Arbeitsrecht freier tag trotz krankheit?
hallo
ich bin in einer Firma die sieben tage die Woche offen hat. laut Arbeitsvertrag muss ich 5 tage in der Woche arbeiten. Sonntags bekomme ich ausgezahlt und einen Tag bekomme ich frei. jetzt war ich in einer Woche drei tage krank und hätte Samstag eigentlich frei. mein vorgesetzter hat mir diesen freien tag aber gestrichen mit der Begründung "da ich drei tage krank war bekomme ich kein frei" und das ist so rechtens.
Stimmt das kann er mir den freien Tag einfach streichen ????
2 Antworten
Stimmt das kann er mir den freien Tag einfach streichen ????
Was heißt "streichen"?!?
Wenn Du an diesem Tag dienstplanmäßig frei hattest, und Du bist an diesem Tag erkrankt, hast Du - leider - schlicht und einfach "Pech" gehabt: Du bekommst den wegen der Erkrankung "verlorenen" freien Tag nicht wieder gut geschrieben.
Ach, so verhält sich das (rgend wie habe ich da wohl falsch geschaltet)!
Nein! Selbstverständlich darf er Dir einen freien Tag nicht streichen, wenn Du an drei anderen Tagen krank gewesen bist.
Würde er Dir wegen Deiner Erkrankung einen freien Tag streichen, würde das in der Konsequenz bedeuten, dass er (zumindest für diesen einen Tag) die gesetzlich zwingend vorgeschriebene Lohnfortzahlung umgehen würde!
ok dann werde ich wohl leider einen Anwalt einschalten müssen
gibt es da irgend ein Gesetz was das regelt denn bevor ich einen anwalt einschalte würde ich es gerne noch ohne einen versuchen
Du brauchst erst einmal keinen Anwalt (es sei denn, Du konsultierst einen, weil er Dich nichts kostet, da Du eine Rechtsschutzversicherung hast).
Weise Deinen Arbeitgeber erst einmal auf das Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG hin, hier speziell § 3 "Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall" Abs. 1 Satz 1:
Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert [...], so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.
Das heißt: Wenn Du an 3 Tage, an denen Du eigentlich hättest arbeiten müssen, erkrankt warst, dann muss der Arbeitgeber Dir diese 3 Tage so bezahlen, als hättest Du tatsächlich gearbeitet.
Wenn er Dir jetzt einen planmäßig freien Tag - den Du ja auch bezahlt bekommst - wegen der Erkrankung streichen würde, hieße das in der Konsequenz, dass der statt der Entgeltfortzahlung für 3 Tage diese tatsächlich nur für 2 Tage leisten würde; das wäre ein eindeutiger Verstoß gegen die zwingende Bestimmung des EntgFG!
Ergänzung:
Sollte es trotz aller Bemühungen zu keiner Einsicht beim Arbeitgeber kommen und Du Dich zu einer Klage beim Arbeitsgericht entschließen, brauchst Du auch dafür keinen Anwalt.
Vielen vielen Dank für die Hilfe ich werde es Montag gleich mal auf arbeit ansprechen vielen vielen dank
Viel Glück - und gute "Nerven" (und Standhaftigkeit)
:-))
Der freie Tag war wenn ich das richtig verstehe von vornherein so fest gelegt, auf dem Schichtplan. Das bleibt dann auch Dein freier Tag. Mit Deiner Krankheit kann das nix zu tun haben.
Wenn ich mal krank bin bleibe ich am Sonntag trotzdem zu Hause, auch wenn ich eben wegen krank schon in der Woche dort rumgetrödelt bin.
nein ich war von Montag bis Mittwoch krank und hätte am Samstag (also heute) frei gehabt laut Dienstplan