Strafe der Polizei zu übertrieben oder berechtigt?

Strafe - (Polizei, Strafe, Rechtsanwalt) Tatvorwurf - (Polizei, Strafe, Rechtsanwalt)

7 Antworten

Strafe der Polizei...

Die Polizei verhängt keine Strafe. Sie ahnded einen Verstoß. Die Strafe ergibt sich daraufhin aus dem Bußgeldkatalog.

Ich nehme an, du warst nicht dabei, und kannst nur widergeben, was dein Vater gesagt hat?

...und überquerte nur minimal den Mittelstreifen

Typischer Fall von Verharmlosung. Den Mittelstreifen zu überqueren (was auch immer minimal bedeuten mag) heißt, die Gegenfahrbahn mitbenutzt zu sein. Dadurch hat er den Gegenverkehr gefährdet, was ihm ja auch vorgeworfen wird.

...und natürlich kam ihm in dem Moment die Polizei entgegen

Ist doch vollkommen egal, welches Fahrzeug ihm entgegenkam. Er hat dessen Insassen (und sich selbst und die Insassen des überholten Fahrzeugs) gefährdet. Das wäre auch nicht anders gewesen, wenn ihm ein Zivilfahrzeug entgegen gekommen wäre.

Er ist seit mindestens 20 Jahren nicht mehr in Kontakt mit der Polizei getreten

Das hat mit diesem Vergehen nichts zu tun.

Ist die Strafe nicht zu hart?

Nein. Nur durch Glück ist Niemand zu Schaden oder zu Tode gekommen.


Wenn er wirklich in einer Kurve überholt hat, ist die Strafe gerechtfertigt.

Daran kann auch ein Anwalt nichts ändern.

Wäre ihm in dem Moment ein Motorradfahrer in Schräglage entgegen gekommen, wäre der jetzt schwerst verletzt oder tot.

Deshalb soll die Strafe auch so sein wie sie ist.

Das sollte Dein Vater mit 20 Jahren Fahrpraxis auch wissen.

BlackLami 
Beitragsersteller
 13.01.2016, 14:14

Ich habe gerade mit meinem Vater gesprochen, es war auf der geraden und nicht in einer Kurve, das war mein Fehler habe es leider falsch verstanden.

rehgiiina  13.01.2016, 14:21
@BlackLami

Auch dann ist das verbotswidrige Überfahren einer Mittellinie ein schwerer Verstoß, der andere Fahrer schwer gefährdet.

Solche Rücksichtslosigkeiten gehören schwer bestraft - völlig zu Recht.

Der von "Rockuser" bereits genannte Link

https://www.bussgeldkatalog.org/fahrstreifenbegrenzung/

sagt alles dazu.

In der Anlage steht doch eindeutig "verbotswidrig".

noch viel zu wenig.

in einer Kurve zu überholen ist lebensgefährlich.

BlackLami 
Beitragsersteller
 13.01.2016, 14:14

Ich habe gerade mit meinem Vater gesprochen, es war auf der geraden und nicht in einer Kurve, das war mein Fehler habe es leider falsch verstanden.

Auch wenn es nicht in einer Kurve war, sondern eine durchgezogene Mittellinie. Warum war die da wohl?

Ein Wiederspruch, auch mit einem Anwalt wird wenig bringen. Vielleicht kann man das Fahrverbot umgehen gegen eine höhere Geldbuße, aber eben nur vielleicht.