Muß der Austausch der Wasserzähler protokolliert werden?
Unsere Wasserzähler, die sich im Keller befinden, wurden ausgetauscht, ohne daß wir oder die Hausverwaltung informiert wurden. Auf Nachfrage hieß es, der Laptop des Installateurs sei defekt gewesen so daß der alte Zählerstand und der vom neuen Wasserzähler nicht abgelesen werden kann. Nach nochmaligem Nachfragen wurden uns von Techem Zählerstände präsentiert, die zwar realistisch sein könnten, aber nicht nachprüfbar sind. Muß der Austausch der Wasserzähler nicht protokolliert werden mit Unterschrift von der austauschenden Firma und dem betroffenen Mieter bzw. der Hausverwaltung?
Ergänzung: Wir haben auf unserer Betriebskostenabrechnung von 2008 eine Wasserabrechnung, die auf den alten Zählerwerten beruhte (teils Ablesung, teils Hochrechnung/Schätzung)! Diese Zähler wurden angeblich Mitte 2008 ausgetauscht, d.h. im Grunde fußt die Abrechnung für ein 5 Monate im Jahr 2008 auf nicht-existenten Zählern! Erst nach dreimaligem brieflichen Nachhaken ist man dann mit konkreten Zahlen herausgerückt (Zählerstand alt bzw. neuer Zählerstand bei Einbau, der ungefähr bei 0,00 lag ).
5 Antworten
Der Mieterverein verlangt 2 volle Jahresbeiträge, ehe er zu einer Auskunft bereit ist. ;-)
Hallo, grundsätzlich glaube ich, dass Du da schlechte Karten hast! Letztlich werden die tatsächlichen Austauschdaten nicht mehr greifbar sein und Techem wird sich kein Eigentor schießen. Gehen wir also mal davon aus, dass die Sache vor Gericht geht! Du sagst: Die Zählerstände sind bei Ablesung nicht dokumentiert worden, die Hausverwaltung bestätigt dies. Dann kommt Techem und sagt: Wir hatten ein PC-Problem und konnte die Dokumentation nicht an Ort und Stelle ausdrucken, deshalb haben wir die Zählerstände der ausgebauten Zähler bei uns im Hause nochmals ausgelesen und dokumentiert, die stimmen so!
Wie soll das Gericht jetzt entscheiden?
Techem ist doch soooooooooooo neutral und hat ja keinen wirtschaftlichen Nutzen davon, also warum sollten DIE schummeln?
Nehm' es als gegeben hin!
Ich habe bei jedem Zählertausch (eigenes Haus) bisher immer gleich vom Monteuer eine Bescheinigung über den Tausch mit den jeweiligen Zählerständen erhalten. Anders hätte ich den wohl gar nicht vom Hof gelassen. Das kommt mir doch etwas merkwürdig vor.
DH ... so kenne ich das auch
"Auf Nachfrage hieß es, der Laptop des Installateurs sei defekt gewesen so daß der alte Zählerstand und der vom neuen Wasserzähler nicht abgelesen werden kann." Ich glaubs ja nicht. Manche Leute scheinen mit der Erfindung des Computers den Umgang mit Papier und Kugelschreiber verlernt zu haben.
In dem Moment ist eine Nebenkostenabrechnung eigentlich nicht mehr nachvollziehbar. Sie wäre als de facto zu verwerfen. Da würde ich mich mal beim Mieterbund schlau machen.