Wo buche ich eine Tasche & ein Trolley in der Buchhaltung?

3 Antworten

Die Tasche für den Laptop kannst du bspw. unter sonstige betriebliche Aufwendungen 6300 erfassen.

Der Koffer ist ein anderer Fall, außer du hast großflächig auf dem Koffer deine Firmenwerbung angebracht - dann wären Werbekosten möglich 6600. Das ist aber immer abhängig vom zuständigen Finanzamt.

Weitere Erläuterungen und Hinweise zum Thema GwG kannst du unter http://www.betriebsausgabe.de/gwg-58.html nachlesen

Unter einem Wert von 150 Euro ist das Sofortverbrauch, kein GWG. Also Büroaufwand/Bürobedarf o. ä. (je nach Kontenrahmen).

vlavielle  05.05.2009, 10:20

falsch von einem Betrag von 60,01 - 150,00 ist das GWG, und sollte auf Sofortabschreibungen gebucht werden also den Trolley auf 6260 SKR04, die Tasche auf Büro-Betreibsausstattung. LG

lokaltrainer  05.05.2009, 10:48
@vlavielle

Soweit ich weiß, wurde die 60-Euro-Grenze 2007 auf 150 Euro angehoben. Oder irre ich mich da?

Die Tasche für den Rechner, dass wird jeder Finanzbeamte glauben. Die wird ausschließlich privat gebraucht. Bei Deinem Koffer sehe ich Probleme. Denn wenn eine Sache nicht zwischen privater und betrieblicher Nutzung aufgeteilt werden kann, dann ist sie privat. Es ist also eine Ermessensentscheidung. Wird Dir geglaubt, dass Du diesen Koffer rein betriebliche benutzt hast. In keinem Fall gehört sowas in den Bürobedarf. Sowas sind sonstige Kosten oder Betriebsbedarf. Von sonstigen Reisekosten würde ich die Finger lassen, da man dort solche Dinge Parkgebühren o.ä. vermuten würde. Ist aber eine Geschmacksache.