Darf das Wasserwerk den Verbrauch schätzen?
Hallo,
letztens kam die Jahresrechnung und Abschlagsplanung ins Haus. Laut Wasserwerk hätten wir im Jahr 2015 einen Wasserverbrauch von 76 Kubikmetern gehabt! Nun ist es so, dass im Oktober 2014 der Zähler erneuert wurde und dieser steht per heute auf 55 Kubikmeter! Wir wurden auch nicht aufgefordert den Zählerstand abzulesen; eine Online-Platform dazu gibt es beim Wasserwerk auch nicht.
Die Beträge sind zwar nicht hoch, aber dennoch ist ja ganz offensichtlich zuviel erhoben worden! Kann man eine Ablesung beantragen bei so einer groben Fehleinschätzung?
5 Antworten
Man kann ja durchaus dem WW den Zählerstand durch Brief mitteilen - wenn es schon keine Online-Meldung geben sollte, was kaum zu glauben ist.
Hallo,
beim Einbau eines neuen Wasserzählers wird der Zählerstand protokolliert und meistens auch vom Hauseigentümer/Mieter/Hausmeister quittiert. Wenn das Wasserwerk keine Gelegenheit hat, den Zähler abzulesen, weil nie jemand zuhause ist, wird der Verbrauch auf Basis des letzten Verbrauchs geschätzt. Nach der nächsten Ablesung wird das dann mit dem tatsächlichen Verbrauch verrechnet.
In der Regel werden Messgeräte des Versorgers vom Messgerätebetreiber oder Messdienstleister abgelesen, so dieser Zugang zur Messeinrichtung hat.
Ist ein Zugang nicht möglich, muss geschätzt werden.
In der Regel erfolgt zuvor eine Ankündigung, wann abgelesen wird.
Ggf. kann man eine Selbstablesung machen und diese dem Versorger mit Zählernummer / Zählerstand mitteilen.
Günter
Kein Probem: Mein letzter Satz. - Günter
Normalerweise wird geschätzt, wenn der Zählerstand dem Versorger nicht zugänglich gemacht wird. Ich würde einfach mal da anrufen und den Zählerstand durchgeben.
Welchen Stand hatte den der alte Zähler? Vieleicht erklärt sich der Verbrauch ja durch die Adition beider Zähler
Der Stand des alten Zählers wurde bereits in die Abrechnung von 2014 mit einbezogen. Auf meiner aktuellen Abrechnung für 2015 steht nur noch der Stand des neuen Zählers drauf.
Problem ist, dass kein Dienstleister oder das WW sich bei mir gemeldet haben. Arbeite beruflich von zuhause aus und selbst über Tag bekäme ich ja mit, wenn jemand klingelt. Und in einem solchen Fall sollte man ja auch eine Benachrichtigungskarte erwarten können!