Wie kann ich als Student bei einem Umzug meinen Telekom Vertrag kündigen?
Hi,
wie oben geschrieben bin ich Student und ziehe nach meinem Abschluss im Juli '19 erst einmal wieder für kurze Zeit zu meinen Eltern. Dort beziehen wir unser Internet und Festnetz über Vodafone.
An meinem Studienort habe ich mich damals für den Young Tarif von der Telekom entschieden, die Laufzeit geht bis September/Oktober '19.
Bisher habe ich nur Beiträge gesehen, bei denen ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt wurde, bei dem man seinen Anschluss in der neuen Wohnung weiter nutzt. Ich möchte aber kündigen. Geht das überhaupt, wenn ja - wie? Und wie viel Vorlaufzeit benötige ich?
Bin mit der Materie leider nicht vertraut.
Vielen Dank schonmal für Antworten:)
6 Antworten
Sonderkündigung hast Du, wenn die Telekom am neuen Wohnort die bisherigen Leistungen nicht bereitstellen könnte.
Wenn Telekom dazu in der Lage ist, bleibt Dir nur die ordentliche fristgerechte Kündigung zum Ende der regulären Laufzeit.
Dieses Sonderkuendiugungsrecht gibt es auch erst seit 2012. Vorher konnten laufende Telekommunikationsvertraege ueberhaupt nicht vorzeitig wegen Umzugs gekuendigt werden, auch nicht, wenn der Anbieter am neuen Wohnort gar nicht leisten konnte. Damals war der Anbieter auch nicht verpflichtet, den Vertrag bei Leistungsfaehigkeit am neuen Wohnort ueberhaupt umzuschreiben.
Insofern geht es Menschen mit laufenden Telekommunikationsvertraegen heute deutlich besser als vor 2012.
ein Sonderkündigungsrecht kannst doch nur dann beanspruchen wenn der Anbieter am neuen Wohnort nicht liefern kann. Du kannst den Vertrag auch am neuen Wohnort nutzen. Du kannst nur Fristgerecht Kündigen, d.h. minimum 3 Monate vorher; oder auch jetzt zum Ablaufdatum
und vorher gibt es keine Möglichkeit bei Umzug zu kündigen?
Das Problem war, dass ich das damals Anfang August bestellt habe, aber erst Ende September/Anfang Oktober wurde meine Leitung von Techniker freigeschaltet. Das heißt meine Laufzeit fing erst 1-2 Monate später an.
Hi Damndaniel812,
in dem Fall kann man tatsächlich leider nicht viel machen. Wenn wir den Umzug 1:1 durchführen könnten, dann würde die restliche Laufzeit fortgeführt werden. Können wir es nicht, greift das Sonderkündigungsrecht. Dieses ist nach dem Telekommunikationsgesetz geregelt.
Liebe Grüße
Isabelle N. von Telekom hilft
Du hast zwar ein Sonderkuendigungsrecht, wenn dein derzeitiger Anbieter die vereinbarte Leistung am neuen Wohnort nicht anbietet (nur dann, sonst nicht!), aber auch dann eine dreimonatige Kuendigungsfrist zum Monatsende.
Dieses Sonderkuendigungsrecht wuerde dir in deinem Fall aber ueberhaupt nichts bringen. Schliesslich kannst du ganz normal zum Laufzeitende im September oder Oktober kuendigen, mit Sonderkeundigungsrecht (falls ueberhaupt vorhanden) bei einem Umzug im Juli jedoch erst fruehestens zum 30. Oktober. Laufzeitende waere frueher.
Ruf am besten bei Kundenhotline an und lass dich informieren.
Du hast , wenn du umziehst ein Sonderkündigungsrecht , aber Ruf da Mal selbst an
Danke die Antwort
Das könnte sie theoretisch ja schon, aber es ist schon ein anderer Anschluss vorhanden. Das heißt ich müsste 3 Monate für nichts zahlen? Das ist ja öde