Ist der Vermieter verpflichtet, den Stromzähler auf korrekte Funktionsweise zu prüfen?
Hey,
folgender Sachverhalt:
Wir sind insgesamt 2 Mietparteien, die in einem Anbau von dem Haus (je 2-Zimmer-Wohnungen) unseres Vermieters wohnen - wir sind also quasi Nachbarn und verstehen uns soweit sehr gut. Nun hatte ich kürzlich einen Experten bei mir zu Gast, der den Verbrauch der gesamten Wohnung gemessen und mit verschiedenen Ablesungen verglichen hat. Daraus resultiert für mich ein täglicher Verbrauch von ca. 5 kw/h. Meine Nachbarin hat kürzlich ihre Jahresendabrechnung bekommen und bei ihr ist der Verbrauch nahezu identisch, teilweise hatten wir einen Tagesverbrauch von bis zu 10 kw/h gemessen.
Das Problem an der ganzen Sache: Beide Mietparteien sind in Vollzeit berufstätig und so gut wie nie zuhause. Unsere Elektrogeräte wurden von unserem befreundetem Experten durchgemessen und kontrolliert und bei uns läuft in unserer Abwesenheit nichts auf Standby. Ihm und uns ist völlig schleierhaft, wie dieser Verbrauch zustande kommt. Wir vermuteten auch schon einen Stromklau durch unseren Vermieter, wüssten aber nicht, wie er in einem 3-Personen-Haushalt soviel Strom verbrauchen könnt. (Mein Zähler befindet sich dummerweise im Haus meines Vermieters, der meiner Nachbarin jedoch in ihrer Wohnung - mit dem gleichen Ergebnis).
Als wir unserem Vermieter den Sachverhalt mitgeteilt haben hat er das lediglich zur Kenntniss genommen und sich nicht angeschickt, weitere Maßnahmen zu unternehmen. Er hat uns nur mitgeteilt, dass ihm aufgefallen sei, dass der Stromzähler seit 1974 nicht mehr geeicht ist.
Ist er nicht dazu verpflichtet, den Zähler jährlich eichen zu lassen? Könnte er überhaupt inkorrekt laufen und so die erhöhten Zählerstande hervorrufen? An welche Behörde muss man sich wenden? Unternimmt er vielleicht deswegen nichts, weil er bei Veröffentlichung mit Bußgeldern zu rechnen hat? Oder klaut er schlicht und einfach nur Strom?
Hinzu kommt erschwerend, dass sein Sohn von Beruf Elektriker ist, was unseren Verdacht erhärtet...
6 Antworten
Die Eichung von Stromzählern ist nicht Sache des Vermieters, sondern Sache des Zählerherstellers! Der Vermieter darf da überhaupt nicht dran rumzufummeln, die Zähler gehören dem Stromanbieter und geeicht wird nachträglich überhaupt nicht. Alle 16 Jahre werden stichprobenartig Zähler aus der Baureihe überprüft und bleiben die Abweichungen im gesetzlichen Rahmen, wird die Eichung für alle Geräte dieser Baureihe verlängert. Schafft es eine Baureihe nicht mehr, tauscht der Stromanbieter alle Zähler der betroffenen Baureihe aus - die wissen wo was für Zähler verbaut sind, weil sie es aus den Zählernummern in den Verträgen sehen. Was meinst du, was du an Zählergebühr mehr zahlen müsstest, wenn jedes Jahr jeder Zähler geeicht würde? Da wärst du jedes Jahr mit 300-500€ mehr dabei.
In meiner Antwort geht es um Stromzähler, genau wie in der Frage.
Und warum wiederholst du meine Aussagen aus anderen Kommentaren?
Oder klaut er schlicht und einfach nur Strom?
Das wäre eine Möglichkeit ? Wenn man diesen Verbrauch des Zwischenzähler und dem Hauptzähler vergleicht muss dieser um den Verbrauch des Vermieters-Strom in Abzug Ihr Verbrauch ergeben.Wenn der Verbrauch also wie sie schreiben sehr hoch ist sollte dieser Unterschied zum Gesamtverbrauch auf pro Kopf gerechnet passen.
Was die fehlende Eichung angeht darf mit diesem Zähler nicht gemessen werden. Er muss den Zwischenzähler ( ist ja ein Eigentumszähler) eichen lassen. Für die vergangene Abrechnung ( die letzten 3 ) könnten sie mit der Begründung der fehlenden Eichung als fehlerhaft zurückweisen. Der Vermieter ist am Zuge und muss Ihnen das Gegenteil beweisen. Halten Sie den Anteil der Stromkosten zurück.
Wenn Sie auf der sicheren Seite wollen , lassen sie sich von einem Anwalt vertreten.
Man muss seinen Zähler regelmäßig (etwa monatlich) ablesen können, dazu muss man dann eben einen Termin mit der Hausverwaltung oder dem Hausmeister aushandeln. Rechtsgrundlage (LG München, Beschluss vom 24.11.2005, AZ 15 T 191 43/05). Da im Anschlußraum meist auch einiges der Haustechnik ist, wäre es nicht gut, wenn da jeder aus dem Haus rein könnte bzw. man müsste einen großen Aufwand treiben die ganzen Schränke extra zu sichern. Zusätzlich geht einen der Zähler des Nachbarn nichts an, auch schon wegen möglichen Manipulationen.
Ist er nicht dazu verpflichtet, den Zähler jährlich eichen zu lassen?
Nö, es gibt andere Eichfristen. Außerdem ist für die Eichung der NETZBETREIBER zuständig. Und dieser läßt regelmäßig zum Ablauf der Eichfrist die Zählerwechseln.
Könnte er überhaupt inkorrekt laufen und so die erhöhten Zählerstande hervorrufen?
Könnte er durchaus. Aber ein gleichmäßiger Verbrauch spricht nicht gerade für einen Defekt. Bei defekten Zähler ist der Verbrauch stark unterschiedlich.
Ihr könnt über den Netzbetreiber eine Zählerprüfung beauftragen. Dazu muss aber der Netzbetreiber ins Haus deines Vermieters. Bitte beachte, dass bei korrekter Zählweise die Kosten für die Prüfung du übernehmen musst.
Eigentümer des Zählers ist der Stromanbieter, nicht der Vermieter.
Wenn Ihr vermutet das da etwas nicht stimmt wendet Euch an den Stromanbieter.
unserer Abwesenheit nichts auf Standby.
Was ist mit Kühlschrank, Gefriertruhe und/oder elektrischer Warmwasseraufbereitung?
Heizung? Hat jeder Mieter seine Eigenen (Therme)? Auch die braucht Strom.
Oder zentrale Heizungsanlage?
m, Grunde ist eine 5 jährliche Pflicht die Zähler auszutauschen. Stadtwerke oder Kreiswerke sind dafür zuständig.
m, Grunde ist eine 5 jährliche Pflicht die Zähler auszutauschen.
Für Warmwasserzähler zutreffend (Kaltwasserzähler 6 Jahre). Für Stromzähler gilt das nicht.
Kaltwasserzähler alle 6 Jahre
Warmwasserzähler alle 5 Jahre