Erstbezug Mietswohnung: MUSS man tapezieren?
Guten Tag,
mein Freund und ich beziehen ab 15.9.17 eine Neubauwohnung. Der Vermieter hat jedoch keine Bodenbeläge bzw. Tapeten angebracht. Ist auch so vereinbart. Jetzt haben wir uns aus Kostengründen dazu entschlossen, nicht zu tapezieren, sondern alles sauber und ordentlich zu streichen. Im Mietvertrag steht nirgends explizit, dass man bei Einzug tapezieren muss. Die Einzige Klausel die zu den Wänden steht ist diese: § 28 Abs. 4 Satz 3 II. B V „Schönheitsreparaturen umfassen nur das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen.“
Ich bin nur verunsichert, weil in einem Forum stand, dass der Vermieter das Tapezieren verlangen kann. Aber wenn er schon unfertig vermietet und nichts im Vertrag steht, kann er ja keine tapezierte Wohnung zurückverlangen, oder?
Vielen Dank.
5 Antworten
Nein, muss man nicht, es sei denn, im Mietvertrag wurde das explizit so vereinbart, dass ihr tapezieren müsst.
Meine persönliche Meinung als Vermieter: Lieber eine neue Wand ordentlich mit guter Farbe streichen (Werbung: alpina-weiß im Bauhaus gerade besonders günstig). Grundierung nicht vergessen.
Wer will kann dann später immer noch drüber tapezieren.
Wichtig dabei immer: Gutes Werkzeug, sehr gute Farben und dafür lieber etwas mehr Geld ausgeben. Dann wird es auch wirklich gut. Die beste Beratung bekommt man immer im Farbenfachhandel.
Dann wird es auch wirklich kein Pfusch.
Kommt ganz drauf an wie es mit dem Mieter abgemacht ist. Gesetzlich vorgeschrieben ist da nichts. Wenn er das von euch verlangt, müsst ihr dem Gesuch allerdings nachgeben.
(Ich bin mir da ziemlich sicher - weiß es aber nicht)
Der Fragesteller ist der Mieter...
Ayh sorry, bin erst vor kurzem aufgewacht ^^. Natürlich du hast recht.
Selbst wenn es nicht im Mietvertrag steht? Ich kann doch keinem etwas unfertiges übergeben und was fertiges zurückverlangen, wenn es nirgends festgehalten wurde, oder? 🤔
Ich würde zumindest darauf achten, eine Farbe zu verwenden, die man später problemlos übertapezieren kann. Denn auch, wenn ihr keine Tapeten möchtet, möchte sie vielleicht der Nachmieter. Wenn ihr dann auszieht müsst ihr die Wohnung wieder in den ursprünglichen Zustand versetzen.
Kann man die verwendete Farbe nicht übertapezieren müsst ihr die Farbe im schlimmsten Fall vielleicht noch aufwendig von der Wand entfernen.
Vermieter hat jedoch keine Bodenbeläge bzw. Tapeten angebracht. Ist auch so vereinbart.
Falls Sie zum Verlegen des Bodens und Tapezieren verpflichtet sind, dann sollten Sie nicht ohne die Zustimmung des Vermieters einfach so rumpinseln.
Ebenfalls sollte die Wahl des Bodenbelages und dessen künftiger Verbleib in der Wohnung gegen evtl. Kostenübernahme - oder Beteiligung seitens des Vermieters schriftlich festgehalten werden.
Ihnen blüht sonst bei Auszug, dass Sie einen verlegten Laminatboden z.B. mitnehmen müßten, während ein Fliesenboden verbleiben könnte soweit nicht die Wiederherstellung des Ursprugnszustandes bei Einzug verinbart wäre!?!
"Blauäugigkeit ist regelmäßig teuer!"
Wie du deine Wohnung dekorierst, ist ganz alleine deine Sache. Kannst dir auch Eierpappen an die Wände kleben und die lila anmalen. Hauptsache die Hütte sieht bei Auszug vernünftig aus, bestenfalls im selben Zustand wie Einzug.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Wir pfuschen ja bei den Malerarbeiten auch nicht und geben uns die größte Mühe, die Wohnung schön zu machen. Alles dezente Farben, nichts neonfarbenes oder knalliges.
Schönen Tag!