren könnte. Im Endeffekt kommt es später drauf an, ob die Polizeibeamten diesbezüglich überhaupt eine OWi-Anzeige schreiben und wenn das der Fall ist, wie das die Bußgeldstelle sieht. Hier dürfte alles und nichts möglich sein und im Zweifel läge die letztendliche Entscheidung wohl beim Richter.
In den meisten Fällen, wird aber wohl kaum ein Polizist eine Anzeige schreiben.
Aber die Frage war ja nicht, ob ein Polizist eine Anzeige schreibt, sondern ob die Handlung gegen irgendwelche Gesetze verstoßen könnte und dieses kann man hier zwar nicht eindeutig mit Ja beantworten, aber mit Sicherheit auch nicht verneinen.
Die Polizei wird einen trotzdem nieder tacklen. Da niemand ohne Grund abhaut... (eigentlich)
Nein da du nichts verbrochen hast werden sie nicht Stop polizei rufen und wenn doch müsstest du stehenbleiben ja.
Ich denke schon, dass sie das rufen wenn ich mich so auffällig verhalte und plötzlich weglaufe.
Meine Eltern sind beide Polizisten glaub mir nein ;)
Naja... Du weist nicht wie die Cops bei uns in Österreich so drauf sind. Einer hat mal nen Jugendlichen der im Supermarkt eingebrochen ist und flüchten wollte eiskalt erschossen.
Das hat aber nichts mit einer Strafe zu tun. Eine Strafe wird durch ein entsprechendes Gericht verhängt.
Das flüchtige Straftäter im Einzelfall durch Schusswaffengebrauch gestopt werden können ist richtig - die Flucht an sich ist aber nicht strafbar.
Warum sollte dir eine Strafe drohen wenn du nichts verbrochen hast?
Ich hätte ja eine Verfolgungsjagt provoziert. Deshalb war ich mir nicht sicher.
... du hast aber die anweisungen der beamten ( theoretisch ) befolgt und somit keine verfolgungsjagd ausgelöst .
Ich hätte ja eine Verfolgungsjagt provoziert
Eben. Grober Unfug und Behinderung der Polizeiarbeit.
Wieso provozierst? Du hättest ja auch was wichtiges vergessen können und desshalb "Oh mist!" rufen können. Da du stehen bleibst, sobald sie dich auffordern ist dies keine Straftat in meinen Augen.
nein du hast ja nix gemacht
Wenn du Sportlich genug bist versuch es ruhig. Es sollte auch reichen sie nur anzusehen und dann loszurennen. Suche Dir dazu aber nicht unbedingt die schlanken und sportlichen aus, sondern nehm ruhig einen der vielleicht schon ein paar Donuts mehr hatte. Dazu am besten noch einen Kopfhörer auf den Ohren, damit du das erste oder zweite Rufen auch mal überhören kannst ;-)
Ja sorry, aber das was da manchmal in Uniform rumrennt, oder besser gesagt meist umherfährt , könnte gelegentlich etwas mehr Sport gebrauchen....
Ein Strafe droht dir da natürlich nicht, wie die anderen schon geschrieben haben, solange du bei der "Flucht" niemanden verletzt oder etwas beschädigt
Es stellt zumindest keine Straftat da, wenn man vor der Polizei flüchtet.
Aber durchaus im Rahmen des Möglichen, wäre ein Bußgeld, denn § 118 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, kennt auch den Tatbestand der Belästigung der Allgemeinheit durch groben Unfugs.
Und wer den Weisungen eines Polizeibeamten zum Anhalten nicht befolgt, kann zudem wegen Verstoßes gegen § 36 der StVO mit einem Verwarnungsgeld belegt werden. Voraussetzung ist natürlich, dass an der Stelle überhaupt die StVO gilt. Die gilt ja schließlich nicht überall.
Ansonsten stimmen Deine Anführungen soweit