Wegen Probezeit keine Lohnerhöhung?

5 Antworten

Ist das Gerechtfertigt? Nur weil ich in der Probezeit bin?

Schlicht und einfach: Nein!

Wenn der Arbeitgeber im Betrieb allgemein eine Lohnerhöhung gewährt, darf ein Arbeitnehmer nicht deshalb davon ausgeschlossen werden, weil er noch in der Probezeit ist.

Ein solches Vergehen verstößt gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz (nicht zu verwechseln mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz AGG), der es dem Arbeitgeber verbietet, einzelne Arbeitnehmer (oder Gruppen von ihnen) ohne sachlich rechtfertigenden Grund von einer Leistung auszuschließen, die er ansonsten allgemein gewährt.

Und alleine die Tatsache "Probezeit" ist kein solch rechtfertigender Grund!

Das betrifft zwar nicht generell die Höhe der Bezahlung an sich (bedeutet also nicht, dass alle vergleichbaren Arbeitnehmer den gleichen Entgeltanspruch hätten - es sei denn, es ist tarifvertraglich so bestimmt), es betrifft aber die Entscheidung des Arbeitgebers, das Entgelt allgemein anzuheben.

Dieser Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet es dem Arbeitgeber lediglich nicht, einen einzelnen Arbeitnehmer gegenüber der Allgemeinheit zu bevorzugen.

Es ist jetzt allerdings "nur" die Frage, inwiefern Du überhaupt in der "(Macht)Position" bist, gleiches Recht zu fordern (obwohl Du dieses Recht hast) - denn in den ersten 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses (unabhängig davon, ob es eine Probezeit gibt oder nicht) besteht noch kein Kündigungsschutz (danach auch weiterhin nicht im sogenannten "Kleinbetrieb); der Arbeitgeber braucht also keinen konkreten Grund, um Dir problemlos kündigen zu können.

Pablo123393  01.12.2022, 22:25

Ist das echt so ? Bei mir wird jährlich 5% für ALLE MA der Lohn erhöht im April da bin ich noch in der Probezeit- muss ich es also auch bekommen wie jeder andere auch? Da alle gemeint sind und man nicht einzelne ausschließen darf?

Natürlich ist das gerechtfertigt, deswegen heißt das ja Probezeit.

Wenn deine Probezeit beendet ist, kannst du ja wegen der Gehaltserhöhung nachfragen.

Familiengerd  17.02.2020, 10:38

Was soll das denn bloß mit der Probezeit zu tun haben? Nichts!

Das ist ein Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz.

Es ist nach so kurzer Zeit der Betriebszugehörigkeit schlichtweg eher unüblich eine Lohn-/Gehaltserhöhung zu gewähren.

Also solltest / kannst Du zum Ende der Probezeit Dein Gehalt nachverhandeln.

Familiengerd  17.02.2020, 12:27

Was heißt hier "fordern"!

Es geht um die Gleichbehandlung bei einer allgemein gewährten Erhöhung des Entgelts - und darauf hat der Fragesteller dann selbstverständlich ebenfalls einen Anspruch!

Siehe dazu meine eigene Antwort.

triopasi  16.02.2020, 23:23

Auch danach halte ich das eher für schlecht. Nach ein paar Monaten gleich mal mehr Geld wollen weil man die Probezeit überstanden hat kommt schon sehr gierig rüber.

Man sollte schon erstmal was leisten bevor mal mehr Geld fordert.

Familiengerd  17.02.2020, 12:29
@triopasi

Dein Kommentar ist einfach nur Unsinn!

Es geht nicht um "gleich mal mehr Geld wollen", sondern um die Gleichbehandlung bei einer allgemein gewährten Erhöhung des Entgelts - und darauf hat der Fragesteller dann selbstverständlich ebenfalls einen Anspruch!

Oder würdest Du jemanden in der Probezeit oder kurz nach der Probezeit wegen Deines unsinnigen Argumentes auch von tarifvertraglich vereinbarten Erhöhungen ausschließen wollen? Wegen "Gier"??

triopasi  17.02.2020, 12:32
@Familiengerd

Der Fragesteller hat den Job gerade erst angefangen. Das Gehalt wurde also erst verhandelt.

Die Kollegen bekommen vermutlich einmal im Jahr eine Gehaltserhöhung. Ist zumindest bei vielen Firmen so üblich.

Familiengerd  17.02.2020, 12:37
@triopasi
Der Fragesteller hat den Job gerade erst angefangen.

Ja und?

Das spielt überhaupt keine Rolle, wenn es um allgemein gewährte Leistungen geht!

Bemerkenswerterweise bist Du nicht darauf eingegangen, dass bei allgemeinen tarifvertraglichen Erhöhungen - darum - selbstverständlich überhaupt keine Rolle spielt.

triopasi  17.02.2020, 12:40
@Familiengerd

Doch. Besondere Gehaltserhöhungen gibt es für Leistung. Nicht für das gerade so erfüllen des Status Quo.

Und wenn man erst anfängt kann man das Gehalt verhandeln. Auf diese Möglichkeit haben die Kollegen vermutlich die letzten 12 Monate gewartet.

Die bekommen jetzt ja nicht einfach alle mehr Geld weil der Chef gerade n guten Tag hat.

Familiengerd  17.02.2020, 13:17
@triopasi
Doch. Besondere Gehaltserhöhungen gibt es für Leistung. Nicht für das gerade so erfüllen des Status Quo.

Es geht hier nicht um "besondere Gehaltserhöhungen", sondern um eine Gehaltserhöhung der der Arbeitgeber im Betrieb "allgemein" gewährt (mit Ausnahme des Fragestellers), an die der Arbeitgeber demnach keine besonderen Bedingungen geknüpft hat!

Tarifvertragliche Gehaltserhöhungen haben auch nichts mit "Leistung" zu tun, so wie Du den Begriff hier verwendest. Du stützt Dich hier auf Spekulationen ("Besondere Gehaltserhöhungen gibt es für Leistung.", "Die bekommen jetzt ja nicht einfach alle mehr Geld weil der Chef gerade n guten Tag hat."), für die es keine Hinweise gibt.

Im Übrigen - falls Du das übersehen/ignoriert haben solltest - spreche ich von Leistungen, die der Arbeitgeber "allgemein" gewährt.

Und wenn man erst anfängt kann man das Gehalt verhandeln.

Selbstverständlich - das hat aber mit der hier behandelten Frage überhaupt nichts zu tun!!

Offensichtlich hast Du noch nie etwas vom arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz gehört und auch meine eigene Antwort nicht gelesen, sonst hättest Du dir Deine nur von einem Baugefühl und einer individuellen bloßen "Meinung" geleiteten Kommentare sparen können.

Wer schon in der Probezeit eine Lohnerhöhung fordert, der wird bei uns sofort freundlich verabschiedet.

Familiengerd  17.02.2020, 12:35

Es hat überhaupt nichts damit zu tun, dass ghier jemand eine "Lohnerhöhung fordert", wenn der Arbeitgeber allgemein eine Erhöhe des Entgelts gewährt! Darauf hat der Fragesteller dann selbstverständlich ebenfalls einen Anspruch! Die Probezeit spielt dafür überhaupt keine Rolle!

der wird bei uns sofort freundlich verabschiedet

Bei einem solchen Arbeitgeber sollte man dann besser auch nicht arbeiten wollen!

Siehe dazu meine eigene Antwort.

Xapoklakk  17.02.2020, 17:50
@Familiengerd

Lies mal den letzten Teil deiner Antwort auf die Frage. Wahrscheinlich nur kopiert, aber nicht kapiert. Tebonin hilft!  

Familiengerd  17.02.2020, 18:28
@Xapoklakk
Lies mal den letzten Teil deiner Antwort auf die Frage.

Ja und?

Was hat die Frage danach, welches Recht ein Arbeitnehmer hat, damit zu tun, ob der Fragesteller sein Recht auch konkret durchsetzen kann? Erst einmal gar nichts!

Sein Recht - neben seinen Pflichten - muss man erst einmal kennen, um sich überhaupt Gedanken darüber machen zu können, wie man sich verhalten kann oder soll, ob man in der Lage oder willens ist, sein Recht auch einzufordern!

Wahrscheinlich nur kopiert, aber nicht kapiert.

Was kopiert? Und wovon?

Dass Du nichts kapierst, zeigen Deine Antwort und Dein Kommentar überdeutlich!

Tebonin hilft!

Dafür ist es dann bei Dir schon zu spät!

Du bist in der Probezeit. Da schon ne Gehaltserhöhung zu bekommen wäre nen Job wo es alle Vierteljahr eine gibt.

Familiengerd  17.02.2020, 12:30
Du bist in der Probezeit.

Ja und?!?

Es geht um die Gleichbehandlung bei einer allgemein gewährten Erhöhung des Entgelts - und darauf hat der Fragesteller dann selbstverständlich ebenfalls einen Anspruch!

Siehe dazu meine eigene Antwort.