Hallo,
die Formulierungen, die ich zu dieser Frage in verschiedenen Artikeln gelesen habe sagen alle nicht mehr, und nichts konkreteres aus als z.B. dieses Zitat:
"Umsatzsteuer wird erst ab einem Umsatz von über (A) 17.500,- € im Vorjahr und voraussichtlich bis zu (B) 50.000,- € im laufenden Jahr fällig. ... Die 17.500,- € sind eine Jahresgrenze, die pro Unternehmer gilt. Wenn Sie also neben der Untervermietung noch anderweitig selbstständig oder gewerblich tätig sind, werden alle diese Einnahmen zusammengerechnet."
Dabei wird nicht klar, ob der voraussichtliche Umsatz von 50.000 im laufenden Jahr auch zusammengerechnet wird und erfüllt sein muss bevor es zwangsläufig zur UST Veranlagung kommt, oder ob nur die Überschreitung der 17.500 im vergangenen Jahr schon zwangsläufig zur UST Veranlagung bei der Vermietung führt, ungeachtet des zu erwartenden Umsatzes im aktuellen Jahr.
Beispiel: Ein selbstständiger und umsatzsteuerpflichtiger Musiker hat 2016 einen Jahresumsatz von 30.000 Euro, und einen Gewinn von 15.000 Euro. Mit privater Vermietung (AirBnB) macht er nebenbei einen Umsatz von 10.000 Euro, und erzielt daraus einen Gewinn von 5000 Euro. Im laufenden Jahr, 2017, sind die selben Umsätze zu erwarten. Beispiel Ende.
Er hat im vergangenen Jahr also aus beiden Einnahmequellen zusammen einen Umsatz von 40.000 Euro erzielt. Im laufenden Jahr erwartet er ebenfalls einen Umsatz von 40.000 Euro. D.h. Bedingung (A) für das vergangene Jahr ist erfüllt, aber Bedingung (B) für das laufende Jahr ist nicht erfüllt.
Nach der Formulierung: "Die 17.500,- € sind eine Jahresgrenze, die pro Unternehmer gilt. Wenn Sie also neben der Untervermietung noch anderweitig selbstständig oder gewerblich tätig sind, werden alle diese Einnahmen zusammengerechnet." wäre die Privatvermietung somit also umsatzsteuerpflichtig, denn von der zusammengelegten 50.000 Euro Grenze ist hier keine Rede mehr. Ich kann mir aber nicht erklären, wieso die 50.000 Euro Grenze dabei keine Rolle mehr spielt.
Daher meine Frage: Wird die private Vermietung im genannten Beispiel nun Umsatzsteuerpflichtig, oder nicht? Oder ist es gar so, dass ein umsatzbesteuerter selbstständiger Unternehmer generell nur umsatzbesteuert vermieten kann?
Thanx für Infos, Foh