Fremdes Eigentum wegschmeißen? Anzeige?

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Der langen Rede kurzer Sinn: Schadenersatz steht ihr zu, im Zweifelsfall nach § 823 BGB. Hätte die ehemalige Freundin die Schuhe erst dann weggeworfen, nachdem sie von Deiner Freundin zur Herausgabe aufgefordert worden wäre, käme auch §§ 985, 989 BGB in Betracht. Die Höhe des Schadens ist hier aber - unabhängig von der Rechtsgrundlage - immer gleich.

Fremdes Eigentum zu vernichten bzw. zu entsorgen ist nicht erlaubt, das ist richtig. In dieser Situation könnte man Schadensersatz geltend machen.

Ja, das geht gar nicht !!! Würde das Geld dafür einfordern, ansonsten eine Anzeige starten.

zuerst mal sollte sie ihren Eltern das sagen, damit die mit den Eltern des anderen Mädchens reden und nach Schadensersatz fragen, wenn sie sich weigern könnte deine Freundin zur Polizei gehen

Ist die Annahme berechtigt das deine Freundin barfuß von dort nach Hause gelatscht ist ?

SkatersPalace 
Beitragsersteller
 15.02.2012, 20:18

Nein, sie hatte ein zweites Paar Schuhe mit.

und hat vergessen das andere Paar wieder einzupacken. :D