Gründe um Wohnung vor der frist zu kündigen?

8 Antworten

Das Zusammenziehen mit dem Partner ist sicher kein solcher Grund.

Als Du den Mietvertrag abgeschlossen hast, warst Du Dir sicher, dass Du zwei Jahre in der Wohnung bleiben kannst und willst. Nach rund einem Jahr soll das nicht mehr gelten? Wer Verträge schließt, sollte sich über die Konsequenzen im Klaren sein.

Dich hindert im Übrigen keiner daran, schon vorzeitig auszuziehen. Die Wohnung musst Du eben weiter zahlen, bis der Vertrag von Dir gekündigt werden kann.

Schau Dir mal die Klausel im Vertrag genau an. Ist sie auf Gegenseitigkeit angelegt, also dass sowohl Mieter, wie Vermieter nicht vor Ablauf von 2 Jahren kündigen dürfen? Ist das nicht der Fall, könnte die Klausel ungültig sein. Dann ergäbe sich für Dich die Chance, schon früher zu kündigen.

Ist die Klausel jedoch gültig, glaube ich auch nicht, dass sich der Vermieter ohne weiteres auf einen vorzeitigen Mieterwechsel einlassen wird, denn gerade das wollte er mit dem Kündigungsverzicht vermeiden.

Du könntest allenfalls versuchen, eine Abstandszahlung zu vereinbaren, die ihm hilft, den "Trennungsschmerz", bzw. Umzugsstress zu überwinden.

Gründe um Wohnung vor der frist zu kündigen?

Das wäre eine außerordentliche bzw. fristlose Kündigung. und dar auch nur wenn es einen schwerwiegenden Grund gibt.

Z.B. Unbewohnbarkeit der Wohnung.

Und ist das Zusammenziehen mit dem Partner ein solcher Grund?

Nein, das ist kein triftiger Grund für eine außerordentliche Kündigung.

Du musst also fristgerecht kündigen und hoffen, dass es schnell einen Nachmieter gibt.

LG

johnnymcmuff

Das Zusammenziehen mit deinem Freund ist sicherlich kein Grund! Ein Grund könnte eventuell sein, wenn du dein Studium in einer weiter entfernten Stadt fortsetzen möchtest.

du könntest versuchen mit dem Vermieter zu vereinbaren einen Nachmieter zu finden, der den Mietvertrag übernimmt.  

Nein, das ist kein wichtiger Grund. Dir bleibt nur die Möglichkeit, mit deinem Vermieter etwas auszuhandeln. Beispielsweise dass du geeignete Nachmieter findest oder er unter anderen Bedingungen einem vorzeitigen Vertragsende zustimmt. Allerdings hast du darauf keinerlei Rechtsanspruch. Wenn der Vermieter nicht will, musst du wohl oder übel da durch.

Der Vertrag läuft sonst für mindestens 2 Jahre.

Hier wäre zu prüfen, ob das ein wirksamer Kündigungsverzicht ist. Nenne bitte mal den exakten Wortlaut.

Hugo164 
Beitragsersteller
 10.08.2016, 20:37

"Das Mietverhältnis beginnt am 01.08.2015

Das Mietverhältnis wird auf unbestimmte Dauer geschlossen.Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. [...] Beide Parteien verzichten auf das Recht zur ordentlichen Kündigung bis zum 30.09.2017..."

Was heißt das genau für uns? Was ist in einer ordentlichen Kündigung inbegriffen und was nicht?

DarthMario72  10.08.2016, 20:45
@Hugo164

Dieser Kündigungsverzicht ist wirksam. Das bedeutet, ihr dürft frühestens nach dem 30.09.17 (also am 01.10.17) kündigen, und zwar zum 31.12.17. Die schriftliche Kündigung muss dem Vermieter spätestens am dritten Werktag im Oktober 17 zugehen.

Ordentlich kündigen bedeutet unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Und Schriftform (also auf Papier mit eigenhändiger Original-Unterschrift) ist sowieso vorgeschrieben, egal ob ordentliche oder außerordentliche Kündigung - eine Kündigung mündlich, per SMS, per E-Mail oder per Fax ist unwirksam.