Wegen langer Krankheit keine Lohnabrechnung erhalten?
Hallo, ich bin seit 9 Monaten krankgeschrieben und werde es wohl noch eine Weile bleiben. Nun habe ich meinen AG per Email benachrichtigt das ich meine ausstehenden Lohnabrechnungen benötige und er möge sie mir doch bitte per Post zukommen lassen. Die Antwort darauf „Die Lohnabrechnungen liegen beim AG vor. Ich soll telefonisch einen Termin zur Abholung vereinbaren“. Heißt, man will mir die Lohnabrechnungen nur persönlich aushändigen um sich einen Eindruck von meinem Gesundheitszustand zu machen und/oder mir Fragen zu meinem Gesundheitszustand zu stellen. Das möchte ich aber vermeiden weil ich denke das geht meinen AG nichts an. Meine Frage, darf mein AG die Lohnabrechnungen wirklich nur an mich persönlich aushändigen ( ist mir aus gesundheitlichen Gründen nun mal nicht möglich) oder muss er auf Anfrage diese auch per Post an mich verschicken, oder, kann ich einen Familienangehörigen wie Ehemann oder Sohn mit einer Vollmacht vorbeischicken um die Lohnabrechnungen abzuholen (auch das wird schwierig, da alle berufstätig sind und ich weiß mein AG ist nicht den ganzen Tag, jeden Tag und nicht zu jeder Tageszeit im Betrieb) ? Freue mich über Antworten. Lieben Dank.
3 Antworten
5. Muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Lohnabrechnung übersenden und nur herausgeben?
Der Arbeitnehmer hat nur einen Herausgabeanspruch. Die Herausgabe der Arbeitspapiere ist grundsätzlich eine Holschuld, dass heisst, dass der Arbeitgeber die Lohnabrechnung nur zum Arbeitsplatz des Arbeitnehmers bringen muss. Eine Übersendung zum Arbeitnehmer nach Hause ist nicht erforderlich. Diese Regelung ist aber den wenigsten Arbeitgebern bekannt. In der Praxis ist es von daher üblich,dass die Lohnabrechnungen übersandt werden oder man übergibt diese den Arbeitnehmer. Wenn aber ein Anspruch auf Abrechnung vor den Arbeitsgerichten geltend gemacht wird, sollte beachtet werden, dass hier nicht auf Übersendung, sondern nur auf Herausgabe der Lohnabrechnung geklagt werden kann
https://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/2009/05/13/lohnabrechnung-arbeitgeber-berlin/ also anscheinend ist der AG nicht gesetzlich verpflichtet, dir das postalisch zuzustellen. aber ich würde dann entweder das mit der Vollmacht machen (sicher hat jemand von deinen Leuten auch mal nen Tag frei) oder dem Arbeitgeber anbieten, ihm einen frankierten Umschlag zukommen zu lassen, damit er keine Kosten dafür tragen muss. also so entgegenkommend sollten die schon sein. und wenn du bereits vermutest, dass die dir nen Strick drehen wollen und dir nachsagen wollen, du seist gar nicht krank, würde ich dir überaus davon abraten, da selbst hinzugehen. das geht den wirklich nichts an. geh einfach nicht persönlich hin.
hast du auch ne Kristallkugel ? ist ja interessant--- oder warum nennst du andere Guttenberg ?
Das war ein Insider. Versteht nicht jeder.... cu
tja.. wenn man dich halt erwischt hat.. dann kommen dumme Ausreden.. lol
@maximilian112, ich bin kein Herr Guttenberg. leider war ich wohl nur mit meiner ausführlichen Antwort nicht schnell genug.
Da Du in der Regel nach 6 Wochen aus der Lohnfortzahlung rausfällst, kann er Dir für den Zeitraum danach keine Lohnabrechnungen ausstellen. Wenn es Dir um die Lohnabrechnungen der ersten 6 Wochen Deines Krankenstandes geht, so kann er Dir diese selbstverständlich auch per Post zuschicken.
Es kann schon sein, dass er sich persönlich einen Eindruck von Dir machen möchte, allerdings wäre dies nicht nötig. Falls er Zweifel an Deiner Erkrankung hat, kann er dies Deiner zuständigen Krankenkasse mitteilen und dort eine Beurteilung durch den MDK in Auftrag geben.
Ich weiß das ich da nach 6 Wochen raus falle und ich bekomme ja auch von der Krankenkasse ABER....ich muss ja in irgendeiner weise was für die Steuer erhalten oder zahlt das auch die KK? Es sind ja noch andere Steuern die auf meiner Lohnabrechnung auftauchen. Sollte/müsste ich dafür nicht auch irgendeine Art von Lohnabrechnung erhalten?
nein solltest du nicht.. alles was du für deine Steuer benötigst.. steht auf den Schreiben von der Krankenkasse.. der Arbeitgeber ist komplett raus da er NICHTS mehr bezahlt... wie oft denn jetzt noch?
Von deinem krankengeld werden sozialversicherungsbeiträge abgezogen und gezahlt. Lohnsteuer zahlst du im krankengeldbezug nicht mehr, die fällt nur auf lohn oder eine entgeldfortzahlung an, nicht auf eine entgeltersatzleistung wie krankengeld.
Auch Null Euro verdient wäre eine Verdienstbescheinigung. Bei mir im Betrieb wird jeden Monat eine entsprechende Bescheinigung geschrieben.
Und was will man dann damit? Das ist unnötig. Aussagekräftig wäre ab Anfang der 7. Woche eine Bescheinigung der Krankenkasse, aber keine "leere" Verdienstbescheinigung.
du hast ja mal überhaupt keine Ahnung.. nach 6 Wochen gibt es keine Verdienstbescheinigung mehr.. der Arbeitgeber zahlt da nämlich nichts mehr..für was stellt dein Arbeitgeber so einen Wisch aus... ? was steht da drauf ? Verdienst Brutto Nulll, und Netto auch Null ?
Sie haben als AN Anspruch auf Erteilung einer Lohnabrechnung.
Diese können Sie auch über einen Boten abholen lassen.
Der AG hat keinen Anspruch auf persönliche Übergabe der Abrechnung.
Ggf. können Sie Ihren Anspruch gerichtlich durchsetzen.
https://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/2009/05/13/lohnabrechnung-arbeitgeber-berlin/
Ich war mal so frei...... Herr Guttenberg