Wasserschaden,repariert,Wer kommt für das Anstreichen auf,wenn Mieter jahrelang nichts gemacht hat?
Hallo Ihr Lieben,
meine Mutter hatte in der Küche oben an der Decke einen Wasserschaden,der heute behoben wurde.
Dazu wurde die Decke aufgerissen und hinterher wieder zugemacht.
Nur sieht das jetzt echt "bescheiden" aus.
Der Wasserschaden wird von der Versicherung der Vermieterin übernommen.
Wie sieht das mit den Folgeschäden ( Streichen der Decke,bzw, streichen der ganzen Küche aus)?
Meine Mutter hat jahrelang nicht renoviert!
Man kann sehen,dass die Küche an sich schon sehr verwohnt ist!
Im Mietvertrag stehen starre Fristen bezüglich Schönheitsreparaturen.
Kann meine Muter verlangen,dass die Küche ganz gestrichen wird?
Kann Sie nur verlangen,dass die Stelle wo man die Wand rausgebrochen hat,renoviert wird?
Oder kann sie gar nichts verlangen,weil sie Ihren Pflichten nicht nachgekommen ist?
Freue mich über viele aussagekräftige Antworten.
6 Antworten
Ist und bleibt ein Wasserschaden, die Wand gehört dem Vermieter, damit sind Streich arbeiten, Sache vom Vermieter, war bei mir jedenfalls so.
Dann war die Küchenwand, und die Badezimmerwand Aussenwände? Mir kam es jedenfalls so vor, als wenn es die Decke war.
Die Klausel mit den starren Fristen der Schönheitsreparaturen gilt nicht mehr. Deine Mutter kann nur verlangen, dass die Stellen, an denen gearbeitet wurde, gestrichen werden, jeweils die ganze Wand oder Zimmerdecke.
Die Versicherung zahlt auch den Schaden an der Decke inkl. Malerarbeiten. Kann sein das die Vers. aufgrund der Nichtrenovierung nur den Zeitwert ersetzt. Also nur einen Teil der Malerarbeiten. Jedenfalls wird nicht die komplette Küche renoviert werden.
Ja die Mutter kann verlangen denn die starren Schönheitsreparaturfristen sind per BGH-Urteil aufgehoben, sofern diese nicht in den Sonderveinbarungen extra festgeschrieben wurden. Ob die Mutter ihre Rechte ohne Hilfe durchsetzen kann ist eine andere Frage.
Ja natürlich. Es ist Wurst, ob du vor 10 Minuten oder vor 10 jahren renoviert hast. versicherung ist auch hier in der Leistungspflicht. Also Maler bestellen.
Wenn im Mietvertrag starre Fristen stehen, dann brauch sie überhaupt nicht renovieren. Dazu gibts es Urteile. Diese Friesten sind ungültig, da sie den Mieter benachteiligen.
Das gilt nur für Aussenwände!