Kaputter Kühlschrank nach Kurschluß - Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung
Hallo, es hat in der Mietwohnung einen Kurzschluss gegeben. U. a. funktioniert die Steckdose nicht, an die der Kühl/Gefrierschrank angeschlossen war. Nun funktioniert auch dieser nicht mehr. Ich hoffe, dass das generell vesichert ist. Aber gehört es dann zur Hausratversicherung oder zur Wohngebäudeversicherung meines Vermieters?
5 Antworten
Weder noch.
Wieso sollte dein Vermieter eine Hausratversicherung für deine Sachen abschließen? Und die Wohngebäudevers. ist nur für Wohngebäude zuständig.
Die gegnerische Haftpflichtversicherung mit Klausel "Schäden durch Vermietung/Verpachtung" würde zahlen, wenn nachweislich der Defekt des Kühlschranks durch die Stromleitungen entstand.
Sollte umgekehrt der Schaden an den Leitungen durch Defekt des Kühlschranks entstanden sein, haftest also Du.
Zur persönlichen Lebensführung, noch ist ja die Ursache für den Kurzschluss ungeklärt! Also Kühlschrank und Gefrierschrank umgehend umstöpseln auf einen funktionierenden Kreis.
Wie zum Donnerwetter kann ein Kühlschrank durch einen Kurzschluss kaputt gehen? Normalerweise sollten Schutzeinrichtungen wie z.B. Leitungsschutzschalter genau dies verhindern. Um auf deine Frage zurück zu kommen: Meiner Meinung nach, gehört der Kühlschrank zur Hausratversicherung und die Steckdose zur Wohngebäudeversicherung - wobei sich die Frage stellt, was genau heisst "die Steckdose funktioniert nicht".
Könnt ihr nur über die Hausratversicherung versuchen. Die Gebäudeversicherung reguliert nur Schäden die das Gebäude selbst betreffen und keine Einrichtungsgegenstände.
Hausrat.