Darf der arbeitgeber Parkkrallen anbringen?

4 Antworten

Ich weiss nicht was der will, ob nun das rückärts einparken den Verkehr behindert oder das rückwärts ausparken. Vom verkehrs- und versicherungstechnischen Standpunkt ist das Rückwärtsfahren, und besonders das rückwärts ausparken unfallträchtiger, und bedarf somit besonderer Sorgfalt.

Bei uns im Betrieb dürfen wir nur rückwärts einparken, um bei einem Brand oder im Katastrophenfall eine Räumung des Geländes zu erleichtern.

Wenn der AG mir auf Grund der Parkrichtung aber eine Parkkralle anlegen würde, dann käme die Flex zum Einsatz. Ganz klare Nötigung.

Der § 903 BGB gibt ihm zwar die Befugnis über sein Eigentum nach Belieben zu verfahren, aber nur solange nicht Rechte Dritter oder ein Gesetz dem entgegen stehen.

LouPing  11.09.2020, 09:13
Mein Arbeitgeber hat ein Parkhaus für die Mitarbeiter errichten lassen.

Sein Parkhaus - seine Regeln - sein Hausrecht. Der FS kann, wenn ihm die Regeln nicht passen, woanders parken. Der AG steht mit der Vorschrift nicht alleine da, die ist nicht ungewöhnlich.

Wo siehst du hier das Recht Dritter gefährdet, in der Fahrschule lerne man beide Formen des einparkens und mit defekten Rückwärtsgang ist das Auto nicht verkehrssicher.

Der FS beansprucht lediglich seinen Kopf durchzusetzen - das ist an Nötigung näher dran. Ob tatsächlich eine Kralle montiert wird halte ich für sehr unwahrscheinlich.

Dominik917 
Beitragsersteller
 11.09.2020, 02:43

Vielen Danke. Auf so eine Antwort hab ich gewartet. 👍🏼

Und weshalb hältst du die Parkregeln nicht ein?

Wenn es dir nicht passt, kannst du ja auch außerhalb des Parkhauses parken.

Dominik917 
Beitragsersteller
 11.09.2020, 01:04

Weil rückwärtsparksn für mich sicherer ist. Das Auto meines Freundes wurde angefahren, der typ ist abgehauen, keine Kameras, keine Zeugen, bleibt auf seinem Schaden sitzen. Und außerhalb parken soll man nicht 🤷🏽‍♂️

Kuga50  11.09.2020, 01:10
@Dominik917

Rückwärtsparken, bedeutet aber auch, dass mit den Abgasrohren am Auto die Wände beschmutzt werden. Bist du bereit die Reinigung dafür zu übernehmen?

Was du schreibst, ist keine Sicherheit, dass beim Vorwärtseinparken dein Auto nicht beschädigt wird.

Wenn ich dein AG wäre, würde ich jedem der gegen meine Anordnungen verstößt die Parkmöglichkeit im Parkhaus verbieten.

Du müsstest dir dann in der Umgebung einen Parkplatz suchen.

Dominik917 
Beitragsersteller
 11.09.2020, 01:17
@Kuga50

Blöd dass das Parkhaus zu 90% Parkplätze ohne Wände hat. Und die 10 Sekunden werden die Wände ja wohl kaum beschmutzt, außer man fährt eine Rußende drecksschleuder. Der AG schreibt eher vor das parken woanders zu unterlassen.

Dominik917 
Beitragsersteller
 11.09.2020, 01:18
@Kuga50

Aber ist doch auch gar nicht meine Frage 😂. Ich will wissen ob das gesetzlich erlaubt ist und ob er das darf. Soweit ich weiß dürfen krallen nur von Abschleppdienste angebracht werden und in dieser Hinsicht kommt das unter Nötigung. Er müsste den Besitzer des Fahrzeuges erst kontaktieren und sagen dass er die (Behinderung) beseitigt.

Kuga50  11.09.2020, 12:41
@Dominik917

Du hast eine klare Anweisung von deinem AG erhalten und diese musst du beachten. Und scheinbar halten sich die AN nicht an die Anweisungen des AG und somit muss er nach anderen Möglichkeiten suchen.

Niemand zwingt dich in das Parkhaus zu fahren. Und dein AG kann dir auch nicht verbieten außerhalb des Unternehmens auf öffentlichen Straßen, bzw. Parkplätzen zu parken. Wie weit du es dann zu deinem Arbeitsplatz hast, ist dann allein dein Problem.

Welches Gesetz sollte es einem AG verbieten, Parkkrallen in seinem eigenen Parkhaus an Fahrzeugen seiner AN anzubringen die unberechtigt dort stehen, bzw. seinen Anweisungen nicht folge leisten.

ich parke immer rückwärts ein. Auspuffe sind nach unten gerichtet. Das war früher mal so, als evtl Häuserwände verrußt wurden durch Auspuffabgase

Wem gehört das Parkhaus?Der Eigentümer macht die Regeln und durch deine Nutzung erkennst du die Regeln an.Bei nichtbefolgen ergeben sich gewisse Maßnahmen,welche entscheidet der Eigentümer bzw.sein Beauftragter.

migebuff  11.09.2020, 07:13

Heißt also, wenn jemand auf meinem Grundstück parkt, habe ich das Recht, sein Auto in Brand zu setzen, denn ich entscheide über die Maßnahmen. Magst du bitte die Rechtsgrundlage für deine sehr plausible Behauptung nachreichen?

Peter601  11.09.2020, 08:49
@migebuff

Für deine Brandstiftung gibt es keine Rechtsgrundlage.

migebuff  11.09.2020, 12:11
@Peter601

Der Eigentümer entscheidet doch angeblich nach Belieben über die Folgen. Warum ist Nötigung erlaubt, aber Brandstiftung nicht?