WEG-Reform 2020: Treppe zur privaten Terrasse bei fehlenden Stimmen abbauen?

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Die bauliche Veränderung dürfte mit Mehrheitsbeschluss, zumindest nach neuem Recht, beschließbar sein (§ 20 I WEG). Ein Sondernutzungsrecht kann euch mit Beschluss aber nicht eingeräumt werden, außer die Teilungserklärung enthält eine entsprechende Öffnungsklausel. Hier wäre dann eine Vereinbarung aller Eigentümer und Eintragung im Grundbuch erforderlich. Zuerst sollte man aber prüfen, ob die alte Teilungserklärung schon ein Sondernutzungsrecht vorsah. Ein Umlaufbeschluss, wie du es offenbar machen wolltest, ist aber nur möglich, wenn alle zustimmen. Ansonsten muss der Beschluss regulär in der Versammlung mit einfacher Mehrheit gefasst werden. Aber auch hier müsste man prüfen, was die Gemeinschaftsordnung zur erforderlichen Mehrheit sagt. In der Regel gilt aber das neue Recht (einfache Mehrheit).

522er 
Beitragsersteller
 27.01.2021, 21:17

Vielen Dank für die ausführliche Erklärung. Kurz gefasst müssten also aktuell entweder alle zustimmen oder eine ETV gemacht werden, bei der die einfache Mehrheit der Teilnehmer gilt. Habe ich das richtig verstanden? Ansonsten müsste ich die Treppe entfernen?

Ronox  27.01.2021, 21:27
@522er

Erster Punkt ja. Zumindest was die bauliche Veränderung angeht. Ein Sondernutzungsrecht kann aber meist nicht per Beschluss begründet werden. Entfernen nicht unbedingt. Das Thema ist aber viel zu komplex als man es hier abhandeln könnte. An deiner Stelle würde ich mir einen Beschluss in der regulären Versammlung besorgen und dann die Treppe einfach dranlassen. Spätestens wenn der nörgelnde Miteigentümer rechtliche Schritte einleiten sollte, solltest auch du einen Rechtsanwalt beauftragen. Nachteil davon, wenn es quasi nur vom anderen Miteigentümer geduldet wird, ist natürlich, dass das zu Problemen bei einem späteren Verkauf führen kann. Denn der Erwerber möchte Rechtssicherheit.

522er 
Beitragsersteller
 27.01.2021, 21:40
@Ronox

Naja beim Verkauf könnte ich die Treppe abbauen, die sowieso nicht so angebracht wurde, dass sie für immer da ist :).

Die Fläche wird von niemandem außer mir genutzt und gepflegt. Wie gesagt, sie ist nur 2-3 Meter groß und die Treppe nimmt nicht einmal einen Meter davon ein und führt ausschließlich auf meine Terrasse. Auf dem beigefügten Bild ist es ja ersichtlich.

Ich spreche unseren Verwalter mal drauf an und bitte um eine Versammlung. Er möchte rechtliche Schritte zwar vermeiden, aber hier geht‘s uns um das Prinzip. Einer der aus der Reihe tanzt macht alles ohne Argumente kaputt. Dies sollte irgendwie vermieden werden.

was steht in der Satzung zu Sonderbauten, reicht eine einfache Mehrheit?

522er 
Beitragsersteller
 27.01.2021, 19:16

Es ist wohl allgemein eine einfache Mehrheit ausreichend. Mein Hausverwalter meint aber, dass alle zustimmen müssen. Hmm.

peterobm  27.01.2021, 19:18
@522er

was der Hausverwalter meint ist Latte

522er 
Beitragsersteller
 27.01.2021, 19:19
@peterobm

So sehe ich das auch.

Nur mal so vorneweg, könntet ihr die Treppe auch nach rechts raus anbringen? Ab durch die Hecke sozusagen 😂

522er 
Beitragsersteller
 27.01.2021, 19:18

Prinzipiell ja 🤣. Nur bin ich mir nicht sicher, ob der Busch (den wir auch entfernen wollen) auch zum Gemeinschaftseigentum gehört. Daran haben wir auch schon gedacht, müssten wir aber klären.

SevenOfNein  27.01.2021, 19:50
@522er

Was auch auf jeden Fall ginge, ist eine ausklappbare Treppe. Betreten darfst du die Fläche ja. Wenn Du die Treppe immer wieder hochklappst, kann da niemand was sagen. Und das mit der Abschattung ist natürlich totaler Quatsch.

Bringe doch in die nächste Eigentümerversamlung den Antrag ein, die Treppe dort zu lassen. Der Hausverwalter muss dann protokollieren, wie das Abstimmungsergebnis ist. Wenn es nicht rechtens ist (Ablehnung trotz Mehrheit) kannst Du die Treppe dran lassen. Weil eine Klage gegen Dich aussichtslos wäre. Du musst es aber einen Anwalt prüfen lassen.

Einfache Mehrheit müsste genügen seit der letzten Reform.

522er 
Beitragsersteller
 27.01.2021, 19:17

Es ist wohl allgemein eine einfache Mehrheit ausreichend. Mein Hausverwalter meint aber, dass alle zustimmen müssen. Hmm.

AnglerAut  27.01.2021, 20:16
@522er

Einfach mal den Beschluss mit einfacher Mehrheit fassen. Was soll der eine dann machen?

522er 
Beitragsersteller
 27.01.2021, 21:18
@AnglerAut

Die Frage ist aktuell wie es im Umlaufverfahren aussieht..