Webseite verkaufen - Wie ist das aus steuerrechtlicher Sicht?
Wie sieht es aus, wenn man eine Webseite mit vielen Mitgliedern verkauft? Die Webseite wurde durch den Betreiber komplett selbst erstellt und aufgebaut. Der Betreiber ist Unternehmer und umsatzsteuerpflichtig. Verkaufspreis liegt bei angenommen 10.000 Euro.
MwSt. muss auf die Rechnung drauf. Wie ist das aus Sicht der Einkommenssteuer? Ein Bekannter befürchtet eine dicke Nachzahlung der ESt. Gibt es da irgendwelche Tipps/Möglichkeiten? Wie wird das in der Buchhaltung verbucht? (SKR03)
2 Antworten
Der Erlös aus dem Verkauf einer Internet-Domain unterliegt nicht der Einkommensteuer, wenn der Verkauf außerhalb der einjährigen Spekulationsfrist erfolgt und der Verkäufer nicht gewerblich handelt. Es gibt hierzu ein Gerichtsurteil aus Köln, wobei das Gericht eine Revision zugelassen hat. Hier mal das Urteil: http://www.konz-steuertipps.de/konz/news/Internet-Domain-Verkauf-kann-steuerfrei...
Ich würde Domain und Geschäftsmodell voneiander trennen. Bei der Denic werden ja nur Personen als Domaininhaber registriert und nicht Firmen. Du kannst das Forum verkaufen mit Software, User, usw., was über deine Bücher läuft und die Domain als Privatperson. Einen hohen Wert für eine Domain festzulegen sollte nicht schwer fallen, wenn man sich mal so einige Bewertungsportale wie Adressio und Adresso ansieht. Darauf könnte man sich berufen. Das sollte natürlich noch mit einem guten Steuerberater oder Steueranwalt durchgesprochen werden, damit nichts unvohergesehenes passiert. ...aber so in etwas würde ich das wohl anstellen. Ich halte es auch immer so, dass ich meine Domains immer privat registriere und nie die Firma mit ins Spiel bringe. Im Übrigen stellt meine Antwort keine Rechtsberatung dar.
Dann bezahlst du eben deine Steuer aber wenn du alles schon weißt, warum dann die Frage. Hier noch einmal ein Link zum Thema der oben funktioniert nicht richtig: http://www.heise.de/resale/artikel/Domainverkauf-steuerpflichtig-1033081.html
Trotzdem steht es dir frei, das Projekt und dann die Domain jeweils separat zu verkaufen. Das ist alles eine Frage der Gestaltung und deutsches Steuerrecht läßt sich gut gestalten. Du scheinst auch so von Steuern nicht viel zu verstehen, weil deine Frage ein wenig naiv kligt. Du scheinst dich mit deinen Einnahme - Überschuß - Rechnungen alleine zu quälen. Ein guter Rat von mir, geh mal zu einem pfiffigen Steuerberater oder einen Steueranwalt. Der kostet zwar ein klein wenig aber er wird dir noch mehr einsparen als wenn du an deinem Problem alleine rummachst. Da wette ich drauf... Betriebsaufgabe? Dann kommen noch mal Steuern dazu und am Ende bleibt wohl nix mehr übrig. Auch bei einer Betriebsaufgabe kann man vieles falsch machen. Du kannst u.a. den Gewerbebetrieb ruhen lassen oder unterbrechen. Du kannst auch die Art des Betriebes.verändern. Also ich würde an deiner Stelle, eine Betriebsaufgabe erst einmal vermeiden
Auch diese Antwort stellt keine Rechts- und Steuerberatung dar!
Auch der Link geht am Thema vorbei, denn der Artikel beginnt mit dem Satz "Sind Erlöse aus dem privaten Verkauf..."
Der Betreiber der Website bezeichnet sich selbst als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer, davon schließe ich, dass die Website irgendwas mit der Erzielung von Umsätzen zu tun hat. Daraus schließe ich weiter, dass die Website zur beruflichen Sphäre seines Gewerbebetriebes/seiner selbständigen Tätigkeit gehört.
Er kann die Website privat verkaufen, aber dann muss er sie zuerst aus dem Betrieb entnehmen. Das ist eine steuerpflichtige Privatentnahme. Oder er verkauft sie direkt, dann hat er eine steuerpflichtige Betriebseinnahme.
Aber Deinem Tipp, er soll sich an einen Steuerberater wenden ist sehr gut, denn die Einkommensteuer wird er nicht vermeiden können, aber eventuell die Umsatzsteuer.
P.S.: Ich bin nicht der Fragesteller :-)
...er soll nicht die Webseite privat verkaufen sondern die Domain. Es kommt natürlich auf die derzeitige Konstruktion des Projektes an. Domains werden grundsätzlich nicht auf Firmen registriert sondern immer nur auf Personen (Domaininhaber ist immer eine Person) und daher wäre diese Möglichkeit auch möglich. Natürlich sollte man sich auch bevor man ein Projekt beginnt, Gedanken machen, was passiert bzw. was passieren kann, wenn man ein Projekt verkaufen möchte oder sich geschäftlich verändern möchte. Ich für meinen Teil habe Domain und Projekt / Webseite immer streng getrennt. ...und das mache ich nicht aus Lust und Laune sondern weil ich in Steuerfragen sehr gut beraten werde bzw. mich beraten lasse. ...und natürlich hast du Recht, dass wenn die Webseite aus dem Unternehmen genommen wird, dafür Steuern anfallen - aber dass ist ja nicht gewollt. Es geht nur um die Domain und nicht um die Webseite.
Das sprengt jeden sinnvollen (und gesetzlichen) Rahmen eines Forums. Bei solchen Summen nie ohne steuerliche Fachberatung agieren -> ab zum StB.
Leider hilft diese Antwort nicht weiter...
Doch. Allerdings ist Dir das nicht bewusst. Fachliche Hilfe (und dazu zählt auch Beratung) in steuerrechtlichen Fragen ist per Gesetz ausschließlich Angehörigen der steuerberatenden Berufe vorbehalten.
Steuerlich beraten darf jeder. Geld dafür verlangen, dürfen nur die steuerberatenden Berufe, die sind aber auch die einzigen, die bei Falschberatungen haften.
Immer wieder schade, dass man für Kommentare kein DH vergeben kann!
Tja - Irrtum. Leider legt der BGH die Regelungen des § 6 StBerG ausgesprochen weit aus (siehe dazu BFH-Urteil vom 28.7.1981, BStBl 1982 II S. 43). Und das hat abmahnfähige Konsequenzen. Näheres siehe
http://www.kanzlei-arndt.com/unbefugtehilfeleistunginsteuersachen.html
Der Steuertipp ist falsch.
Wir haben hier eine gewerbliche genutzt Website. Die Website ist also Betriebsvermögen und führt beim Verkauf zu steuerpflichtigen Betriebseinnahmen, egal wie lange man die Website schon hat.
Die Frage ist jetzt, ob es eine komplette Betriebsaufgabe ist oder nicht.