Kann mein Arbeitgeber mich dazu zwingen die Lohnabrechnung ausschließlich per E-Mail zu bekommen?
Mein Arbeitgeber hat seit Jahresanfang die Umstellung der Lohnabrechnung via E-Mail beschlossen. Ich habe mich bisher geweigert die Einverständniserklärung zu unterschreiben und meine E-Mail-Adresse zu nennen da ich nicht möchte das meine Lohnabrechnung auf meinem privaten E-Mail-Account geht (aus Sicherheitsgründen).
Bislang fehlen mir zwei Abrechnungen und mein Arbeitgeber ist nicht bereit es mir Postalisch zu senden.
Telefonisch sagte man mir, es gibt 3 Möglichkeiten:
1. E-Mail-Adresse angeben und Einverständniserklärung unterschreiben
2. Auf einem gesonderten Computer des Arbeitgebers ein private E-Mail neu anlegen und dort abrufen (Es gibt Mitarbeiter die keine Ahnung haben wie man den PC bedient, geschweige denn ein E-Mail-Account anlegt)
3. Ich kann die Lohnabrechnung persönlich abholen, was knappe 2 Stunden Autofahrt bedeuten würde.
Postalisch auf meine Kosten zu senden ist nicht gewollt da sonst mehrere Mitarbeiter das in Anspruch nehmen würden also gibt es keine Ausnahmen
Jetzt zur Frage:
Kann er mich zwingen die Lohnabrechnung via E-Mail zu bekommen?
Vielen Dank
2 Antworten
Kann er mich zwingen die Lohnabrechnung via E-Mail zu bekommen?
Nein.
Er darf weder verlangen, dass Du eine eMail-Adresse einrichtest oder mitteilst, an die er eine Gehaltsabrechnung schicken kann, noch darf er verlangen, dass Du einen Account für ein Postfach auf einem betriebsinternen Server einrichtest, von dem Du Deine Gehaltsabrechnung abholen kannst.
Das geht nur über eine ausdrückliche Einverständniserklärung Deinerseits.
Die Sache wäre anders, wenn es einen Betriebsrat gäbe, mit dem der Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung zur Umstellung des Zustellungsverfahrens von Papierform/Schriftform auf elektronische Form/Textform schließen müsste; die wäre dann - auch ohne Dein Einverständnis - für Dich verbindlich.
Das persönliche Abholen ist wegen der von Dir genannten Fahrzeit von knapp 2 Stunden nicht zumutbar.
Der Arbeitgeber hat dann nur die Möglichkeit, die Gehaltsabrechnung weiterhin (wenn das bisher so geschehen ist) postalisch zuzustellen; wurde bisher dafür in der Vergangenheit keine Portoerstattung verlangt, wäre das dem Arbeitgeber auch jetzt verwehrt.
Im Übrigen:
Der Arbeitgeber ist zur Ausstellung einer (neuen) Gehaltsabrechnung nur verpflichtet, wenn sich gegenüber der vorherigen Abrechnung Angaben geändert haben. Fehlt es an einer solchen Änderung, muss der Arbeitgeber keine Gehaltsabrechnung ausstellen - Gewerbeordnung GewO § 108 "Abrechnung des Arbeitsentgelts" Abs. 2:
Die Verpflichtung zur Abrechnung entfällt, wenn sich die Angaben gegenüber der letzten ordnungsgemäßen Abrechnung nicht geändert haben.
Es ist nur die Frage, inwieweit Du Dich mit Deiner Weigerung gegenüber dem Arbeitgeber tatsächlich durchsetzen kannst/willst - und ob sich eine möglicherweise auch juristische Auseinandersetzung darüber überhaupt "lohnt" (und mit welchen Folgen).
Über die zwingende Stichhaltigkeit des Arguments "da ich nicht möchte das meine Lohnabrechnung auf meinem privaten E-Mail-Account geht (aus Sicherheitsgründen)" kann man sicher trefflich streiten.
2.Email Account anlegen oder abholen.
Die Firma läßt dir ja Optionen offen.